Umgangsrecht? Erster Kontakt per Skype?
Hallo :)
Ich bin Mutter einer 7 jährigen Tochter und seit ihrer Geburt Alleinerziehend. Es bestand noch nie Kontakt seitens des Vaters zu seiner Tochter und er hat seine Tochter noch nie gesehen und zahlt auch keinen Unterhalt.
Nun ist es so das ich gestern Post seines Anwalt bekommen haben, in dem der Anwalt mich dazu auffordert 2 mal die Woche für je eine Stunde meine Tochter mit ihrem Vater Skypen zu lassen, falls ich dem nicht zustimmen würde, würde er das Familiengericht einschalten. Ihr Vater wohnt ca 500 km weit weg von uns. Ich finde das ehrlich gesagt ein wenig ungewöhnlich einen ersten Kontakt der beiden per Skype statt finden zu lassen.
Ich habe ihm den Kontakt zu seiner Tochter noch nie verwehrt, allerdings ist es so das er die letzen Jahre und auch als wir uns getrennt haben drogenabhängig war und nun den mittlerweile 4 Entzug hinter sich gebracht habe und derzeit wohl mal wieder clean ist.
Ich stimme Kontakt sehr gerne zu, allerdings wäre es mir mehr als wichtig das das eventuell vom Jugendamt begleitet wird, wegen der Drogenproblematik des Vaters und auch um meine Tochter eventuell zu begleiten. Für sie war es auch komisch das ihr Vater sich plötzlich meldet und ich hatte das Gefühl das es ihr ein bisschen Angst macht.
Ich bin nun sehr ratlos und weiß nicht was ich tun soll.
Vielen dank schonmal für Antworten :)
3 Antworten
Ich finde das nicht ungewöhnlich. Per Skye ist Dein Kind ja nicht vor Ort. Du kannst dabeisitzen. Musst Dich ja nicht sehen lassen. Es muss ja nicht gleich 1 Stunde sein.
Ich bin Oma und habe auch schon mit meiner Enkelin geskypt, weil sie weit weg wohnt.
Sie weiß aber doch, dass sie einen Vater hat. Hast Du kein Foto von ihm?
Dann könntest Du ihr sagen, dass dieser sie einmal sehen möchte. Verweigert sie sich, ist das auch erst mal nicht schlimm. Dann sagst Du ihm das. Und Ihr probiert es später noch mal.
Ein Umgangsrecht hat er ja trotzdem.
du sagst das ja nicht erst, wenn der mann auf dem bildschirm ist, sondern redest vorher mit ihr darüber.
Ach und da baucht Papa gleich einen Anwalt, der mit solch eher absurden Forderungen anstatt Bitten ankommt?
Wie wäre es denn dem Kind mal einige nette altersgerechte Briefe zu schreiben und von sich selbst zu erzählen und dort Bilder hinzuzufügen und so langsam einen Kontakt aufzubauen?
Ja ich fande es ehrlich auch ein wenig absurd , auch weil mir sofort mit dem Familiengericht gedroht wird
Sorry einen Anwalt der gleich mit einer solchen Drohkulisse arbeitet würde ich irgnorieren. Schreibe dem Vater einige nette Zeilen , mit denen Du bekundest, dass Du grundsätzlich nicht gegen ein Umgangsrecht bist - allerdings 2 einstündige wöchentliche "Sitzungen" via Spype für unverhältnismäßig erachtest.
Also würdest du dem Vater das direkt schreiben, oder dem Anwalt auf seinen Brief ? Der Anwalt hat mir eine Frist bis zum 04.02.19 gesetzt.
Ich persönlich würde mich direkt an den Vater wenden.
deine tochter wird sich freuen kontakt zu ihrem vater zu haben. an skype ist nichts komisch. stimm dem zu, rede mit deiner tochter darüber das papa mit ihr ein wenig skypen möchte und der grund darin liegt das es so weit weg ist. sage dem vater er hat 5-10 min. und dann machst du skype wieder zu.
wer hat die distanz von 500 km geschaffen? solltest du dies gewesen sein, kann hier auch beantragt werden, dass du dich an den kosten des umgangs beteiligen musst oder gar das kind fährst und bringst jede woche oder jede zweite. skype wird also derzeit die bessere variante sein. bleib einfach im hintergrund und wenns dem kind zuviel wirst, klinkst du die sache aus.
Ich habe die Distanz nicht geschaffen.
Danke für deine Meinung
dann kannst du dich ja ganz entspannt zurücklehnen und die sache sich anbahnen lassen. schlage ihm 1-2 termine die woche vor, wenn du mit kind zu hause bist. erkläre kv das er für die ersten gespräche 5 min. pro termin hat und gut ist. sprich mit kind darüber, dass papa kontakt aufnehmen will und weil er so weit weg wohnt diesen kontakt nur am pc machen kann über skype und sich freut kind kennenzulernen.
bleib in der nähe und beobachte die sache. wenns kind zuviel wird, schreite ein und beende die sache. würde das kv persönlich per mail mitteilen. der anwalt kann dir erstmal egal sein.
Das skypen an sich ist ja kein Problem, aber sie kennt ihren Vater nicht & und ich finde es schwierig ihr zu sagen : " da schau der Fremde Mann auf dem Bildschirm ist dein Vater ! "