Trennung - kann ich eine zeitliche Frist setzen?

4 Antworten

Du solltest umgehend einen Anwalt einschalten. Wenn ein gemeinsamer Besitz vorhanden ist, kommt man mit mündlichen Absprachen nicht weit, selbst wenn die Trennung einvernehmlich verläuft.

Es sind viele Dinge zu bedenken, die du vermutlich gar nicht alle auf dem Schirm hast. Und es zeichnet sich ab, dass das Ganze doch nicht friedlich abzulaufen droht.

Können tust du gar nix..wenn es das gemeinsame Haus ist und er nicht in die Puschen kommt dann hast du schlichtweg Pech gehabt.

das ist nicht so einfach, denn wenn er nnicht geht kannst du erstmal nicht viel machen. Ich würde ihm eine Kündigung schreiben in der ihr BEIDE schreibt, dass er, im gegenseitigen Einverständnis bis XX.XX.2013 aus dem gemeinsamen Haus auszieht und dass du zur Summe XXX seinen Anteil am...................... kaufen wirst. Ein zeitnaher Notartermin wird noch verienbart. Wenn ihr da auf keinen grünen Zweig kommt, musst du einen Anwalt einschalten der dir hilft, denn wenn du ihn erstmal rausklagen musst, dann zieht sich das ewig hin.....vieleicht geht ja was wegen Härtefall....Unzumutbarkeit oder so......viel Glück

HelpMe77 
Fragesteller
 26.12.2012, 15:33

Er weigert sich aber irgendwas zu unterschreiben in dem irgendeine Frist steht. Ich kann ihm ja auch keine Kündigung schreiben, da das Haus 50:50 gemeinsamer Besitz ist... Das will er weder unterschreiben wenn es ein Notar aufgesetzt hat noch wenn ich es privat aufsetze.

NegierigEr  26.12.2012, 16:48
@HelpMe77

Dann sollte eine nitarielle Vereinbarung geschlossen werden, ohne dass darin eine Frist vereinbart ist.

tapri  27.12.2012, 10:27
@NegierigEr

ohne Frist in einem Vertrag ist der Vertrag nichts wert. was wäre wenn du sagen würdest, dass du ausziehst und er das haus kaufen soll.? kann/will er das? ich würde sofort zum Anwalt gehen, denn alles andere bringt nichts. dein Ex scheint hier ein Machtspiel zu spielen bei dem er sich sehr sicher fühlt. Und da kann nur ein FACHanwalt helfen....

hauptmieter un mietvertrag grundbuch einträge etc, es gibt keine gültigen mündlichen berträge vor gericht obwohl sie möglich sind sind schriftliche und unter zeuegen sinnvoll,,,,,,,,,,,,,,,,