Unterschiede VHB 2013 und die VHB davor (VHB = Versicherungsbedingungen Hausrat)

7 Antworten

Hallo, das, was Du da machst, ist für den "Normalbürger" sicherlich unüblich und ungewöhnlich. Mein Kompliment, es ist aber der einzig richtige Weg um die jeweiligen Vertragsbedingungen wirklich weitestgehend zu verstehen.

Seit der Freigabe der Tarife vor rund 15 Jahren können die Versicherer eigene Abweichungen von den Empfehlungen des Verbandes (GDV) vereinbaren. Deshalb ist es hier unmöglich beide VHB zu vergleichen, wenn man nicht gerade zufällig beide Versicherungsbedingungen vorliegen hat. Selbst ich habe heute nicht mehr alle VersBedingungen vorliegen sondern muss mir von Fall zu Fall die jeweiligen Bedingungen zukommen lassen und die Unterschiede rausarbeiten.

Wie bereits von anderen geschrieben, es kommt oftmals zu Verbesserungen, es können aber auch Leistungen wegfallen. Dies habe ich bei verschiedenen Gesellschaften eben auch feststellen müssen. Manchmal werden unter dem Deckmantel der Verbesserung auch einige Leistungen anders definiert. Deshalb ist die ganze Angelegenheit auch sehr schwierig und zeitintensiv.

Letztendlich kann Dir in Deinem Fall vorab nur Dein VR helfen. Es ist allerdings fraglich, ob man dort eine Synopse hat, die alle in der Vergangenheit bei diesem Unternehmen verkauften Tarife hat. Eine Anfrage ist es aber auf jeden Fall wert.

Im Netz wirst Du nur Synopsen in allgemeingültiger Form vorfinden, also zu den jeweiligen VHB, wie sie vom GDV empfohlen worden sind. Eine Einzelfalllösung bezogen auf die HUK wirst Du hier und im Netz nicht finden und musst Du also alleine durchführen. Dies kann auch unter Zuhilfenahme eines versierten und neutralen Fachmannes erfolgen, selbstverständlich gegen Honorar.

Wie ebenfalls geschrieben, es ist auch unbedingt zu prüfen, welche Teile der Sanierung unter den Begriff der VHB fallen und/oder nicht und damit eventuell zur Gebäudeversicherung. Auch hier wäre eine Falschberatung zu Deinen Lasten - so oder so. Immer schön kritisch bleiben und viel Erfolg.

Und es hilft dabei den eigenen Freunden und Bekannten auch mal mit halbwegs versierten Rat zur Seite zu stehen. Dennoch bleibe ich auch dort natürlich selbstkritisch. Dein Beitrag gefällt mir. Ich habe die alten Bedingungen aus 2000 (die VHB 2000/E) von damals tatsächlich noch, aber eben noch nicht Zeile für Zeile verglichen, sondern erstmal versucht durch Schnelllesen das Wichtigste zu finden. Den Antworten nach und je nach Antwort der HUK, werde ich wohlin den sauren Apfel beißen, denn die Hausratversicherung muss ich defintiv abändern wegen der potentiellen Unterversicherung. Da dann doch lieber auf Nummer sicher gehen. Der Deckmantel der Verbesserung.. genau das ist es was ich denke. Ich muss halt sehen, ob ich nach den alten Bedingungen oder nach den neuen Bedingungen abschließe, denn Beides wurde mir angeboten und nur nach dem Preis und scheinbar besseren Bedingungen zu gehen kann auch zu kurz gedacht sein.

Wie schon zuvor gesagt, den Aspekt mit der Gebäudeversicherung muss ich noch durchleuchten.

Kenne die besagten Bedingungen nicht, und kann daher nur aus meiner Erfahrung in der Versicherungsbranche bei einer anderen Gesellschaft sprechen.

Dort war es in den meisten Fällen der Fall, dass die Tarife besser wurden. Ab und an, wurden aber auch Leistungen entfernt, weil diese zu teuer wurden.

Dazu muss man sich erstmal die Frage stellen, was ist Hausrat? - Hausrat ist alles, was rausfallen würde, wenn ich das Dachabschneide und das Haus umdrehe..

Die Versicherungssumme sollte auf jedefall 650€ pro m² betragen, damit du keinen Abzug wegen zu geringer Versicherungssumme bekommst.

