Übernahme Gartengrundstück

5 Antworten

Wenn Ihr so eine Regelung treffen wollt, müsst Ihr unbedingt den Verpächter daran mit beteiligen. Denn er hat die freie Wahl, an wen er den Garten nach Eurem Opa verpachtet. Wenn Ihr eine Vereinbarung ohne den Verpächter trefft, könnte er diese ignorieren und den Garten an andere Leute verpachten. Ohne den Verpächter kann der Opa nur das Inventar des Gartens vererben.

Wenn der Garten von deinem Opa gepachtet wurde, bin ich mir nicht sicher, ob er diese Rechte einfach auf euch überschreiben kann. Erkundige dich doch mal bei einem Notar und vor allem, klärt das lieber vorher mit dem Besitzer ab. Sonst kann es passieren, dass das Schreiben wertlos wird.

gansh  28.07.2012, 22:54

klärt das lieber vorher mit dem Besitzer ab.

mit dem eigentümer,besitzer ist der opa.

Marion2  28.07.2012, 23:19
@gansh

Wie dem auch sei. Ich sehe, du hast mich wenigstens verstanden....

Dann müßt Ihr mit Dem Verpächter sprechen, ob er mit der Regelung einverstanden ist. Dann wird der Pachtvertrag dahingehen abgeändert, daß Dein Name im Vertrag steht.

RobbyR 
Fragesteller
 28.07.2012, 22:17

mh, das wollten wir eigentlich nicht, geht das nicht ohne, also nur zwischen dem Opa und uns er will ja auch alles so lange er noch lebt weiterbezahlen nur das wenn er mal stirbt wir den Garten sicher haben und es dann keinen Streit gibt

turalo  28.07.2012, 22:21
@RobbyR

Wenn der Großvater stirbt, wird die Verpachtung - nach Ablauf der Kündigungsfrist - ohnehin neu geregelt.

ejatraining  28.07.2012, 22:27
@turalo

Er kann ja zahlen,,,für Euch, wo ist das Problem?

RobbyR 
Fragesteller
 28.07.2012, 22:31
@ejatraining

Wir wollten eigentlich nur nicht ganz so viel Aufriß machen, aber da sich die Antworten alle gleichen und ähnlich sind, werde ich wohl doch mal die Verpächterin anrufen und wir werden das dann wohl doch gleich umschreiben lassen oder zumindest erfragen wie sie es gern möchte. Und stimmt das zahlen wäre nicht das Problem, geht ja auch nicht ums Geld eigentlich sondern um den Opa seinen Willen das er es alles bezahlt, er ist eben ein ganz feiner und lieber Opa.

Wenn der Garten von einem Kleingartenverein gepachtet ist, gibt es die Möglichkeit, dass Ihr gegen einen kleinen Obolus (hier in HH sind das knapp € 50.- im Jahr) sogenannte Fördermitglieder werdet und dann im "Ernstfall" den Pachtvertrag übernehmen könnt.

Euch den Garten einfach zu überschreiben ist leider aufgrund des Pachtverhältnisses nicht möglich, mit dem sich im Garten befindlichen Eigentum sieht es allerdings anders aus :

Laube / Gartenhäuschen sowie Lauben- und Garteninventar gehört vermutlich Eurem Opa, weshalb er Euch auch alles testamentarisch vermachen, bzw. schon vorher durch einen Schenkungsvertrag ( am sichersten ist beides) übereignen kann.

Da je nach Dauer der Gartennutzung da schon so einiges (auch an materiellem) Wert zusammenkommt, empfiehlt es sich, dass Ihr Euch im Netz schlau macht, wie man eine Schenkung / ein Testament so aufsetzt, dass sie / es später nicht angefochten werden kann, Ihr könnt natürlich auch einen Anwalt aufsuchen oder die ÖRB (öffentliche Rechtsberatung, ist kostenlos) - dann müsste eigentlich alles so geregelt sein, dass Euer Opa wieder ruhig schlafen kann ;)

Ich finde es übrigens prima, wie Ihr Euch um seinen Garten (und vermutlich auch um ihn) kümmert, denn wenn man jahrelang sein ganzes Herzblut in einen Garten gesteckt hat, es dann aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr kann und mit ansehen muss, wenn plötzlich neue Pächter alles roden und kaputtmachen, weil man den Garten nicht in liebevolle und vertraute Hände abgibt, kann es einem schon das Herz brechen - vom "Ausverkauf" der über Jahre zusammengetragenen Dinge einmal ganz zu schweigen -stecke selbst gerade mittendrin :( .........

Ich hoffe, ich konnte Euch ein bißchen weiterhelfen, wünsche Euch viel Erfolg bei der Regelung und natürlich noch viel Freude mit dem Garten - und natürlich auch Eurem Opa ;)

wenn er es gepachtet hat, kann er es nicht vererben oder verschenken, es ist kein Eigentum von ihm. man sollte sich an den Verpächter wenden und den Pachtvertrag neu aufsetzen. ist es Eigentum kann man eine Schenkung machen und das im Grundbuchamt eintragen. auf eine Schenkung entfällt aber eine Steuer......