Trennung - kann ich eine zeitliche Frist setzen?
Ich habe mich nach 13 Jahren Beziehung von meinem Lebensgefährten getrennt. Wir sind mündlich überein gekommen, dass er aus dem gemeinsamen Haus auszieht, sich eine eigene Wohnung sucht und ich ihn auszahle. Auch über die Summe sind wir uns einig. Nun habe ich aber das Gefühl, dass er partout nicht ausziehen will, sondern das "aussitzt", und das zerrt total an meinen Nerven. Ich habe ihn gebeten, beim Notar einen Vertrag zu machen mit einer Frist, bis wann er ausgezogen sein muss. Diese Frist wollte ich auch gar nicht so eng ziehen, ich hatte an Ende April gedacht (ich habe mich im November von ihm getrennt, seither leben wir nebeneinander her im noch gemeinsamen Haus). Er sucht nicht mal nach einer Wohnung, er liest keine Wohnungsannoncen, er ruft nirgends an, vereinbart keine Besichtigungstermine - sondern bleibt bequem hier im Haus sitzen. Habe ich irgendeine Handhabe? Seinen Teil der Raten zahlt er brav - aber ich will ihn hier endlich raus haben und ein neues Leben beginnen. Er macht nämlich auch überall Schulden und ich habe echt Sorge, dass dabei irgendwann das noch gemeinsame Haus draufgeht und ich mit als Doofe da stehe....
4 Antworten
Du solltest umgehend einen Anwalt einschalten. Wenn ein gemeinsamer Besitz vorhanden ist, kommt man mit mündlichen Absprachen nicht weit, selbst wenn die Trennung einvernehmlich verläuft.
Es sind viele Dinge zu bedenken, die du vermutlich gar nicht alle auf dem Schirm hast. Und es zeichnet sich ab, dass das Ganze doch nicht friedlich abzulaufen droht.
Können tust du gar nix..wenn es das gemeinsame Haus ist und er nicht in die Puschen kommt dann hast du schlichtweg Pech gehabt.
das ist nicht so einfach, denn wenn er nnicht geht kannst du erstmal nicht viel machen. Ich würde ihm eine Kündigung schreiben in der ihr BEIDE schreibt, dass er, im gegenseitigen Einverständnis bis XX.XX.2013 aus dem gemeinsamen Haus auszieht und dass du zur Summe XXX seinen Anteil am...................... kaufen wirst. Ein zeitnaher Notartermin wird noch verienbart. Wenn ihr da auf keinen grünen Zweig kommt, musst du einen Anwalt einschalten der dir hilft, denn wenn du ihn erstmal rausklagen musst, dann zieht sich das ewig hin.....vieleicht geht ja was wegen Härtefall....Unzumutbarkeit oder so......viel Glück
Dann sollte eine nitarielle Vereinbarung geschlossen werden, ohne dass darin eine Frist vereinbart ist.
ohne Frist in einem Vertrag ist der Vertrag nichts wert. was wäre wenn du sagen würdest, dass du ausziehst und er das haus kaufen soll.? kann/will er das? ich würde sofort zum Anwalt gehen, denn alles andere bringt nichts. dein Ex scheint hier ein Machtspiel zu spielen bei dem er sich sehr sicher fühlt. Und da kann nur ein FACHanwalt helfen....
hauptmieter un mietvertrag grundbuch einträge etc, es gibt keine gültigen mündlichen berträge vor gericht obwohl sie möglich sind sind schriftliche und unter zeuegen sinnvoll,,,,,,,,,,,,,,,,
Er weigert sich aber irgendwas zu unterschreiben in dem irgendeine Frist steht. Ich kann ihm ja auch keine Kündigung schreiben, da das Haus 50:50 gemeinsamer Besitz ist... Das will er weder unterschreiben wenn es ein Notar aufgesetzt hat noch wenn ich es privat aufsetze.