Auf jedefall würde ich dir eine Glasversicherung empfehlen, damit auch dein Ceranfeld, Induktionsfeld etc. Versichert ist wenns mal brechen oder splittern sollte.

Im Grunde sind in einer Hausrat alle Schäden, die durch Feuer, Leitungswasser, Einbruchsdiebstahl oder Vandalismuss nach Einbruch sowie Raub entstehen versichert. Aber wie gesagt nur der Hausrat. Dann halt noch das Fahrrad in der Garage oder im Keller, nicht draußen! (müsste seperat eingeschlossen werden)

Aber genaueres sollte dir dein Vermittler sagen können.

Mfg

Die Versicherungssumme sollte auf jedefall 650€ pro m² betragen, damit du keinen Abzug wegen zu geringer Versicherungssumme bekommst.

Unterversicherungsverzicht. Das ist die Summe, bei der viele Versicherungen keine Fragen mehr stellen. Wenn Du weniger versicherst, heißt das jedoch nicht, dass Du automatisch Abzüge bekommst, sondenr nur, dass die Versicherung bei Unklarheit Fragen stellen kann. Wenn Du also 30.000 versicherst und allein nach Küchenbrand 17.000 gemeldet werden, stellt die Versicherung unter 650 EUR pro qm "dumme" Fragen nach Deiner Sparsamkeit und dem realen Wert des Hausrats. Eine Summe unter 650 EUR heißt jedoch NICHT automatisch, dass es Abzüge gibt.

@Candlejack

Ja das mit dem Unterversicherungsverzicht ist mir mittlerweile klar, darauf hatte ich vorher wohl nicht genau geachtet und die Versicherung war wohl irgendwie auch nicht so recht bestrebt, denn 59 x 650 = 38.500, die vorherige Versicherung war wohl zu niedrig, aber vielleicht auch nicht, so hochwertig war mein Hasurat bislang nicht. Die 31.000 reichten m.E. aus. Mit der Küchensanierung zu ca. 16.000 ohne Fliesen, Maler und Elektroarbeiten, sieht es da schon anders aus, zu Mal 6 nagelneue Elektrogeräte mit dabei sind.

Die Küchenmöbel (Schränke u.a.), die Haushaltsgeräte dürften mit zum Hausrat gehören. Die Arbeitsplatte vernmutlich auch. Da die aus Naturstein sein wird, also auch nicht so ganz billig. Da ist es schon wichtig zu versichern.

Die SAche mit der Glasversicherung wg. Ceran - und Induktionsfeld ist gut - mit da Deiner Meinung, werde ich wohl die Glasversicherung mit abschließen.

Vermittler: Die HUK - Vermittler , hmm , wieviel Selbstnutz steht ggf. in der Antwort.

@JinTsu

Vermittler: Die HUK - Vermittler , hmm , wieviel Selbstnutz steht ggf. in der Antwort.

Nun wittert doch nicht immer die geldgeilen Vermittler. Bei der Provision einer Hausrat von 63 EUR - was soll ich für sone Provision noch mit Selbstnutz Kunden bequatschen ;-) ?

@Candlejack

Du magst ja Recht haben Candlejack, aber mir ist ein gesundes Maß an (manchmal ggf. auch übertriebenen Mißtrauen) lieber als naiv durch die Welt zu gehen. Ein Kollege von mir ließ sich vor einiger Zeit in Sachen Finanzanlage von der HASPA beraten. Wollte nur Festgeld. Aufgeschwatzt hatten sie ihm aber geschlossene Immobilienfondsanteile die in den letzten Jahren massiv an Wert verloren. Hatte halt blind vertraut. (Nagut gehört vielleicht nicht ganz hierher) Ich will letztlich nur sagen, Du kannst Dir als Laie (und das bist Du in dem Bereich in der Regel) es nicht leisten nicht selber die Dinge auf Herz und Nieren zu prüfen und zu versuchen zu verstehen was Du tust. Eben halt nicht immer nur blind vertrauen.

