Verhalten des Vermieters korrekt?
Meine Schwiegermutter hat zuletzt im Februar Miete gezahlt, danach konnte sie es nicht mehr. Abmahnung der Miete erfolgte erst Anfang Juni seitens des Vermieters über WhatsApp. Zum 30.6. hat Schwiegermutter die Wohnung fristgerecht gekündigt. Kontakt seitens Vermieter nur über WhatsApp, nie per Post. Rund 1 Woche nach der Abmahnung der Miete kam nun der Mahnbescheid. Über den Fehler und das Verhalten von Schwiegermutter müssen wir nicht diskutieren! Aber ist die Vorgehensweise des Vermieters korrekt?
6 Antworten
Ja, ist korrekt. Man muß keine 1., 2. oder 3. Mahnung senden, nach Verzug kommt halt gleich der Mahnbescheid.
Eine Mahnung per Whatsapp ist zulässig
Die Mahnung per Whatsapp zu senden ist ebenfalls zulässig. Im Unterschied zur SMS gibt es manchmal eine Lesebestätigung (zwei blaue Häkchen). In diesem Fall können Sie sicher sein, dass der Schuldner die Nachricht empfangen hat.
https://ratgeber.advoneo-schuldnerberatung.de/blog/mahnung-per-mail-oder-sms-zulaessig/
Der Vermieter hat da nicht wirklich was falsch gemacht
In einer Mahnung muss deutlich ersichtlich sein, dass es sich um die Forderung über eine ausstehende Zahlung handelt. Mit anderen Worten: Eine Mahnung muss klar als Mahnung erkennbar sein.
Dringend notwendige Pflichtangaben, die gesetzlich gefordert sind, gibt es bei der Mahnung nicht
http://mahnung-schreiben.de/welche-pflichtangaben-gehoeren-auf-die-mahnung/
Eine Fristsetzung ist hier nicht nötig.
Sie haben die letzten 3 Monatsmieten nicht bezahlt. Überweisen Sie umgehend die Miete, sonst bin ich gezwungen gegen Sie gerichtlich vor zugehen. Das ist der genaue Wortlaut der Nachricht gewesen und 1 Woche später kam der Mahnbescheid
Die Form ist da schon sehr fragwürdig,aber das ändert ja jetzt auch nichts mehr,zahlen muss sie so oder so,nur Kündigen hätte er ihr nicht können.
Es bedarf keine Frist, da hierfür entweder laut Mietvertrag oder per Gesetz ein festes Datum festgelegt ist
Ja, die Zahlpflicht steht ausser Frage! Schwiegermutter hatte bereits im März fristgerecht gekündigt und ist eh bald da raus. Die Vorgehensweise des Vermieters kam ihr nur recht seltsam vor. Ob das alles so richtig ist und der Mahnbescheid unter diesen Umständen gerechtfertigt ist bzw. Bestand hat.....
Hat er,es muss nicht vorher gemahnt werden für einen Mahnbescheid bei Zahlungsverzug
Der Vermieter hätte überhaupt nicht mahnen müssen.
Er hätte schon nach der 2. nicht gezahlten Miete, ohne Abmahnung, fristlos kündigen können.
also bei solchen situationen hat es zumindest bei uns geholfen den vermieter zu unterdrücken und er hat uns in ruhe gelassen
das Verhalten des Vermieters ist ungewöhnlich, aber korrekt. Er hätte nämlich auch ganz anders vorgehen können: fristlose Kündigung nach 2 ausstehenden Mietzahlungen, ggf. Räumungsklage. Nichts mit: ´Anmahnen´ , evtl. Warten, dass die ausstehende Miete durch eine Teilmiete geheilt würde usw. Da war er schon sehr tolerant (oder vergesslich). Deiner SM hätte das also viel eher um die Ohren fliegen können.
Die ´Abmahnungen´ bedürfen der Schriftform, aber nicht zwingend auf Papier, der elektronische Weg ist erlaubt. Und eine Mahnung kann man jederzeit versenden, wenn eine Zahlung aussteht, dafür müssen keine Fristen eingehalten werden. Da du von ´Mahnbescheid´ schreibst, nehme ich an, dass er bereits ein gerichtliches Mahnverfahren angestrengt hat?
Das stimmt, er hätte alles auch früher ansetzen können. SM wunderte sich nur, dass zwischen der besagten WhatsApp und dem Erhalt des Mahnbescheides tatsächlich nur rund 1 Woche verging. Somit hätten Nachricht und Antrag ja zeitgleich erstellt werden müssen. Selbst wenn sie die Mieten gezahlt HÄTTE, wäre ja der Mahnbescheid gekommen?! Und ja, er kam vom Gericht
Ok... Trotz fehlender Fristsetzung? Der Mahnbescheid kam 1 Woche nach der WhatsApp