Verhalten des Vermieters korrekt?

6 Antworten

Ja, ist korrekt. Man muß keine 1., 2. oder 3. Mahnung senden, nach Verzug kommt halt gleich der Mahnbescheid.

Eine Mahnung per Whatsapp ist zulässig

Die Mahnung per Whatsapp zu senden ist ebenfalls zulässig. Im Unterschied zur SMS gibt es manchmal eine Lesebestätigung (zwei blaue Häkchen). In diesem Fall können Sie sicher sein, dass der Schuldner die Nachricht empfangen hat.

https://ratgeber.advoneo-schuldnerberatung.de/blog/mahnung-per-mail-oder-sms-zulaessig/

Der Vermieter hat da nicht wirklich was falsch gemacht

https://ivd-plus.de/corona-stundung-der-miete/

Luigina 
Fragesteller
 23.06.2020, 21:22

Ok... Trotz fehlender Fristsetzung? Der Mahnbescheid kam 1 Woche nach der WhatsApp

anitari  24.06.2020, 07:25
@Luigina

Eine Fristsetzung ist hier nicht nötig.

Luigina 
Fragesteller
 23.06.2020, 21:29

Sie haben die letzten 3 Monatsmieten nicht bezahlt. Überweisen Sie umgehend die Miete, sonst bin ich gezwungen gegen Sie gerichtlich vor zugehen. Das ist der genaue Wortlaut der Nachricht gewesen und 1 Woche später kam der Mahnbescheid

andie61  23.06.2020, 21:34
@Luigina

Die Form ist da schon sehr fragwürdig,aber das ändert ja jetzt auch nichts mehr,zahlen muss sie so oder so,nur Kündigen hätte er ihr nicht können.

EphraimUlk  23.06.2020, 21:35
@Luigina

Es bedarf keine Frist, da hierfür entweder laut Mietvertrag oder per Gesetz ein festes Datum festgelegt ist

Luigina 
Fragesteller
 23.06.2020, 21:37

Ja, die Zahlpflicht steht ausser Frage! Schwiegermutter hatte bereits im März fristgerecht gekündigt und ist eh bald da raus. Die Vorgehensweise des Vermieters kam ihr nur recht seltsam vor. Ob das alles so richtig ist und der Mahnbescheid unter diesen Umständen gerechtfertigt ist bzw. Bestand hat.....

andie61  23.06.2020, 21:43
@Luigina

Hat er,es muss nicht vorher gemahnt werden für einen Mahnbescheid bei Zahlungsverzug

Der Vermieter hätte überhaupt nicht mahnen müssen.

Er hätte schon nach der 2. nicht gezahlten Miete, ohne Abmahnung, fristlos kündigen können.

also bei solchen situationen hat es zumindest bei uns geholfen den vermieter zu unterdrücken und er hat uns in ruhe gelassen

das Verhalten des Vermieters ist ungewöhnlich, aber korrekt. Er hätte nämlich auch ganz anders vorgehen können: fristlose Kündigung nach 2 ausstehenden Mietzahlungen, ggf. Räumungsklage. Nichts mit: ´Anmahnen´ , evtl. Warten, dass die ausstehende Miete durch eine Teilmiete geheilt würde usw. Da war er schon sehr tolerant (oder vergesslich). Deiner SM hätte das also viel eher um die Ohren fliegen können.

Die ´Abmahnungen´ bedürfen der Schriftform, aber nicht zwingend auf Papier, der elektronische Weg ist erlaubt. Und eine Mahnung kann man jederzeit versenden, wenn eine Zahlung aussteht, dafür müssen keine Fristen eingehalten werden. Da du von ´Mahnbescheid´ schreibst, nehme ich an, dass er bereits ein gerichtliches Mahnverfahren angestrengt hat?

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Luigina 
Fragesteller
 23.06.2020, 22:12

Das stimmt, er hätte alles auch früher ansetzen können. SM wunderte sich nur, dass zwischen der besagten WhatsApp und dem Erhalt des Mahnbescheides tatsächlich nur rund 1 Woche verging. Somit hätten Nachricht und Antrag ja zeitgleich erstellt werden müssen. Selbst wenn sie die Mieten gezahlt HÄTTE, wäre ja der Mahnbescheid gekommen?! Und ja, er kam vom Gericht