Darf der Vermieter Mieterdaten z. B. zwecks Erteilung einer Abmahnung an Dritte, also z. B. an Haus & Grund, weitergeben?

9 Antworten

Drehen wir den Spieß doch einmal um:

Der Vermieter schickt dir eine enorm hohe BK-Abrechnung, die nicht stimmen kann,  und du bist im Mieterschutzverein. Dazu musst du ihm die BK vorlegen...dort erfährt er Name, Anschrift, Wohnungsgrößen und Einheiten, evtl. auch noch die Bankdaten des Vermieters. Wenn du bzw. der Mieterschtutzverein auch noch Rechnungen zur Prüfung vom Vermieter verlangt, dann kennt er noch die Handwerksbetriebe, Versicherungen etc. Dann verfasst er in deinem Namen als Bevollmächtigter einen Widerspruch, da er dich vetritt durch deine Mitgliedschaft. Haus & Grund vertritt seine Mitglieder auf Wunsch, dafür zahlen die Vermieter ihre Beiträge.

Glaubst du im Ernst, dass du das nicht darfst, wenn es nicht im Mietvertrag steht?

Auch einem Anwalt übergibt man im Streitfall alle vorhandenen Daten der Gegenseite, das ist auch kein Verstoß gegen den Datenschutz.

Danke für die schnelle Antwort, so ganz hell geworden ist es bei mir allerdings dadurch nicht.

Bei Anwalt, Polizei oder Behörden sehe ich das ja auch durchaus ein, aber Haus & Grund ist eben nicht als Hausverwaltung tätig, sondern lediglich eine Interessens- und Schutzgemeinschaft für Vermieter, also adäquat zum Mieterschutzbund.

Auch da stellt sich mir die Frage, aufgrund welcher rechtlichen Bestimmung(en) die Datenweitergabe gestattet ist.

Dass es Usus ist, ist mir klar, aber ist es auch rechtens?

Ich bin noch nicht überzeugt, trotzdem nochmal: Danke!

@OlavOhnevau

sondern lediglich eine Interessens- und Schutzgemeinschaft für Vermieter, also adäquat zum Mieterschutzbund.

Eben. Lässt du dich vom MSB vertreten und die schreiben dann dem Vermieter in deinem Auftrag ein Briefchen, dann hast du doch auch die Daten deines Vermieters weitergegeben. Oder willst du bei der oben beschriebenen Betriebskostenabrechnung alle Daten, die deinen Vermieter betreffen schwärzen? Dann wird dir der MSB nicht helfen können. 

Bei Anwalt, Polizei oder Behörden sehe ich das ja auch durchaus ein

Und so einer sitzt auch beim Haus & Grund. Was macht es also für einen Unterschied, ob  Anwalt XY der Kanzlei Straftat & Söhne oder ein Anwalt von Haus & Grund deine Daten erhält?

@TrudiMeier

und noch zur Ergänzung: auch Anwälte und Hausverwaltungen werden bevollmächtigt, genauso wie eben Haus & Grund oder Mieterschutzverein, die Interessen zu vertreten. Es ist in allen Fällen rechtens, denn ohne die Daten kann dich niemand vetreten bzw. deine Ansprüche geltend machen.

scheint mir hier ein Verstoß bzgl. der Datenweitergabe vorzuliegen

Das scheint nur so. Jeder darf Personen oder Organisationen seiner Wahl zur Vertretung seiner Interessen beauftragen. Die beauftragte Organisation muss ggf. die Bevollmächtigung vorlegen.

Mit dieser Ansicht stehe ich in meinem Freundeskreis völlig allein da

Nicht nur in Deinem Freundeskreis, sondern überhaupt.

allerdings kann mir keiner begründen

Und wie begründest Du Deine Ansicht?

Hier hast Du jedenfalls schon mal eine Begründung, nämlich die Bevollmächtigung.

Natürlich darf der Bevollmächtigte nun nicht die Kenntnisse Deiner persönlichen Daten missbrauchen. Bspw., um den Fall mit Angabe Deines Namens und Deiner Adresse öffentlich zu machen. Die Daten und Erkenntnisse über Deine Person dürfen ausschließlich für den Bevollmächtigungszweck verwendet werden, zumindest so lange keine Straftat vorliegt, was den Weg zur Polizei unumgänglich machen würde.

Um ein Beispiel zu geben, was zweifelhaft ist:

Wenn Deine Daten z. B. einfach an eine Auskunftei weiter gegeben werden, in der alle Mieter verzeichnet sind, die Mietrückstände aufweisen, so ist das nicht erlaubt. Das ist erst dann möglich, wenn so ein Fall aufgrund eines gerichtlichen Vollstreckungsbescheids öffentlich geworden ist, denn dann wird einfach nur übernommen, was sowieso öffentlich verkündet wurde.

Das bedeutet allerdings nicht, dass es nicht doch solche Verzeichnisse geben könnte.

Dein Vermieter dürfte die Daten ja auch einem Anwalt geben! Auch das ist im MV nicht geregelt! Darf er aber!

Wenn H+G ähnlich wie ein Verwalter für den Vermieter bevollmächtigt ist, dann ist alles OK!

Ist ja auch in anderen Mietobjekten üblich, dass ein Verwalter alles betreut und auch alle Daten hat und haben muss!

Du wirst weiterhin alleine mit Deiner Meinung bleiben!

Haus und Grund ist aber der Verwalter des Vermieters und somit regeln sie alles, was dem Vermieter lästig ist.

Also dürfen sie auch deine Daten einsehen.

Die kümmern sich auch um den Mietvertrag und stellen den aus,wenn die Daten überprüft sind.

Haus und Grund ist kein Verwalter, sondern der  "Schutzverein" für Vermieter, die dort Mitglied sind.

@rotreginak02

... kann aber auch als Verwalter der eigenen Interessen bzw. der vermieteten Wohnung eingesetzt werden.

Was für ein Vorfall besteht? Worum geht es? Haus & Grund oder der Vermieter könnte auch einen Anwalt einschalten....auch dieser benötigt alle Daten.... Um was geht es denn?