Verkäufer erfüllt Kaufvertrag nicht?

12 Antworten

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Die Rechtslage ist da grundsätzlich ersteinmal eindeutig- du musst den Vertrag erfüllen oder bist im Zweifelsfall auch schadensersatzpflichtig- wobei hier auch der genaue Artikel und der Preis eine Rolle spielen, um über mögliche Problemlösungen zu diskutieren- was war es also für ein Artikel?

SteffyGa  07.03.2017, 07:53

Bei einem Händler würde dies zutreffen. Bei Privatverkäufern greift jedoch das BGB. Durch Unmöglichkeit der Leistung wird man hierbei von der Leistungspflicht befreit

DerJoergi  07.03.2017, 08:11
@SteffyGa

Deine Aussage ist schlicht und einfach so nicht richtig- es fängt schon damit an, dass es bei dem Paragraphen im BGB keinen Unterschied zu Privatverkäufern und Händlern gibt.
Da die Kaufsache vor Versand - aber nach Vertragsschluss- verloren wurde, ist die Erfüllung der Verschaffungspflicht gemäß §433 Abs. 1 S. 1 aus dem Kaufvertrag unmöglich geworden. Hierbei handelt es sich um eine Stückschuld. Der Verkäufer hat durch die Herbeiführung der Unmöglichkeit auch eine Pflichtverletzung begangen, welche er auch zu vertreten hat.

Natürlich sollte man sich an einen Kaufvertrag halten, aber manchmal gibt es halt Situationen, die man selbst nicht beeinflussen kann. Der Käufer scheint es ganz genau zu nehmen.

Ich an Deiner Stelle würde ebay direkt kontaktieren und die Situation erklären und dort nachfragen, wie die rechtliche Situation aussieht. So kannst Du erst einmal auf einen Anwalt verzichten.

haikoko  07.03.2017, 08:47

ebay ist eine von vielen Verkaufsplattformen im Internet.

Woher und wieso soll ebay die Rechtsberatung übernehmen? Was hat ebay in einem zwischen Käufer und Verkäufer gem. BGB geschlossenen Kaufvertrag zu suchen?

conelke  07.03.2017, 13:43
@haikoko

Er hat doch über ebay verkauft. Und ebay vermittelt zwischen Käufer und Verkäufer. oder nicht?

haikoko  07.03.2017, 14:13
@conelke

Es wurde über die Verkaufsplattform ebay gehandelt. ebay stellt nur die Verkaufsplattform, für Verkäufer gebührenpflichtig, zur Verfügung. Auch ebay verweist darauf, dass die Kaufverträge auf dieser Verkaufsplattform gem. BGB geschlossen werden:

http://pages.ebay.de/rechtsportal/allg_2.html

Dafür gibt es Anwälte. Besorge dir einen.