untersuchungshaft wie kommt mann raus biss zur gerichts verhandlung?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Es gibt 3 Gründe für U-Haft:

Fluchtgefahr (wenn die erwartete Strafe hoch ist Über 2 Jahre)

Verdunkelungsgefahr (wenn noch nciht alles geklärt ist)

Wiederholungsgefahr (wenn man annimmt, dass der Täter die Tatenfortsetzt).

Hier könnten theoretisch alle Möglichkeiten vorliegen.

Vor allem, wenn Dein Verlobter ncihts sagt, gilt die Sache nicht als endgültig ausermittelt und man nimmt an, dass Zeugenbeeinflussung möglich ist, wenn man ihn freiläßt.

Frage mal den Anwalt.

Aber schwere Körperverletzung, also eine Tat, wo beim Opfer bleibende Schäden zu erwarten sind § 226 StGB, hat eine Mindeststrafe von 1 Jahr bis zu 10 Jahren udn ist damit ein Verbrechen. Für den Fall, dass es schon mal eine solche Bestrafung gab, ist ohnehin mit einer Strafe ohne Bewährung zu rechnen.

also bleibende schäden wird dass opfer nicht haben dem geht es wieder sehr gut arbeitet auch schon wieder und er hat voher noch nie so einen fall gehabt.

@makkidakki22

WArum gibt er dann keine Einlassung zur Tat?

Wenn das wirklich so ist, dann wird er vermutlich rauskommen können.

So wie Du es beschreibst: keine dauernden Schäden, kann schon wieder arbeiten, kann es eigentlich keine schwere Körperverletzung sein:

§ 226 Schwere Körperverletzung

(1) Hat die Körperverletzung zur Folge, daß die verletzte Person

  1. das Sehvermögen auf einem Auge oder beiden Augen, das Gehör, das Sprechvermögen oder die Fortpflanzungsfähigkeit verliert,
  2. ein wichtiges Glied des Körpers verliert oder dauernd nicht mehr gebrauchen kann oder
  3. in erheblicher Weise dauernd entstellt wird oder in Siechtum, Lähmung oder geistige Krankheit oder Behinderung verfällt,
@wfwbinder

Wie meinsst du dass mit dem Einlass? Ja was dass Opfer betrifft ist es so wie ich es geschrieben habe... Mein Verlobter hat dass Opfer aber mit dem Messer angeriefen aber wie gesagt es sind nur noch Narben zu sehe. Und bleibende Schäden wird er auch nicht haben.. Ja es steht in einem Brief dass es ein Ermittlungsverfahren ist wegen schwerer körperverletzung

@makkidakki22

Es ist nicht schwere sondern gefährliche körperverletzung

@makkidakki22

habe ich auch zuerst gedacht, aber "Narben" wenn die nicht mehr ganz weggehen sind wir wieder bei der schweren KV.

Einlassung:

Fachausdruck für: Eine Einlassung zum Sachverhalt abgeben = zum Tatgeschehen äußern, die Sache aus der eigenen Sicht schildern.

ES kann aber auch die Prozesstaktik des Anwalts sein, sich nicht zu äußern udn das erst in der Hauptverhandlung, oder sogar gar nicht zu machen um dann nur das zuzugeben, was eindeutig zu beweisen ist.

Das kann man nur sagen, wenn man die Akten kennt.

Ausserdem, Du nimmst es mir hoffentlich nicht extrem übel:

Mein Verlobter hat dass Opfer aber mit dem Messer angegriffen aber wie gesagt es sind nur noch Narben zu sehen.

Wenn Du der Ansicht bist, dass es nicht so schlimm ist, wenn ein Menschen mit dem Messer angegriffen wird und nur Narben verbleiben, dann solltest Du mal Deine Einstellung überprüfen.

Bist Du der Ansicht, dass sich U-Haft erst ab Totschlag lohnt?

