Unterschied Kurzzeit eVB und eVB?

5 Antworten

Kurzzeit eVB gibt, welche 50 Euro mehr kostet.

Wie kommst du auf diese Idee?

Wenn das Fahrzeug anschließend beim gleichen Versicherer versichert wird, wird diese Zeit mit dem Beitrag verrechnet.  

Bedeutet, der Versicherungsvertrag beginnt max. 5 Tage vorher.

Wozu ist ein Kurzzeit eVB Nummer gut?

Für eine evtl. Überführung benötigst du ein Kurzzeitkennzeichen mit max. 5 Tage Gültigkeit und dafür ist eine Kurzzeit eVB für die Zulassungsstelle erforderlich.

Da du aber gleich endgültig auf Dauer dein Fahrzeug zulassen willst, benötigst du von deiner Wunschversicherung die eVB-Nr. für den vorläufigen Kfz-Haftpflichtversicherungsschutz!

Gruß siola55

faxfaxfax 
Fragesteller
 16.07.2017, 22:27

Ah ok.

Das heisst wenn ich es richtig verstehe kann ich es so machen.

Mit Kurzzeit eVB kriege ich so ein rotes Kennzeichne, mitdem ich das Fahrzeug dann ueberfuehren kann, und das kann ich ueberall beantragen richtig?

Und mit der normalen eVB kriege ich bei der Zulassungstelle in meinem Wohngebiet ein richtiges Kennzeichen, kann das dann ans Fahrzeug pappen und damit auch los oder?

Apolon  17.07.2017, 00:04
@faxfaxfax

mit Kurzzeit eVB kriege ich so ein rotes Kennzeichne

Falsch,  ein EVB-Nr. für ein rotes Kennzeichen bekommen nur Autohäuser, bzw. Kfz-Werkstätte.

Eine EVB-Nr. für ein Kurzzeitkennzeichen wird nur ausgestellt, wenn das Auto Tüv hat und die Fahrzeugpapiere vorliegen und das Fahrzeug nur für die Überführung, bzw. Probefahrt verwendet wird.

Hallo faxfaxfax,

es gibt die eVB-Nummer für das Kurzzeitkennzeichen und die eVB-Nummer für die allgemeine Zulassung.

Kurzzeitkennzeichen werden für Probe- oder Überführungsfahrten in Deutschland bis zur Dauer von 5 Tagen angeboten. Versicherst du im Anschluss das Fahrzeug bei dem gleichen Versicherer, von dem du die eVB für das Kurzzeitkennzeichen genutzt hast, werden die Kosten tagesgenau mit dem Folgevertrag als "normale Zulassung verrechnet.

Solltest du das Fahrzeug nach der Überführung bei einem anderen Versicherer versichern, erfolgt eine gesonderte Abrechnung. Somit fallen Zusatzkosten für dich an.

Musst du das Fahrzeug nicht überführen, kannst du direkt die eVB-Nummer für die allgemeine Zulassung nutzen.

Für die Fahrzeugzulassung brauchst du also immer eine eVB für die allgemeine Zulassung, aber eine eVB für ein Kurzzeitkennzeichen nur bei vorheriger Überführung.

Schöne Grüße

Sandra vom Social Media-Team


.... Deine Fragen beantwortet alle Dein "Berater", einfach fragen.

Ist denn ein KZK überhaupt nötig?

Beachte: Beginn ab. 01.07. damit bei Ablauf 31.12. ab 01.01. die nächste SF-Klasse möglich ist.

Allzeit gute Fahrt.

Mit der Kurzzeit eVB bekommst du ein Kurzzeitkennzeichen.