Tochter 19 Wohnt immer noch bei mir?

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Mit Kind hat sie auch Anspruch auf eine eigene Wohnung.

Also: am Montag soll sie zum Amt gehen und die Anträge ausfüllen und sich eine eigene Bude suchen.

ABER: sollte sie die abgebrochene Ausbildung irgendwann wieder aufnehmen. bzw. eine Ausbildung beginnen, dann bist du ggf. ihr gegenüber wieder unterhaltspflichtig. Das wäre dann abhängig davon was sie in der Ausbildung verdient, ob sie Anspruch auf BAB oder BAföG hätte und ob du leistungsfähig bist.

Haben Sie ein Kind bekommen, bilden Sie nicht länger eine Bedarfsgemeinschaft mit Ihren Eltern. Das gilt selbst, wenn Sie im Alter von 16 oder 17 Jahren ein Kind bekommen und noch bei Ihren Eltern wohnen. Sobald Sie ein Baby haben, bilden Sie Ihre eigene Bedarfsgemeinschaft.
Das räumt Ihnen gleichzeitig das Recht ein, eine eigene Wohnung zu beziehen – ebenso wie eine Hochzeit. Grundsätzlich dürfen Sie mit Ihrer Lebenspartnerin bzw. Ihrem Lebenspartner in eine eigene Wohnung ziehen.

https://hartz4widerspruch.de/ratgeber/kinder/hartz-4-unter-25

Und da würde ich auch Druck machen! Denn wenn sie sich nun bei euch durchschmarotzt und nichts zu den Haushaltskosten beiträgt, dann muss sie eben gehen.

Rechtlich gesehen dürtest du, aber menschlich gesehen ist es schon ziemlich schwach. Einfach vor die Tür setzten ist einfach, aber was passiert dann mit deiner Tochter und was passiert mit dem Kind? Klar kannst du sie nicht ewig durchfüttern und deine Tochter muss auf ihre eigenen Füße kommen. Aber wenn sie das mit 19 noch nicht alleine schafft, braucht sie da vielleicht ein bisschen Unterstützung.

Dann schau, wasn in ALG II für Lebensmittel angesetzt sind, verlang, dass sie diesen Betrag an euch abgibt.

Weigert sich sich, dann macht ein Schloß an den Kühlschrank oder schließt die Küche ab. Macht ihr kein Essen bzw. gebt ihr nichts ab.

Sagt ihr, sie soll sich um eine Wohnung bemühen und es euch nachweisen, sonst würdet ihr einen Termin setzen.

Einfach raushschmeißen darfst du sie nicht. Du kannst vor dem Gericht klagen, damit sie ausziehen muss- das ist jedoch ein Weg bis dahin.

Sprecht mit ihr- entweder sie gibt Geld zu Hause ab, auch für das Kind oder sie muss sich selbst versorgen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Ihr könntet vereinbaren, dass sie sich mit einem festgelegten Betrag an der Miete und den Lebenshaltungskosten beteiligt. Das ist immer noch deutlich günstiger als eine eigene Wohnung und sie lernt Verantwortung zu übernehmen. Eure Situation würde sich dadurch auch entspannen.

jsch1964  28.06.2022, 21:48

Wenn die das in 19 Jahren nicht gelernt hat, lernt sie das jetzt auch nicht mehr. Sie wohnt schließlich bei den Eltern, die das bisher zugelassen haben.

Schwester23  28.06.2022, 21:54
@jsch1964

Aber das muss ja nicht bis zum Sanktnimmerleinstag so weiter gehen. Der Vater kann endlich mal Grenzen setzen. Er will sie rauswerfen, da wäre doch auch so eine Regelung, wie von mir vorgeschlagen, machbar.

jsch1964  28.06.2022, 21:57
@Schwester23

Im Prinzip ja und es wäre einen Versuch wert, bevor sie rausfliegt. Das müsste seitens der Eltern aber auch streng durchgezogen werden - und da sehe ich wenigstens bei der Mutter ein großes Problem.

Nochmal ich

Deine Frau ist nicht die Mutter der 19-Jährigen?

Dann besteht eventuell die Möglichkeit, dass die Tochter mit ihrem Kind zur Mutter zieht.

MaxBreifter 
Fragesteller
 29.06.2022, 17:23

Doch klar, wir wohnen in einem Haus ich meine Frau und meine eine Tochter ... Meine andere Tochter ist bereits ausgezogen

Schwester23  29.06.2022, 18:54
@MaxBreifter

Dann bleibt nur die Möglichkeit, die ich vor 21 Stunden geraten hatte. Und das solltet Ihr, Deine Frau und Du, wirklich durchziehen. Es ist an der Zeit, dass die Tochter erwachsen wird. Wenn ihr bewusst ist, dass sie sonst rausfliegt, wird sie sich hoffentlich kooperativ zeigen.