Meine Frau ist aus unserem gemeinsamen Haus ausgezogen. Kann sie einfach zurückkehren?

4 Antworten

Dürfen und können ist oft nicht das gleiche.

Wenn sie will darf sie natürlich u. U. wieder rein, doch wenn alle Schlösser ausgewechselt sind und sie keine Zugang hat, wird das schon schwieriger.

Dann ist natürlich auch die Frage ob ihr getrennt unter einem Dach leben könnte, wenn sie sozusagen ausgezogen ist, dann hat sie eine klare Ansage abgegeben und du darfst dich darauf einstellen. 

Falls sie ja eine eigenen Wohnung hätte, kannst du ja auch nicht dort so einfach reinspazieren. Von daher hast du nun auch ein Recht auf deine Privatsphäre.

Bei den vorliegenden Informationen ist das natürlich alles unter einem großen Vorbehalt!

kainer43 
Fragesteller
 06.03.2017, 19:12

Danke für die Infos. Was kann ich Dir denn noch für Hintergründe zur Beurteilung schildern?

spaceflug  06.03.2017, 23:42
@kainer43

Ist deine Frau ebenfalls im Grundbuch eingetragen, wieviel Schulden sind noch auf dem Haus, bei wem leben die Kinder, hat deine Frau ein Einkommen, hat sie Vermögen, wie groß ist das Haus, wie alt sind die Kinder etc.

Das mußt du mir nicht beantworten, es ist halt so, das es auf der Hand liegt wie die Punkte zu deinem Gunsten bzw. zu Ihren Gunsten zu werten währen ;).

Solange euch das Haus gemeinsam gehört, hat sie das Recht dorthin zurückzukehren. wechselst du die Schlösser aus, machst du dich strafbar, denn ihr gehört das Haus zur Hälfte- wenn im Grundbuch eingetragen- und kann dort wohnen.

Es gibt Paare die teilen die Zimmer auf und leben im Trennungsjahr unter einem Dach- möglich ist alles!

copcup  24.03.2017, 12:32

Hallo, dass stimmt so leider nicht! Wer draussen ist, ist draussen und hat somit die gemeinensame Wohnung/Haus bewusst aufgegeben. Und ja, man kann selbstverständlich die Schlösser wechseln um evtl. die Beschädigung/Verunstaltung und dgl. durch den Ex-Partner zu verhindern. Eine widerbetretung des Hauses, um z.B. pers. Gegenstände abzuholen muss abgestimmt werden. Selbst wenn das Haus jedem zur Hälfte gehört. 

Nicht nur theoretisch, praktisch auch.

Sie hat 6 Monate Zeit, in der sie zurückkommen kann. Danach gilt die Ehewohnung als aufgegeben.