Auf welcher Gesetzesgrundlage kann man zuviel gezahlte Versandkosten zurück verlangen?

4 Antworten

Weißt Du, solche Briefmarkenzähler hasse ich. Es heißt nicht Portokosten, sondern Versandkosten. Weißt Du überhaupt, was - da Du das Gesetzliche herausstreichst - alles in die Versandkosten eingerechnet werden darf?

Umfang der Versandkosten

Unter Versandkosten werden üblicherweise die folgenden Kosten zusammengefasst:

das Porto, das an das Versandunternehmen zu entrichten ist
das Verpackungsmaterial
Kosten zur Einhaltung der Verpackungsverordnung
die Personalkosten, welche im Zusammenhang mit dem Versand anfallen (Zusammenstellen der zu versendenden Teile, Schriftsachen wie z. B. Frachtpapiere, das Verpacken der Ware selbst, die Abwicklung mit dem Paketdienst usw.)
Versicherungskosten, oft pauschal oder als Prozentanteil des Warenwerts
Kosten für die Zahlungsabwicklung
sonstige Kosten, die im Zusammenhang mit dem Versand anfallen.

Das gilt zwar für gewerbliche Verkäufer, aber ein privater auch einen  Weg zur Post, manchmal mit dem Bus, und Umschlag bekommt er auch keinen so billig.

Wenn der Gegenstand in Ordnung ist, wäre eine negative Bewertung vollkommen daneben. Du kannst ihn bei den Sternen bei den Versandkosten einen Abzug machen.

Und in Zukunft, kauf lieber beim Ladengeschäft um die Ecke, wenn Du Dich dermaßen über so eine Lappalie aufregst!

Nochmal: der Paketversand war Bestandteil des Kaufvertrages und der ist bindend - auch für Privatpersonen! Dass hier einfach eine für den Verkäufer "billigere" Versandart zum Nachteil des Käufers gewählt wird, ist nicht rechtens.

@FiffiMcFly

Da hast du natürlich recht. Aber es kommt vor allem bei Neuverkäufern oft vor, dass sie sich überhaupt nicht mit den Versandarten auskennen und einfach etwas einsetzen. Versichert oder unversichert - das ist für viele Neuland. Dann sagt die Frau am Postschalter, dass man das auch billiger versenden kann, und schon ist es geschehen.

In dem Fall wäre es ratsamer, einen Verkäufer darauf aufmerksam zu machen und ihn zu bitten, den Restbetrag rückzuüberweisen.

Aber ich sage Dir ehrlich, ich war immer froh, wenn das Gekaufte bei mir eintraf und komme da nicht auf die Idee, das Profil des Verkäufers zu verderben.

In der Sache hast Du wohl Recht. Allerdings macht es durchaus einen Unterschied ob eine Sache - wie vereinbart - per DHL oder in der einfachen Versandtasche transportiert wird.

Gesetzesgrundlage gibt es in diesem Falle keine. Die Versandkosten hast du akzeptiert und die Ware ist unbeschädigt angekommen. Du kannst lediglich in der Bewertung entsprechende Kommentare absetzen, damit weitere Käufer auf diese Machenschaft aufmerksam werden.

Ich habe akzeptiert, dass die Ware in einem versicherten Paket ankommt. Nicht aber, dass sie unversichert als Warensendung verschickt wird. Dies war nie Bestandteil des Kaufvertrages.

@FiffiMcFly

aber du hast doch die Ware erhalten,  wenn es kein Paket war, hat der Absender auch keinen Nachweis, dass er es verschickt hat. Du könntest immer noch behaupten, du  hast nichts bekommen , aber das wäre ja auch nicht ok,

@Barolo88

Dass ich die Ware bereits erhalten habe (zwar verzögert, aber sie ist angekommen) weiß der Verkäufer leider bereits. Darum geht es mir aber auch nicht. Wenn ich eine bestimmte Versandart deklariere und dafür bezahlt wird, dann muss dem auch so nachgekommen werden.

Wenn du bei einem Autohändler aushandelst, dass dir der Neuwagen auf einem Anhänger 500 Kilometer entfernt nach hause geliefert wird, der Händler das Auto dann aber auf eigener Achse überführt, wärst du auch nicht begeistert.

@FiffiMcFly

der Vergleich hinkt,   deine Ware ist ja durch den Transport nicht schlechter geworden. wie gesagt,  eine Gesetzesgrundlage gibt es nicht, der Rest liegt an dir und ebay

das wird schwer, denn die Ware ist angekommen und sie ist nicht beschädigt. Somit wurde der Vertrage erfüllt.

Zu den Versandkosten kann auch das Einpacken und und zur Post bringen inkludiert werden, also nicht nur Porto und Umschlag. Somit hast du auch da keinen Anspruch wegen "Wucher.

Überhöhte Versandkosten sind bei Ebay leider an der Tagesordnung und ich bin mir nicht sicher,ob man "brauner, unwattierter Umschlag"  bei Versandart ankreuzen kann.....

Da kann man nichts machen. Der Umschlag und der Aufwand rechtfertigen den Preis.

Ich habe akzeptiert, dass die Ware in einem versicherten Paket ankommt. Nicht aber, dass sie unversichert als Warensendung verschickt wird. Dies war nie Bestandteil des Kaufvertrages!

@FiffiMcFly

""Nicht aber, dass sie unversichert als Warensendung verschickt wird. Dies war nie Bestandteil des Kaufvertrages! ""

Ich sehe das anders. Das Risiko lag so halt beim Verkäufer. Wie geliefert wird, ist doch nicht das Problem des Kunden.