Auto nach kauf mit EVB-Nummer fahren?

5 Antworten

Es ist lediglich noch nicht auf uns umgeschrieben, dass können wir erst am Montag machen.

Die eVB gibst du bei der Ummeldung in der Zulassungsstelle ab, vorher greift die Versicherung dafür gar nicht. Welche Nummernschilder hast du den für das Fahrzeug?

Das Auto wurde nie abgemeldet und wir haben die Nummernschilder vom Vorgänger.

Dann fährst du auf seine kfz-Haftpflichtversicherung ...

Ja. Mit EVB genießt ihr ja vorläufigen Versicherungsschutz. Mit Alt-Kennzeichen oder roten Nummern könnt ihr fahren - evtl. Schäden werden von der Versicherung des gegenwärtigen Halters übernommen und von eurer Versicherung ersetzt. Mit eigenem Überführungskennzeichen ("gelbes Schild") direkt über eure Vers. abgewickelt.

G imager761

Auch wenn das Auto abgemeldet ist? Kann ich mir nicht vorstellen.

Der vorläufige Kfz-Haftpflichtschutz gilt nur für die Zulassung des gekauften Autos - Versicherungsschutz wäre nur über den bisherigen Inhaber und dessen kfz-Haftpflicht vorhanden!

Auto hat TÜV und alles... Ja hat denn das Auto noch Kennzeichenschilder dran??? Falls nein, dann könnt ihr das abgemeldete Auto leider nicht fahren! Die eVB-Nr. berechtigt euch nur das Auto bei der Zulassungsstelle an- bzw. umzumelden! Falls noch Kennzeichenschilder dran sind, also das Auto noch angemeldet ist auf den Vorgänger, dann könnt ihr mit Bauchweh fahren. Soll heißen das Auto hat wohl noch Kfz-Haftpflichtschutz, jedoch seid ihr bestimmt nicht als Fahrer eingetragen! Also gibt's bei einem Unfall Probleme mit der Beitragsprämie bzw. eine Strafprämie des bisherigen Versicherten und eine Schadenrückstufung! Mein guter Rat: Wartet bitte mit dem Fahren bis Montag und fahrt erst nach der Ummeldung. Denn erst dann gilt der vorläufige Kfz-Haftpflichtschutz über die eVB-Nr. des neuen Versicherers!

klar darfst du fahren. arbeite bei ner versicherung. Sobald du kennzeichen hast ist es auch schon haftpflicht versichert. Teilkasko und vollkasko kannst du telefonisch vereinbaren. Musst aber dann in 2 wochen mal wegen dem antrag ins büro gehen um den antrag aufzunehmen.