@JinTsu

Das gesunde Maß Mißtrauen ist immer gut im Leben, nicht nur bei Finanzen. Es muss aber auch ne Relation haben. Und bei einer Provision auf 65 EUR Jahresprämie reden wir nicht über relevante Geierei ;-)

Ja, das Thema HASPA ist nicht neu und zieht sich seit Jahren. Inzwischen sind aber viele Kunden bereits entschädigt. Blindes Vertrauen ist auch nicht gut, schon gar nicht als mündiger Erwachsener.

Das verstehe ich nicht. Die HUK Coburg hat doch ein Infoblatt, wo genau die Unterschiede für den Kunden zu ersehen sind. Und wenn das Umstellungsangebot vorliegt, ist das Ding ja auch dabei. Viel Glück.

die HUK-Coburg vergleicht doch nicht den aktuellen Tarif per Infoblatt mit dem von 2000, höchstens mit dem von 2012/2010.

@Candlejack

Quatsch! Was bitte gibt es denn zu vergleichen mit 2012, wenn denn der Kunde diesen vertrag gar nicht hat. Jeder VM hat diese Vergleiche in seinem PC und kann gemeinsam mit dem Kunden die Unterschiede abgleichen. Also bitte!

@schleudermaxe

Die Synopsen, die die Versicherungen anbieten, gelten stets zwischen neuem und altem Tarif, also 2013 gegenüber 2012/2011/2010. Solche Synopsen liegen mir als Berater auch vor, um Änderungen in den Bedingungen nachvollziehen zu können. Der Kunde hat 2000, aber dazu liegen keine Synopsen vor und auch der Anbieter wird keine dazu erstellen. Nicht bei 13 Jahre alten Tarifen und einer Jahresprämie von 65 EUR. Das gibt dann den dezenten Hinweis, auf den aktuellen, verbesserten und dem neuen VVG entsprechenden Tarif zu wechseln.

@Candlejack

Hier spricht ein "Grieche", aber er spricht fehlerbehaftet, denn die HUK-Coburg fährt solche Vergleiche in jeder Beratungsstelle und bei jeder Vertrauensfrau bzw. ihren männlichen Kollegen.

@schleudermaxe

Den Witz mit dem Griechen verstehe ich nicht, aber egal.

So, ich wollte es jetzt genau wissen und habe mal direkt in der Fachabteilung der HUK angerufen und kann nur sagen: man ist immer nur so gut wie seine Infos. Wahrscheinlich war ich an 2 Faule geraten, die mir sagten, sowat gibbet nicht. Die Fachabteilung der HUK sagte "gar kein Problem" und hat mir sogar telefonisch auf den Schlag 6 Änderungen 2000 zu 2013 genannt. Allerdings hat die Dame auch einen Witz auf Kosten des Fragenden gemacht: "Wenn der Kunde es unbedingt teurer haben möchte, weil er sich sonst betrogen fühlt, können wir ihm gern auch einen internen Aufschlag auf den neuen besseren Preis verkaufen :-) Aber ungern. Weil (1) er sich dann bei den nächsten Angeboten des Wettbewerbs betrogen fühlt, die sind dann nämlich auch billiger und (2) wir so mit Kunden nicht umgehen !" Das ist doch mal ne Aussage :-) Und ich ziehe mich betroffen zurück und konstatiere "nach bestem Wissen und Gewissen klingt gut, ist aber (wie in diesem meinem Falle) manchmal trotzdem völlig für den Papierkorb" ;-)

@Candlejack

Synopsen = Altgriechisch, denn bei uns hier (in Deutschland) nennen diese Dinger sich vergleichende Tabellen oder so.

@schleudermaxe

Immer, wenn ich sowas von Versicherungen bekomme, steht "Synopse von ..." oben drüber ;-) deshalb.

Ja genau, und danach müsste ich sofort mit "fliegenden Fahnen" den Vertrag wechseln. Komischerweise scheine ich wohl leicht paranoid veranlagt zu sein, denn ich glaube dass die Sache "zu perfekt" erscheint.Ansonsten würde ich diese Frage kaum stellen.

@JinTsu

Zu 1. Richtig, auch wir haben die vielen Verbesserungen (und die Beitragssenkung) mitgenommen. Zu 2. Noch mal darüber schlafen.

