Auf welcher Gesetzesgrundlage kann man zuviel gezahlte Versandkosten zurück verlangen?
Hallo Leute! Ich habe vor einigen Tagen von einer Privatperson einen Artikel bei eBay ersteigert. Der Artikel ist mit etwas Verzögerung bei mir angekommen (das weiß der Verkäufer bereits), allerdings nicht mit der vereinbarten Versandart.
Der Verkäufer hat bei seiner Auktion nachweislich angegeben, dass der Artikel in einem DHL-Paket verschickt wird (Versandkosten: 4,99 €). Als die Ware ankam steckte sie jedoch nicht in einem Paket, sondern war als normale Warensendung deklariert (brauner kleiner Umschlag (ungepolstert), Versandkosten: 1,90 €). In sofern steht eine Differenz von 3,09 € im Raum, die ich vom Verkäufer erstattet haben möchte.
Der Verkäufer regt sich nicht, was kann ich hier noch tun? Auf welcher Gesetzesgrundlage kann ich mein Geld zurück verlagen? Und wie sehen in meinem Fall die Erfolgschancen aus?
Bevor es jetzt heißt "Gott, was bist du kleinlich": es geht mir hierbei ums Prinzip! 1. war die Versandart "DHL-Paket" Bestandteil des Kaufvertrages und 2. sehe ich es nicht ein, dass sich Verkäufer an den Versandkosten dermaßen bereichern. Der Briefumschlag kostet wenn es hochkommt 0,10 € und die deutsche Post hat an jeder Ecke einen Briefkasten...kann mir also keiner erzählen der der "Transport zur Poststelle" mit so hohen Aufschlägen zu Buche schlägt - außer der Verkäufer hat nen Weg von 13 Kilometern zum nächsten Briefkasten!
Eine negative Bewertung wird der Verkäufer ohnehin erhalten, wenn er sich nicht mehr rührt bzw. weigert, die Differenz zu erstatten. Negative Bewertungen halten solche Konsorten von ihren Treibereien aber meist nicht ab, hab ich schon oft genug erlebt.
Wäre dankbar für fundierte Informationen.
4 Antworten
Weißt Du, solche Briefmarkenzähler hasse ich. Es heißt nicht Portokosten, sondern Versandkosten. Weißt Du überhaupt, was - da Du das Gesetzliche herausstreichst - alles in die Versandkosten eingerechnet werden darf?
Umfang der Versandkosten
Unter Versandkosten werden üblicherweise die folgenden Kosten zusammengefasst:
das Porto, das an das Versandunternehmen zu entrichten ist
das Verpackungsmaterial
Kosten zur Einhaltung der Verpackungsverordnung
die Personalkosten, welche im Zusammenhang mit dem Versand anfallen (Zusammenstellen der zu versendenden Teile, Schriftsachen wie z. B. Frachtpapiere, das Verpacken der Ware selbst, die Abwicklung mit dem Paketdienst usw.)
Versicherungskosten, oft pauschal oder als Prozentanteil des Warenwerts
Kosten für die Zahlungsabwicklung
sonstige Kosten, die im Zusammenhang mit dem Versand anfallen.
Das gilt zwar für gewerbliche Verkäufer, aber ein privater auch einen Weg zur Post, manchmal mit dem Bus, und Umschlag bekommt er auch keinen so billig.
Wenn der Gegenstand in Ordnung ist, wäre eine negative Bewertung vollkommen daneben. Du kannst ihn bei den Sternen bei den Versandkosten einen Abzug machen.
Und in Zukunft, kauf lieber beim Ladengeschäft um die Ecke, wenn Du Dich dermaßen über so eine Lappalie aufregst!
Da hast du natürlich recht. Aber es kommt vor allem bei Neuverkäufern oft vor, dass sie sich überhaupt nicht mit den Versandarten auskennen und einfach etwas einsetzen. Versichert oder unversichert - das ist für viele Neuland. Dann sagt die Frau am Postschalter, dass man das auch billiger versenden kann, und schon ist es geschehen.
In dem Fall wäre es ratsamer, einen Verkäufer darauf aufmerksam zu machen und ihn zu bitten, den Restbetrag rückzuüberweisen.
Aber ich sage Dir ehrlich, ich war immer froh, wenn das Gekaufte bei mir eintraf und komme da nicht auf die Idee, das Profil des Verkäufers zu verderben.
In der Sache hast Du wohl Recht. Allerdings macht es durchaus einen Unterschied ob eine Sache - wie vereinbart - per DHL oder in der einfachen Versandtasche transportiert wird.
Gesetzesgrundlage gibt es in diesem Falle keine. Die Versandkosten hast du akzeptiert und die Ware ist unbeschädigt angekommen. Du kannst lediglich in der Bewertung entsprechende Kommentare absetzen, damit weitere Käufer auf diese Machenschaft aufmerksam werden.
Ich habe akzeptiert, dass die Ware in einem versicherten Paket ankommt. Nicht aber, dass sie unversichert als Warensendung verschickt wird. Dies war nie Bestandteil des Kaufvertrages.
aber du hast doch die Ware erhalten, wenn es kein Paket war, hat der Absender auch keinen Nachweis, dass er es verschickt hat. Du könntest immer noch behaupten, du hast nichts bekommen , aber das wäre ja auch nicht ok,
Dass ich die Ware bereits erhalten habe (zwar verzögert, aber sie ist angekommen) weiß der Verkäufer leider bereits. Darum geht es mir aber auch nicht. Wenn ich eine bestimmte Versandart deklariere und dafür bezahlt wird, dann muss dem auch so nachgekommen werden.
Wenn du bei einem Autohändler aushandelst, dass dir der Neuwagen auf einem Anhänger 500 Kilometer entfernt nach hause geliefert wird, der Händler das Auto dann aber auf eigener Achse überführt, wärst du auch nicht begeistert.
der Vergleich hinkt, deine Ware ist ja durch den Transport nicht schlechter geworden. wie gesagt, eine Gesetzesgrundlage gibt es nicht, der Rest liegt an dir und ebay
das wird schwer, denn die Ware ist angekommen und sie ist nicht beschädigt. Somit wurde der Vertrage erfüllt.
Zu den Versandkosten kann auch das Einpacken und und zur Post bringen inkludiert werden, also nicht nur Porto und Umschlag. Somit hast du auch da keinen Anspruch wegen "Wucher.
Überhöhte Versandkosten sind bei Ebay leider an der Tagesordnung und ich bin mir nicht sicher,ob man "brauner, unwattierter Umschlag" bei Versandart ankreuzen kann.....
Da kann man nichts machen. Der Umschlag und der Aufwand rechtfertigen den Preis.
Ich habe akzeptiert, dass die Ware in einem versicherten Paket ankommt. Nicht aber, dass sie unversichert als Warensendung verschickt wird. Dies war nie Bestandteil des Kaufvertrages!
""Nicht aber, dass sie unversichert als Warensendung verschickt wird. Dies war nie Bestandteil des Kaufvertrages! ""
Ich sehe das anders. Das Risiko lag so halt beim Verkäufer. Wie geliefert wird, ist doch nicht das Problem des Kunden.
Nochmal: der Paketversand war Bestandteil des Kaufvertrages und der ist bindend - auch für Privatpersonen! Dass hier einfach eine für den Verkäufer "billigere" Versandart zum Nachteil des Käufers gewählt wird, ist nicht rechtens.