Unterhaltsvorschuss: wann besteht Meldepflicht ?

3 Antworten

Meldepflicht besteht beim Unterhaltsvorschuss, wenn sich ein Umstand aendert, d.h. wenn der Bezieher heiratet, der Vater doch Unterhalt zahlt, man mit dem Vater wieder zusammen gezogen ist oder man dessen Aufenthaltsort jetzt erfahren hat. Wenn so etwas der Fall ist, muss man es dem Amt melden.

Dass deine Tochter im naechsten Monat Geburtstag hat, ist nicht meldepflicht, wieso auch, zum einen sollte dem Jugendamt das Geburtsdatum ja wohl bekannt sein, es steht in den Akten, zum zweiten aendert das an den Umstaenden fuer den Unterhaltsvorschuss ja nichts, daher wird da auch nichts automatisch bearbeitet.

Unterhaltsvorschuss kann man 72 Monate lang beziehen oder bis zum 12. Geburtstag des Kindes, was auch immer zuerst erreicht wird. Wenn das der Fall ist, dann erhaelt man eine Mitteilung kurz vorher, dass der UV auslaeuft und man bekommt dann danach kein Geld mehr. Das geschieht natuerlich automatisch.

Wenn du ab Geburt des Kindes UV bezogen hast, wirst du wohl bald eine Meldung ueber die kommende Einstellung des UV erhalten.

 

Du musst das beantragen? Warum erst jetzt? Wurde vorger unterhalt gezahlt oder wie kommt es dazu. Kann der vater nicht zahlen denn drr wird überprüft.

Wenn du Unterhaltsvorschuss möchtest, wirst du ihn wohl beantragen müssen. Automatisch passiert da nix.