Verkäufer erfüllt Kaufvertrag nicht?
Hallo liebes Forum,
vor kurzem wollte ich ein Produkt verkaufen, das demnach auch gekauft wurde. Die Zahlung ging ein, jedoch konnte ich als Verkäufer die Leistung aufgrund eines privaten Fehlers (verlorene Ware) nicht erbringen und habe demnach das Geld zurückgesendet. Ich hätte erst an einem normalen Käufer gedacht, nur hatte ich mich anscheinend getäuscht. Jetzt kommt mir der Käufer mit einem Anwalt an... :
,,Ich weiß nicht inwiefern sie über das geltenten Recht informiert sind, jedoch denke ich das bei Ihnen Lehrbedarf besteht. Sie haben ein Artikel verbindlich auf EBAY eingestellt, durch den Kauf des Artikels entsteht ein KAUFVERTRAG zwischen beiden Parteien. Ein Kaufvertrag kann nur unter drei Bedingungen außerkraftgesetzt werden: die ersten beiden Punkte spielen für Sie keine Rolle der dritte jedoch sieht eine Aufhebung nur durch Einverständnis der BEIDEN an den Vertrag gebundenen Personen an.
Da ich mich deutlich gegen eine Aufhebung des Vertrags ausgesprochen habe, hiermit ermahne ich Sie auf Erfüllung des Kaufvertrags. Durch die Rücküberweisung des Betrags beenden Sie den Kaufvertrag NICHT.
Sie werden nach Ablauf der Lieferfrist (sobald ich die Daten von Ihnen von EBAY erhalte) Post von meinem Anwahlt erhalten."
Bedeutet es jetzt, dass ich ihm einen Ersatz vorschlagen muss, der die Ware ersetzt? Es handelt sich hierbei um eine nicht vertretbare Sache und es ist demnach schwierig einen Ersatz zu finden.
Was passiert jetzt? Was kann ich jetzt machen, damit sich das Problem löst? Ich hoffe sehr, dass Sie mir hierbei helfen könnten.
Mit freundlichen Grüßen
12 Antworten
Geh zu einem Anwalt!
Die Rechtslage ist da grundsätzlich ersteinmal eindeutig- du musst den Vertrag erfüllen oder bist im Zweifelsfall auch schadensersatzpflichtig- wobei hier auch der genaue Artikel und der Preis eine Rolle spielen, um über mögliche Problemlösungen zu diskutieren- was war es also für ein Artikel?
Deine Aussage ist schlicht und einfach so nicht richtig- es fängt schon damit an, dass es bei dem Paragraphen im BGB keinen Unterschied zu Privatverkäufern und Händlern gibt.
Da die Kaufsache vor Versand - aber nach Vertragsschluss- verloren wurde, ist die Erfüllung der Verschaffungspflicht gemäß §433 Abs. 1 S. 1 aus dem Kaufvertrag unmöglich geworden. Hierbei handelt es sich um eine Stückschuld. Der Verkäufer hat durch die Herbeiführung der Unmöglichkeit auch eine Pflichtverletzung begangen, welche er auch zu vertreten hat.
Natürlich sollte man sich an einen Kaufvertrag halten, aber manchmal gibt es halt Situationen, die man selbst nicht beeinflussen kann. Der Käufer scheint es ganz genau zu nehmen.
Ich an Deiner Stelle würde ebay direkt kontaktieren und die Situation erklären und dort nachfragen, wie die rechtliche Situation aussieht. So kannst Du erst einmal auf einen Anwalt verzichten.
ebay ist eine von vielen Verkaufsplattformen im Internet.
Woher und wieso soll ebay die Rechtsberatung übernehmen? Was hat ebay in einem zwischen Käufer und Verkäufer gem. BGB geschlossenen Kaufvertrag zu suchen?
Er hat doch über ebay verkauft. Und ebay vermittelt zwischen Käufer und Verkäufer. oder nicht?
Es wurde über die Verkaufsplattform ebay gehandelt. ebay stellt nur die Verkaufsplattform, für Verkäufer gebührenpflichtig, zur Verfügung. Auch ebay verweist darauf, dass die Kaufverträge auf dieser Verkaufsplattform gem. BGB geschlossen werden:
http://resolutioncenter.ebay.de/
Da magst Dun recht haben, aber vielleicht ist das noch eine Option.
Dafür gibt es Anwälte. Besorge dir einen.
Bei einem Händler würde dies zutreffen. Bei Privatverkäufern greift jedoch das BGB. Durch Unmöglichkeit der Leistung wird man hierbei von der Leistungspflicht befreit