Trotz Augenlasern nicht zur Polizei - kann das wirklich sein?

4 Antworten

Feldjäger kannste wohl auch knicken .. Der Bund achtet auch darauf dass deine Augen absolut in Ordnung sind .. Brauchst dich keiner Illussion hingeben dass die weniger Anspruchsvoll wie die Polizei sind ..

Fakt ist dass keiner dir mit absoluter Sicherheit bestätigen kann wie deine Augen nach der OP sind .. Fakt ist auch dass es langfristig nicht abzusehen ist welche Langzeitfolgen von so einer OP auftreten können weil da viel Spekuliert wird aber wenig handfestes im umlauf ist..

Es gibt auch einige bei denen Komplikationen weit nach der OP aufgetreten sind und was dann? Soll die Polizei dann einen Menschen beschäftigen der nen starkes Seh Defizit hat?

Du musst das ganze akzeptieren und nicht klammern .. Kleine Menschen können auch nicht Model werden oder Stewardess, die müssen das auch akzeptieren .. Genauso wie riesen Menschen akzeptieren müssen dass se keinen Ferrari fahren können ..

Ist halt Ungerecht aber ist halt so ..

Die wollen körperliche unversehrtheit und eine op ist ein eingriff ausserdem kann es sein dass du danach probleme hast, lasern ist so ne sache-  gibt auch jobs wo die leute mit narben am körper nicht nehmen

Wie pingelig die sind ey. Haben mir auch gesagt, dass meine laktoseunverträglichkeit auch verrhindern könnte, dass ich darein komme und meine hausstauballergie. Aber wen nehmen die dann. Ich kenne fast keinen, der vlt gar keine probleme hatte. Boah unglaublich. Akzeptiert habe ich es auch leider fast schon, aber das problem scheint immer wieder zu kommen, dass ich diesen traum einfach nicht loslassen will. Danke aber für eure Antworten

rudim1950  23.11.2015, 18:54

Passt Du in die Toleranzwerte, ist es gut, wenn nicht, geht es eben nicht. So ist das im realen Leben eben. Nur machen sich da viele junge Bewerber keinen Kopf, wie man hier bei GF sehr oft feststellen kann. 

Prinzipiell sind die Zulassungsvoraussetzungen für die Polizei Ländersache. Generell  wird eine Sperre/Wartezeit von min. 6 Monaten nach Eingriffen am Auge gefordert, geht dann weiter auf ein Jahr , 18 Monate... generelle Dienstunfähigkeit je nach Bundesland...