Hallo Jin Tsu, Zunächst ist klären, in wieweit die "Küchensanierung" die Versicherungssumme überhaupt berührt. Die Hausratversicherung erstreckt sich nur auf die beweglichen Sachen ("Nicht fest mit dem Gebäude verbunden"). Damit fallen Bodenbeläge, Fliesen, etc. heraus.

Bist Du Eigentümerin oder Mieterin? Als Eigentümer fällt die Einbauküche unter die Wohngebäudeversicherung, als Mieter nicht.

Wenn Du eine höhere Versicherungssumme (VS) als nach der Formel: 59 qm x 700.-€ = 41.300.-€ anstrebst, dann solltest Du grundsätzlich eine Inventur machen um den Neuwert zu bestimmen (Siehe Seite 24 HUK VHB), sonst wird die Erstattung gekürzt.

Wichtig ist der Einschluss der "Groben Fahrlässigkeit" bis zur VS, der 2000 nicht enthalten war. Ideal wäre es, wenn die HUK auch zahlen würde, wenn Du sog. "Obligenheiten" verletzt. Das schließt sie aber aus (§ 1.3.3). Nicht mitversichert sind Schäden durch Rauch/Ruß und bei Sengschäden hast Du einen SB von 100.-€. Der Prämie nach zu urteilen wohnst Du in einer Stadt mit erhöhtem Einbruchrisiko: Die Sachen im Kfz bei einem Aufbruch werden bezahlt, außer "Wertsachen, optische oder elektrische Geräte" (Was klaut man denn sonst noch?). Letztendlich garantiert die HUK nicht einmal, daß Sie ihren Schutz mindestens in der Qualität der Standartbedingungen des GDV anbietet. Ich würde mir überlegen, ob Du nicht einen höherwertigen Versicherungsschutz anbietest, als ihn die HUK hat. Er ist zwar günstig und im Grunde nicht schlecht, hat aber einige Ausschlüsse, die andere Anbieter nicht haben und die nicht viel (wenn überhaupt) teurer sind. Zudem gibt es Tarife, bei denen Du automatisch Bedingungsverbesserungen erhältst, aber niemals eine Verschlechterung. Das erspart Dir deine gestellte Frage... :-)

Hab die Antort als bisher hilfreichste Antwort ausgezeichnet, da sie einen Aspekt beleuchtet, über den ich bisher weder nachgedacht habe, noch gestolpert bin. Ich war klar der Meinung ich bräuchte die Hausratversicherung um die neuen Küchengeräte und Möbel zu versichern, aber ich bin nicht Mieter, sondern Eigentümer der Wohnung, da es eine Einbauküche ist (individuell gestaltet) müsste sie (soweit es stimmt) dann unter die Wohngebäudeversicherung fallen, wenn dem so ist, frage ich mich warum die von der HUK, die ich darüber informiert habe (Küchensanierung) mich darüber nicht informiert haben (honi soi qui mal y pense). Die VS von 59 x 700 habe ich natürlich mit meinem Altvertrag trotzdem nicht mehr erreicht. Insofern sollte ich vielleicht sowieso eine neue Hausratversicherung abschließen. Die Stadt mit dem "erhöhten Einbruchrisiko" ist Hamburg).

Wenn ich Deine letzten Sätze richtig verstehe, schlägst Du vor, ich sollte mich nach besseren Anbietern mit umfangreicheren Schutz umsehen. Hmm .. Vorschläge ? (SVKFinanz hört sich nach Finanz und Versicherungsberater an.)

Also eine Versicherung kann gar nicht so günstig sein, dass es sich lohnt dafür selber stunden lang die Bedingungen zu vergleichen.

Dafür sollte ein Fachmann oder eine Fachfrau da sein, die einem die Unterschiede erläutern.

Doch es lohnt sich immer so etwas genau durchzulesen, ich vertraue da keinem sogenannten Finanzberater. Habe ich schon bei einigen Versicherungen gemacht bevor ich sie abschloß und hat sich im Endeffekt auch als positiv herauskristallisiert. Kostet halt eben etwas Zeit, erhöht aber definitiv den eigenen Horizont.

@JinTsu

ich vertraue da keinem sogenannten Finanzberater.

alle über einen Kamm ? Manche der "sogenannten Finanzberater" haben das mehrere Jahre gelernt und haben eine mehrstündige Prüfung vor der IHk hinter sich... ;-)