Die Kindesmutter hat Beistandschaft beim Jugendamt aufgehoben - was heisst das?

4 Antworten

Weder noch.....Sie kann das Geld auch selbst kassieren. Zahlst Du nicht gehts wieder ans JA.

Kommt die Nachricht vom Jugendamt oder von der Kindsmutter?

Auf alle Faelle kannst du dann einfach an die Kindsmutter zahlen, wenn sie dir eine Kontonummer gibt. Du solltest aber nie bar zahlen und die Nachrichten und Kontoauszuege immer gut aufbewahren, die beweisen, dass sie dich dazu aufgefordert hat und die Kontonummer gegeben hat und dass du auch gezahlt hast. Dann ist alles gut.

Warum sie die Beistandschaft beendet hat, kann verschiedene Gruende haben. Entweder sie weiss, dass du ja eh zahlst und glaubt, dass das auch so bleibt und bevorzugt da nun den direkten Weg, dann ist das Geld schneller auf ihrem Konto.

Oder dem Jugendamt ist es zuviel Arbeit und sie will die Sache zu den Akten legen und hat sie aufgefordert, da du ja nun regelmaessig zahlst, die Beistandschaft zu beenden.

Bei mir hat mich das Jugendamt auch dazu aufgefordert, die Beistandschaft zu beenden, leider nicht, weil der Kindsvater nichts zahlt, sondern weil bei ihm eh nichts zu holen ist.

Fuer dich selbst gibt es daher weder gute noch schlechte Nachrichten. Du zahlst nur einfach auf ein anderes Konto, das ist alles.

Auch bei regelmäßigen Zahlern fordert die Beistandschaft niemanden auf dieselbe zu beendigen.
Die kontrollieren ja automatisch alle 2 Jahre, ob der Unterhalt denn noch korrekt ist.

Allenfalls wird aufgefordert, direkt an die Mutter und nicht mehr ans Jugendamt zu überweisen.

Solange du nichts vom Beistand selbst hörst, musst du weiter an das JA zahlen.
Wenn das JA die Beendigung der Beistandschaft bestätigt, musst du auf das von der Mutter bestimmte Konto zahlen.

Vielleicht meint sie der Beistand hätte nicht alles getran um mehr Unterhalt von dir zu bekommen und sie möchte selbst einen Anwalt beauftragen. - Es könnte also eine schlechte Nachricht sein.
Anwalt - Klage - Gericht - eigener Anwalt - viel verbranntes Geld!

schlimmstenfalls muss ich rückwirkend zahlen?

und wen wird sie dann verklagen? - doch nicht mich! Ich habe bloß die Forderung vom JA ausgeführt - und wie will sie beweisen, dass das JA nicht alles getan hat - Klage gegen das JA? - das geht in die Hose...

@Barmalej22
schlimmstenfalls muss ich rückwirkend zahlen?

Ich nehme an, es bestehen Titel über den zu zahlenden Unterhalt.
Wenn diese Titel immer bedient wurden, gibt es keine Schulden und es muss daher auch nichts rückwirkend gezahlt werden.
Eine rückwirkende Inanspruchnahme ist sowieso nur in ganz wenigen Fällen möglich (§ 1613 BGB). Da bisher ein Beistand involviert war ist dies meines Erachtens ausgeschlossen. Da brauchst du dir keine Sorgen zu machen.

Ich kenne deine / eure Situation ja nicht. Aber es besteht ja die Möglichkeit, dass die Mutter meint, sie bekäme zu wenig Unterhalt und hat daher die Beistandschaft beendet, um selbst mit Hilfe eines Anwaltes mehr herauszuholen.
Das würde jedoch immer nur in die Zukunft wirken.

Es geht nicht darum, dass sie gegen den Beistand klagt, sondern durch die Beendigung der Beistandschaft selbst tätig werden kann. Das ist nicht möglich, solange die Beistandschaft besteht.

Solange du nichts vom Beistand hörst, ändert sich für dich gar nichts. Du zahlst weiter wie bisher auf das Konto des JA.
Erst wenn du ein offizielles Schreiben vom Beistand erhälst und dieser mitteilt, dass die Beistandschaft beendet ist, zahlst du auf das von der Mutter angegebene Konto.
Ausnahme: Die Sozialbehörde ist noch involviert und hat Unterhaltsansprüche auf sich übergeleitet. Dann müsstest du eventuell an diese zahlen.

Wie geschrieben, ich kenne euren Fall ja nicht. Momentan musst du gar nichts tun und einfach abwarten was die Zukunft bringt.

Für Dich völlig unerheblich.
Du zahlst halt den titulierten Unterhalt.

Deine Frau verzichtet da auf eine kostenfreie Unterhaltsberechnung alle 2 Jahre.

Sicher, dass sie die Beistandschaft gekündigt hat?

Ich kenne das von der hiesigen Beistandschaft - die wollen, sobald die Zahlung regelmäßig sind, dass der Vater direkt an die Mutter überweist.
Ist schlicht weniger Arbeit fürs Jugendamt.