Theorieprüfung (Führerschein) selbst anmelden

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Im § 6 der Fahrsch.AusbO steht der Fahrlehrer darf den Fahrschüler erst zur Prf. anmelden wenn er sich davon überzeugt hat das der Fahrschüler Prüfungsreife hat. Bedeutet er kann einen Vortest machen lassen od. es anders überprüfen.

Ich hab die Erfahrung gemacht, das bei jeder Fahrschule es verschieden abläuft. Fahrlehrer haben glaub ich relative freiheit wie sie den Unterricht und so gestalten. Am Besten du fragst an der zulässigen TÜV Stelle nach einer Prüfung. Normalerweise läuft so gut wie alles über den Fahrlehrer. Kann mir auch vorstellen wenn das möglich ist, das der Fahrlehrer das nicht witzig finden wird, dass er einfach übergangen wurde.

Ich würde mich das Gesetz zeigen lassen. Von einer Vorprüfung hab ich noch nie was gehört. Evtl würde ich die Fahrschule wechseln.