Uhaft. Haftprüfung und Haftbeschwerde, wer kennt sich aus?

1 Antwort

Soweit ich weiß hat das auch damit zu tun, aus welchem Grund/ Tatverdacht und oder Vorwurf erstellt wurde. 

Wenn die erste Haftprüfung abgelehnt worden ist weil kein Arbeitsverhältnis bestand, könnten die eventuell davon ausgegangen sein aufgrund fehlender Bindung eine Fluchtgefahr vorliegen könnte. 

Inwieweit man jetzt eine erneute Haftprüfung vornehmen kann, sollte dir vielleicht eher ein Rechtsanwalt erklären denke ich. Generell spielen da immer mehrere Gründe eine Rolle.

Besteht abgesehen davon eigentlich die Gefahr das er den Arbeitsplatz wieder verlieren könnte gerade weil er in U-Haft ist?

Pijess 
Fragesteller
 15.04.2016, 19:17

Nein den Arbeitsplatz kann er nicht verlieren in der haftbeschwerde war die Begründung wegen des arbeitsverhältnises  Sitz wegen btm

AlterHaudegen75  15.04.2016, 19:29
@Pijess

Wird er bzw. werdet ihr denn überhaupt anwaltlich Beraten? Er würde bestimmt genau wissen ob eine erneute Haftprüfung vorgenommen werden kann, und diese dann umgehend auch beantragt.