Unterhalt+Kontoprüfung

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Du musst deine Einkommen darlegen. Machst du falsche Angaben und es kommt ans Tageslicht und die Mutter deiner Kinder wird dies nicht auf sich sitzen lassen, dann hast du noch mehr Probleme. Wegen des Bankgeheimnisses wird aber deine Konten nicht dargelegt.

Die Prüfung wird folgendermaßen gehen: Man prüft deine Angaben in dem man eine Tabelle heranzieht wo die Einkommen der verschiednen Berufe gemittelt worden sind. Dann prüft man deine Ausgaben (Miete, Versicherung, Essen, Kleidung, Telefon usw.) Alles in allem darf es deinen Selbstbehalt nicht unterbieten. D.h. wenn du weniger als der Selbstbehalt bekommst, springt das Amt für den Unterhalt ein.

Du bist verpflichtet Deine Vermögensverhältnisse offen zu legen. Die Mutter Deines minderjährigen Sohnen ist nebenbei bemerkt verpflichtet Dir eine Kopie der Zeugnisse zuzusenden sowie einmal im Jahr ein Foto Deines Sohnes zukommen zu lassen. Dabei MUSS Dich das JA unterstützen.

Zugriff auf Banken haben die nicht, Stichwort Bankgeheimnis. Aber du musst schon dein Einkommen und ggf. Sparkonten offenlegen. Machst du falsche Angaben, kannst du wegen Betrug angezeigt werden.

Blindi56  21.11.2011, 09:53

Genau das.