Übernimmt das die Haftpflicht?
Ich habe bei meiner Cousine meinen Ehering vergessen. Sie wollte ihn mit am nächsten Tag vorbei bringen und hat ihn auf dem weg zu mir verloren. Tritt bei sowas ihre Haftpflichtversicherung in kraft?
7 Antworten
Da braucht keiner in seinen Versicherungsbedingungen nachzublättern. Dieser Schaden ist nicht versichert.
Das Abhandenkommen von Gegenständen ist nämlich Bestandteil der Versicherungsbedingungen. Bevor die Frage hier nach der Hausratversicherung auftaucht: Diese leistet in einem solchen Fall auch nicht.
Nein, bei Gefälligkeitschäden haftet man in aller Regel nicht oder nur bei grober Fahrlässigkeit, also zahlt das auch keine Versicherung. Genaueres siehe zum Beispiel hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Privathaftpflichtversicherung#Gef.C3.A4lligkeitssch.C3.A4den
Nein, dieser Schaden kann bedingungsgemäß nicht von der Privathaftpflichtversicherung der Cousine übernommen werden. Schäden durch Abhandenkommen sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Da muss die Cousine in Ihre Versicherungsbedingungen schauen. Bei einer sehr guten Haftpflichtvers. vielleicht.
Das einfachste wäre wahrscheinlich die Versicherung direkt anfragen.
war das nicht mal so vor langer zeit, dass man den ehering nicht abnimmt???
kann das sein dass das gar nicht die cousine verloren hat, sondern für einen anderen kerl der abgenommen wurde und der hat ihn dann gefunden und weggeschmissen oder sowas :D wäre zumindest einleuchtender
Ich habe mich bei ihr für Karneval geschminkt und habe ihn abgenommen damit er nicht mir farbe versaut wird!