Unterschied Arbeitsverbot und Beschäftigungsverbot

3 Antworten

Zuerst: Herzlichen Glückwunsch zur Schwangerschaft! 

Und nein, Dein Chef wird vermutlich ein Beschäftigungsverbot meinen.

Hat eine Berufstätige ihren Arbeitgeber über ihre Schwangerschaft informiert, so muss sich dieser an das Mutterschutzgesetz halten, und besondere Rücksichtnahme walten lassen. Um das zu erreichen, sind in diesem Gesetz eine Reihe von Schutzvorschriften verankert - dazu gehören auch Beschäftigungsverbote.Generelle Beschäftigungsverbote werden im Mutterschutzgesetz genau aufgeführt und benannt. Neben diesen generellen Beschäftigungsverboten gibt es jedoch noch einen weiteren Schutz für werdende Mütter - das individuelle Beschäftigungsverbot für den Einzelfall nach Paragraph 3. Genaueres dazu kannst du auch hier noch nachlesen. http://www.eltern.de/beruf-und-geld/job/beschaeftigungsverbot-schwangerschaft.html?utm_source=GuteFrageNet&utm_medium=Antwort&utm_campaign=Beschaeftigungsverbot

Ganz sicher meint er ein Beschäftigungsverbot:) Bei einem Arbeits- bzw Berufsverbot geht es darum, dass du dein Job gar nicht ausüben darfst, zB wegen einer Verfehlung, Straftat etc.

Er wird Beschäftigungsverbot meinen