Verdacht auf Drogen in Post?
Hey liebe GuteFrage User, vielleicht ist ja der ein oder andere Hobbyjurist unter euch.
Es geht darum, dass meine Post, aufgrund von "Verdacht auf Drogen" von einer dritten Person an sich genommen wurde. Also Besitz darüber hat und mir sie nicht aushändigt, obwohl es mein Eigentum ist.
Der Briefinhalt ist leicht gewölbt, dass zum Ansatz des Dritten.
Ist sie befugt dazu und muss mir mein Brief ausgehändigt werden?
8 Antworten
Das Briefgeheimnis gilt auch zwischen Eltern und Jugendlichen.
Öffnen darf den Brief nur der Empfänger, falls nicht ein richterlicher Beschluss vorliegt.
Aber den Brief zur Polizei bringen, wäre sicher ein richtiger Schritt für denjenigen, der ihn abfangen hat und den konkreten Verdacht hegt. Die Polizei müsste wegen Verdacht auf Verstoss gegen das BTM Gesetz ermitteln, den Brief erst mal beschlagnahmen, entweder unter Zeugen vom Empfänger freiwillig öffnen lassen, oder richterlichen Beschluss erwirken, und ihn dann von Fachleuten öffnen lassen.
Du musst ja wissen, was dran ist an dem Vorwurf. Ist der Vorwurf gerechtfertigt, ist ein freiwilliges Zugeben der Tat, und Mithilfe bei den Ermittlungen gegen den Absender sicher strafmildernd und anzuraten. Alles andere wird es nur schlimmer machen.
Postunterschlagung ist strafbar, wenn jedoch eine Straftat damit verhindert werden soll ,ist das das höhere Rechtsgut. Natürlich nur wenn es berechtigt ist. Wenn es Deine Eltern sind-die dürfen solange du nicht 18 bist - kontrollieren was Du da liefern lässt.
das ganze ist immer ein Verdacht,solange man nicht weis was drin ist. Die Frage ist ob es einen berechtigten Grund für so einen Verdacht gibt.
Und wer ist die dritte Person ?
Wenn es Mutti ist, muss sie dir deine Post geben.
Ein Erziehungsberechtigter ja. Er antwortet stets mit nein. Morgen geht's zur Polizei
als ob dein dad oder so deine Zukunft f***** möchte? Sprich doch mit ihm, selbst wenn drogen drinnen sind.
Mit 18 ist man volljährig das heißt du hast ein Recht auf deine Post. Wärst du unter 18 dann kann man das verstehen.
Direkt mal eine amüsante Idee - er zeigt Mama an, weil sie ihm seine "Zauberpilze" vorenthält.
Wenn „sie“ nicht bei der Polizei angestellt ist, dann kann sie es an sich nehmen und sann UNVERZÜGLICH die Polizei zu informieren um es abzugeben
Macht sich die Person damit nicht selbst strafbar?
Wenn sie es behält sicherlich ja — deshalb ja unverzüglich abgeben
Das ganze basiert auf einem Verdacht