hauskauf trotz kindesunterhalt

7 Antworten

Selbstverständlich ist ein Hauskauf erlaubt, warum auch nicht? Das wäre ja noch schöner.

Am Unterhalt für die Tochter ändert sich jedoch durch den Hauskauf voraussichtlich nichts. Er darf durch den Kauf nicht verringert werden.

Das Wohneigentum wird jedoch bei der Einkommensberechnung berücksichtigt. Die eigene Wohnung erhöht das unterhaltsrechtliche Einkommen im Rahmen des Wohnwertvorteils.

Die Zinsen können jedoch gegengerechnet werden. Auch der Tilgungsanteil bis zu einer Höhe von 4% des Bruttoeinkommens, wenn nicht schon eine andere sekundäre Altersvorsorge besteht. Der Wohnwertvorteil bemisst sich nach der Höhe einer ortsüblichen Vergleichsmiete.

Soweit mir bekannt ist, wird der Unterhalt am Einkommen fest gemacht. So ist es jedenfalls bei meinem Lebensgefährten und der hat auch ein Häuschen. Lass Sie doch zum Anwalt gehen, sie erreicht sowieso nichts.

ach lass sie quatschen.... totaler müll den deine ex erzählt! da spricht anscheinend der blanke neid! solange du deiner pflicht nachkommst kann dir keiner was! die ex von meinem mann hat es damals ebenfalls versucht als wir unser haus gekauft haben! das einzigste was diese frau geschafft hat, war sich selbst lächerlich zu machen! so wie es sich liest, zahlt ihr das haus monatlich ab, also ist es noch garnicht deins.

Du kannst kaufen was du willst und deine ExFrau bekommt die Alimente für euer Kind berechnet nach deinem Einkommen. Das sind 2 völlig verschiedene Sachen.

Wohneigentum kann das unterhaltsrechtliche Einkommen erhöhen und wird somit bei der Unterhaltsberechnung berücksichtigt.

Natürlich kannst Du ein Haus kaufen.

Das wird ja nicht bar bezahlt, sondern finanziert.