unbezahlte Einarbeitung ?
Hallo, Ich habe Mitte April einen Nebenjob neben der Schule angefangen und ich habe vorher 2 Tage Probe gearbeitet und dann habe ich einen arbeitsvertrag zugeschickt bekommen, in diesem steht, dass ich ab Mitte April anfangen kann usw und ich habe eine Einarbeitungszeit von 4 Wochen. Meine eigentliche Frage, muss die Einarbeitungszeit schon bezahlt werden?
2 Antworten
Die Frage ist zwar schon etwas älter, aber vielleicht hilft es anderen! Einarbeitung ist normale Arbeitszeit und muss natürlich auch bezahlt werden, anderen falls das Gehalt einklagen... der Gewinn vor dem Arbeitsgericht ist sicher!
Ja, diese 4 Wochen sind reguläre Arbeitszeit.
Jeder Arbeitnehmer der bei einem neuen Arbeitgeber neu anfängt hat eine Einarbeitungszeit. Und 4 Wochen Einarbeitung sind schon eine Menge.
Und warum solltest du keine Entlohnung bekommen?
Was kann ich tun wenn ich kein Geld bekomme?