@wfwbinder

Nein natürlich ist dass schlimm und dass verteidige auch ganz bestimmt nicht.. Nur sieht Mann beim Opfer nicht mehr viel von den Stichen.. Und es bestand ja nie Lebensgefahr... Mein Verlobter weiss nicht mehr was er getan hat weil Alkohol und ich nehme stark an auch Drogen im Spiel war... Also er Sitz schon zu recht in u Haft so ist es nicht und diese tat kann Mann auch nicht schön reden nur bin ich da so unerfahren und dass ich mit beschuldigte bin Kriege ich keine Informationen über ihn auch meine Anwältin nicht

Er könnte rauskommen, es darf jedoch keine Flucht-, Verdunkelungs- und/oder Wiederholungsgefahr bestehen. Und wer nicht weiß, dass er eine schwere Körperverletzung begangen hat, bei dem dürfte die Gefahr der Wiederholung nicht ganz ausgeschlossen sein.

Und ob es eines schlagendes Argument gäbe, dass er nicht fliehen würde (Pflegebedürftige Kinder, öffentlich bekannte Person...), wage ich jetzt mal ganz frech zu bezweifeln.

Ich denke, ihr werdet auf den Termin warten müssen. Weiter unten schon gesagt: U-Haftzeit wird auf Haftzeit angerechnet.

Aber wer so etwas ( http://dejure.org/gesetze/StGB/226.html) tut, ist vielleicht etwas abgeschottet auch erst einmal besser aufgehoben.

ich weiss ja nicht ob meine schwangerschaft ein argument ist da ich im gleichen fall ein verfahren habe aber nicht in deutschland und meines aber wie es ausshiet nicht zur anklage kommen wird

@makkidakki22

ganz offen: ich glaube, Deine Schwangerschaft wird ehr nicht als Argument greifen, dass er nicht fliehen würde. Schwanger sein und Kinder kriegen kannst Du auch ohne ihn.

Und die Wiederholungsgefahr ist da auch noch nicht mit vom Tisch. Vielleicht würde eine hohe Kaution akzeptiert werden, wenn er früher nicht schon rechtliche (erhebliche) Probleme hatte, aber die muss man / auch jemand zahlen können.

@AndiRLP

also die wiederholungsgefahr ist nicht mehr da.. da bin ich mir sehr sehr sicher er weiss ja nicht mehr was er getan hat weil alkohol an dem tag im spiel war

@makkidakki22

Und Du weißt, dass er nie wieder Alkohol trinken würde und deshalb würde das auch nicht wieder passieren ...

Ich fürchte, damit würde man einen Richter nicht überzeugen können...

@AndiRLP

ja in dem er mir es geschrieben hat dass er eine alokohl teraphie machen würde und ein agressions therapie.. er bereut es sehr da wir eigentlich eine gemeinsame zukunft haben wollen und ich ja auch ein straf verfahren habe aber nicht in deutschland weggen dem selben fall nur ist es bei mir bei hilfe

@makkidakki22

Ich hoffe, Ihr werdet es schaffen, Euch eine gemeinsame Zukunft zu bauen, alles Gute dafür. Ich hoffe aber auch, er / Du habt dem Opfer auch noch eine Chance auf eine unbehinderte Zukunft gelassen ...

Sprecht mit Eurem Anwalt, eine Orientierung über die grundsätzliche Sachlage hast Du bekommen, konkret kann das nur der Richter bezogen auf den Einzelfall entscheiden.

@AndiRLP

also dem ofper geht es gut er hat keine bleibenden schäden oder wurde lebensgefährlich verletzt . dass opfer hat sogar meine anklage zurück gezogen bei dem gericht.. nur seine halt nicht ist ja klar und auch verständlich.. dass einzige was dass opfer im moment will ist geld und sich irgendwann mal rächen.

Sehr wahrscheinlich wird er bis zur Verhandlung drinnen bleiben müssen und die Zeit in de U-Haft wird dann von der etwaigen Haftdauer abgezogen

Er muss wohl so lange drin bleiben, wenn keine Kaution angeboten wurde... ;(

Hab ich noch nie gehört, dass man auch in Deutschland gegen Kaution jemanden aus der U-Haft holen kann

@Sebbel2

danke dir für den link

Da musst du mal zu seinem Anwalt gehen, er kann ihn evtl. da raus holen.