Kann mein Mann mir den Einzug in meine eigene Wohnung verwehren?

6 Antworten

Du hast dann ein Rückkehrrecht, wenn es noch keine abschließende Regelung zwischen Euch beiden über die weitere Nutzung der Wohnung gibt. Sollte es eine solche Regelung geben, kannst Du Dir die Sache nicht einfach anders überlegen. Und zwar auch dann nicht, wenn die 6-Monatsfrist des § 1361b BGB noch nicht abgelaufen ist. Allerdings müsste im Streitfall Dein Mann beweisen, dass es eine solche Regelung gibt.

Gibt es keine Regelung (oder ist eine solche nicht nachweisbar), so darfst Du wieder einziehen, wenn die 6-Monatsfrist des § 1361b BGB noch nicht abgelaufen ist. Allerdings darfst Du nicht mit Gewalt zurückkehren, sondern Du brauchst einen entsprechenden Gerichtsbeschluss (https://www.scheidung-online.de/ehewohnung/auszug-bei-trennung/ ).

Wo hast du denn in der Zwischenzeit gewohnt? Du musst dich mindestens einmal umgemeldet haben.

Das ist aber irrelevant, wenn beiden die Wohnung gehört

@Idris164

Wenn sie sich nicht umgemeldet hat, ist das sehr wohl relevant.

@DerWolfe

Ich bin inzwischen wieder in der gemeinsamen Ehewohnung gemeldet, da der Umzug bereits vor Tagen Anstand und die Mietwohnung zu räumen wäre.

Einstweilige Verfügung vor Gericht oder sowas beantragen.

Aber: sowas ist doch doof .--- ich wäre in der Mietwohnung geblieben und hätte von ihm Geld rausgeklagt. Denn wenn du dich getrennt hast, willst ja wohl kaum mehr mit ihm zu tun haben und in seiner wohnung wohnen ... doch das passiert jetzt.

Es ist meine Wohnung. Ich habe sie bezahlt, das zählt jetzt allerdings nicht mehr, wenn wir uns scheiden lassen gehört sie uns beiden und blöderweise Sind wir beide als Besitzer eingetragen. Einklagen müsste ich nichts, mir steht Unterhalt zu, auf welchen ich freiwillig verzichtet habe. Das Problem ist gerade einfach dass ich ab Ende des Monats auf der Straße stehe, wenn mein Mann mir verbieten darf in meine Wohnung zurückzukehren

@Czerny56
 Sind wir beide als Besitzer eingetragen

Du meinst als Eigentümer!

Spannend wirds wenn in eurer Wohnung zwischenzeitlich die neue Freundin deines Mannes eingezogen ist, vielleicht sogar mit Kindern!

Außerdem stellt sich mir die Frage, ob man deinem Noch-Ehemann überhaupt zumuten kann, dass er mit seiner Noch-Ehefrau in einer gemeinsamen Wohnung leben muss.

@Unterfranke61

Der Mann ist arbeitslos und Alkoholiker, 59 Jahre und kann nach 30 Jahren in Deutschland gerade so viel deutsch um sich einen Döner bestellen zu können. So schnell findet er keine Freundin. Ich bin ausgezogen weil ich sein besoffenes Theater nicht mehr ertragen konnte und ihn nicht auf der Straße leben lassen wollte. Will er jetzt nicht mit mir leben, so muss ich einklagen dass er Die Wohnung verlassen soll, was auch der Fall sein wäre, würde er nach meinem Einzug wieder besoffenes Theater veranstalten würde (auf die Details verzichte ich), womit ich mit großer Sicherheit Erfolg hätte. Das wollte ich eigentlich verhindern.

@Czerny56

Dein Kommentar kann ich nicht nachvollziehen.

Du bist doch ausgezogen und nicht er!

Außerdem gehört ihm die Wohnung auch zur Hälfte, also bekommst du ihn so schnell nicht aus der Hütte, wie du es scheinbar haben möchtest.

deswegen ja die verfügung vor gericht ... dann muss er dir den schlüssel aushändigen oder ein schlüsseldienst baut ein neues schloss von dir bestellt und du händigst ihn die zweitschlüssel aus

aber bei alle dem ist absehbar dass das nicht gut geht ... wärst doch in der anderen wohnung geblieben

@iqKleinerDrache

du kannst natürlich auch ohne gerichtsentscheid gleich den schlüsseldienst holen .

Wer im Mietvertrag steht hat Hausrecht . Wenn ihr beide drin steht , wird es etwas schwieriger . ( Anwalt fragen )

Wenn ihr beide im Mietvertrag steht, kannst du genauso in der Wohnung wohnen wie er. Oder habt ihr die Wohnung gekauft... dann gehört sie auch euch beiden..

kannst mit der Polizei hingehen. Er muss dich reinlassen