Haftprüfung wie stehen die Chancen? Und die Verhandlung WANN IST DIE?

2 Antworten

Mal ganz ehrlich, das ist ja wohl die Höhe. Du verharmlost die Geschichte als wenn es normal ist, dass man mit nem Messer Leute bedroht. Och nee, verletzt wurde keiner....ich schüttel nur den Kopf. Am besten fragst Du seinen Anwalt wegen der Strafe. Ich bin ziemlich sicher, dass die Vorstrafen mitzählen. Und dann gibt es nur eines...Knast ( völlig zu Recht denke ich). Sorry, dass ich mich so aufrege, aber mein Verständnis für Deine Lage ist eher gering. Wer Mist baut soll dafür gerade stehen.

Leider verstehe ich Deinen Text nicht ganz: Wenn dein Freund vor 1,5 Jahren "auf Bewährung" verurteilt wurde, dann läuft die Bewährungszeit noch (min. 2 Jahre, §56a StGB), d.h. die auf Bewährung ausgesetze Strafe wird in das neue Strafmaß eingerechnet.

Und du verharmlost die Straftat deines Freundes: Diebstahl unter Anwendung von Gewalt ("eine verpasst"?!? Ich glaub es hackt!) wird zum Raub, mit dem Messer (Waffe) sogar zum schweren Raub.

In §250 StGB kannst Du das Strafmaß nachschlagen: "Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren". Und ab 2 Jahren Freiheitsstrafe gibt es auch keine Bewährung mehr.

Allerdings ist das nur meine unmaßgebliche Meinung als Laie. Dein Anwalt wird dir mehr dazu sagen können, die endgültige Entsheidung liegt natürlich beim Richter.

Ankee1 
Fragesteller
 19.08.2012, 17:17

Nein er hatte bis vor 1,5 jahren noch bewährung seit 1,5 jahren hatte er nichts mehr mit bewährung und so.. mensch, ich meine das doch nicht so wie ich das schreibe ich finde das doch auch nicht toll..!!! aber hier versteht mich wohl keiner!

clemensw  19.08.2012, 17:23
@Ankee1

Sorry, aber deine Beschreibung kam als ziemlich "ist-ja-alles-nicht-so-schlimm" rüber.

Deinem Freund wird eine Straftat zur Last gelegt. Und selbst wenn die Bewährungszeit vorbei ist, so tauchen die Vorstrafen doch im Bundeszentralregister auf. Ohne dem Urteil vorgreifen zu wollen, aber mMn geht dein Freund für ein paar Jahre hinter Gitter.

Ankee1 
Fragesteller
 19.08.2012, 17:28
@clemensw

sein Anwalt sagte, die vorstrafen dürfen ihm nicht mit zur last gelegt werden, da er dafür seine strafe ja hatte, mit bewährung und pipapo.. nein, ich finde das alles schlimm,.. die sind ja auch nicht gewaltvoll in die wohnung rein, das opfer hatte die ja rein gelassen.. & dann hat das opfer ja jetzt selber noch eine anzeige am laufen wegen sexueller... iwas :/ selbstjustiz ist verboten und sollte man nicht machen.. aber ein stück weit, kann man verstehen, damit meine ich das. :/

clemensw  19.08.2012, 17:39
@Ankee1

Sry, aber nein, das verstehe ich nicht mal "ein Stück weit".

Ankee1 
Fragesteller
 19.08.2012, 17:42
@clemensw

Na gut darüber muss man auch nicht diskutieren jeder hat andere ansichten. Meine fragen, waren ja auch einfach nur wie es mit Haftprüfung aussieht ?! .. wie es abläuft & wie die chancen für so etwas stehen ?

clemensw  19.08.2012, 18:09
@Ankee1

Zum Ablauf der Haftprüfung:

http://www.rechtsanwalt-strafrecht.de/untersuchungshaft-haftpruefung

Eine Aussage über den Ausgang ist rein spekulativ - dazu müßte man die Vorstrafen deines Freundes mit einbeziehen. Wenn er sich in der Vergangenheit z.B. schon einmal einer Maßnahme entzogen hat oder per Haftbefehl gesucht wurde, stehen die Chancen eher schlecht.

experience56  14.06.2017, 15:51
@Ankee1

Das Problem wird sein, dass der Richter bei deinem Freund eine erhebliche kriminelle Energie sehen wird, auch wenn er die damalige Bewährungsstrafe nicht direkt mit einbeziehen darf. Und das wird mit Sicherheit Einfluss auf die Urteilsfindung haben.

clemensw  14.06.2017, 21:18
@experience56

Äh, dir ist aber schon klar, daß Du auf eine rund 5 Jahre alte Frage antwortest? Der Freund hat wahrscheinlich nicht nur seine Haftprüfung, sondern sogar seine Haftstrafe bereits hinter sich :-)