evb-Nummer von Versicherung XY - Vertrag woander abschließen möglich?

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Hey du alterhase500, ja klar geht dies mit einer eVBÜ, welche jedoch nur der nachfolgende Versicherer an die Zulassungsstelle senden kann - falls du noch keinen Kfz-Versicherungsantrag gestellt bzw. unterschrieben hast!

Gruß einer ehem. Versich.maklerin

.... und warum spielt unsere Zulassungsstelle da nicht mit? Wenn eine VBN vorliegt, wird eine weitere zurückgewiesen.

@schleudermaxe

Dann lebst du wohl in einem anderen Land - bei unserer Zulassungsstelle kann eine eVB jederzeit ausgetauscht werden durch eine eVBÜ des "zweiten" Versicherers, falls der Kfz-Antrag beim "ersten" Versicherer noch nicht gestellt oder unterschrieben wurde ;-)

Was jetzt bei dir eine VBN sein soll, solltest du uns evtl. mal aufklären...

Hey siola55, danke für die schnelle und kompetente Antwort.

@alterhase500

...und besten Dank für deinen Stern - freut mich sehr ;-)

.... wer sagt das, das nur die KH abgesichert ist?

Was ist, wenn es auf den ersten Fahrten schon Kasko-Schäden gibt?

Und ein Fahrzeug zweimal versichern geht nicht, so lese ich die Spielregeln.

Ob die neue einfach so das gute Stück rückwirkend versichert, glaube ich auch nicht.

Wenn du den Antrag unterschrieben hast, hast du 14 Tage Zeit um den Vertrag aufzuheben und mit einer anderen Versicherung weiterzumachen.

Wenn noch kein Antrag gestellt wurde, kannst du einfach bei einer anderen Versicherung Unterschreiben.
Das Auto kann dann mit einer VBÜ Überschrieben werden.

Wenn dich doch zu dieser Sachlage an den Versicherungsmarkler deines Vertrauens, die können dir da bestimmt noch besser helfen.

Danke für die schnelle und informative Antwort.

Das geht. Es muss nur Versicherung ZZ eine eVB-Ü rückwirkend zum Zulassungsdatum an die Zulassungsbehörde übermitteln. 

Das passiert nicht automatisch und muss beim Antrag mit angegeben werden. 

Danke für die informative Antwort mit wichtigem Hinweis.