Verdacht auf Drogen in Post?

8 Antworten

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Das Briefgeheimnis gilt auch zwischen Eltern und Jugendlichen.

Öffnen darf den Brief nur der Empfänger, falls nicht ein richterlicher Beschluss vorliegt.

Aber den Brief zur Polizei bringen, wäre sicher ein richtiger Schritt für denjenigen, der ihn abfangen hat und den konkreten Verdacht hegt. Die Polizei müsste wegen Verdacht auf Verstoss gegen das BTM Gesetz ermitteln, den Brief erst mal beschlagnahmen, entweder unter Zeugen vom Empfänger freiwillig öffnen lassen, oder richterlichen Beschluss erwirken, und ihn dann von Fachleuten öffnen lassen.

Du musst ja wissen, was dran ist an dem Vorwurf. Ist der Vorwurf gerechtfertigt, ist ein freiwilliges Zugeben der Tat, und Mithilfe bei den Ermittlungen gegen den Absender sicher strafmildernd und anzuraten. Alles andere wird es nur schlimmer machen.

Postunterschlagung ist strafbar, wenn jedoch eine Straftat damit verhindert werden soll ,ist das das höhere Rechtsgut. Natürlich nur wenn es berechtigt ist. Wenn es Deine Eltern sind-die dürfen solange du nicht 18 bist - kontrollieren was Du da liefern lässt.

WESHT 
Fragesteller
 29.04.2018, 13:33

Das ganze basiert auf einem Verdacht

Nordan  29.04.2018, 13:41
@WESHT

das ganze ist immer ein Verdacht,solange man nicht weis was drin ist. Die Frage ist ob es einen berechtigten Grund für so einen Verdacht gibt.

Und wer ist die dritte Person ?

Wenn es Mutti ist, muss sie dir deine Post geben.

WESHT 
Fragesteller
 29.04.2018, 13:18

Ein Erziehungsberechtigter ja. Er antwortet stets mit nein. Morgen geht's zur Polizei

HalloNoel  29.04.2018, 21:51

als ob dein dad oder so deine Zukunft f***** möchte? Sprich doch mit ihm, selbst wenn drogen drinnen sind.

Mit 18 ist man volljährig das heißt du hast ein Recht auf deine Post. Wärst du unter 18 dann kann man das verstehen.

wilees  29.04.2018, 13:29

Direkt mal eine amüsante Idee - er zeigt Mama an, weil sie ihm seine "Zauberpilze" vorenthält.

Wenn „sie“ nicht bei der Polizei angestellt ist, dann kann sie es an sich nehmen und sann UNVERZÜGLICH die Polizei zu informieren um es abzugeben

WESHT 
Fragesteller
 29.04.2018, 13:21

Macht sich die Person damit nicht selbst strafbar?

Repwf  29.04.2018, 13:29
@WESHT

Wenn sie es behält sicherlich ja — deshalb ja unverzüglich abgeben