Terassendach 3 cm auf dem Grundstück des Nachbars schlimm?!

9 Antworten

Ja, kann er, das verstößt gegen das Abstandsflächenrecht.

Du hättest Dir vorher die schriftliche Genehmigung Deines Nachbarn einholen müssen.

Wenn er die Baubehörde einschaltet, könnte es sein, dass Ihr das Dach zurücksetzen müsst.

Ich kann dir deine Frage nicht konkret beantworten, fürchte aber Ungemach im Ernstfall. Grund: Wir haben eine Terrasse hinter dem Haus angebaut, sie brauchte ein solides Fundament. Dieses Fundament war an Seite11 cm zu nah an Nachbars Grundstück (3 m Abstand waren erforderlich) . Wohl gemerkt an der Grundstücksgrenze, nichts mit Überstehen. Unser Nachbar hatte nichts dagegen, wir leben in bestem Einvernehmen. Das Bauamt unserer Stadt hat trotzdem verlangt, dass diese 11 cm beseitigt wurden. Das hat der Handwerker dann auf seine Kosten erledigen müssen.

Terrassendächer müssen den Mindestabstand zur Grenze von 2,50 oder 3,00m je nach Bundesland einhalten. Auch Terrassen ob auf Gebäuden oder auf dem Boden ebenfalls.

Schon gar nicht darf man über das Nachbargrundstück bauen, auch nicht nur 0,03m.

Ihr habt gegen öffentliches und privates Baurecht verstoßen; die Empfehlung kann nur heißen: Sofort abbrechen!!

Wir haben aber ein Reihenhaus ( heißt mehrere Häuser aneinander ) unsere Nachbarn links haben einen Wintergarten und unsere Nachbarn rechts ( problem nachbarn ) haben selbst eine überdacht Terrasse??

Die Terrasse steht schon seit längerem ( ca halbes Jahr ) und er hat es nur angemerkt.

Das sind Bauartbedingte 3 cm da die Hauswand schräg steht.

@DjRow

Wenn in Eurem Bebauungsplan die Grenzbebauung für Terrassen und Terrassenüberdachungen festgesetzt und erlaubt ist und ihr die darin vorgeschriebenen Masse nicht überschreitet und die Grenzwand als Brandwand ausbildet ist das öffentlich-rechtlich zulässig. Trotzdem müssen die privatrechtlichen Vorschriften aus BGB und Landesnachbarrechtsgesetz eingehgalten werden; dort ist natürlich jegliche Überbauung der Grenze ausgeschlossen. Falls beide Nachbarn sich einigen können: eine mündliche Vereinbarung mit dem Nachbarn reicht nicht aus; notwendig wäre eine Sicherung im Grundbuch.

Und:

Wenn es nur auf wenige Zentimeter ankommt sollte die Grenze neu vermessen werden; auf vorhandene Baulichkeiten und Zäune kann man sich nicht verlasen.

Wir haben aber ein Reihenhaus ( heißt mehrere Häuser aneinander ) unsere Nachbarn links haben einen Wintergarten und unsere Nachbarn rechts ( problem nachbarn ) haben selbst eine überdacht Terrasse??

Die Terrasse steht schon seit längerem ( ca halbes Jahr ) und er hat es nur angemerkt.

Das sind Bauartbedingte 3 cm da die Hauswand schräg steht.

Oh ja, wie kenne ich das Problem! Bei mir war es die Regenrinne, 10 cm!

Wenn du Pech hast und er dagegen per Anwalt angeht, dann musst du das entfernen.

Korinthenkackerei, ich weiß; aber solche lieben Nachbarn gibt's halt.

Meiner hat seine Terrasse 90 cm zu dicht an mein Grundstück gebaut. Ich habe nichts gesagt, ist doch Banane, oder? Daneben ist eh meine Einfahrt.

Ich hoffe, bei dir geht alles gut aus. Solange er euch schriftlich keinen Termin zur Beseitigung setzt, könnt ihr ruhig schlafen.

Mach dich auch mal schlau, wann es "Gewohnheitsrecht" ist und er nichts mehr machen kann. Ich glaube, weiß es aber nicht bestimmt, dass das 3 Jahre wären.

Viel Glück!

Das wird kein Gewohnheitsrecht.

@Dackelmann888

Dann baust du besser jetzt zurück als später.

Das ist völlig naiv. "Gewohnheitsrecht" gibt es im Baurecht nicht und das Dach verstößt massiv gegen öffentliches und privates Recht. Kein Anwalt kann da helfen, da hilft nur sofortiger Rückbau!!

@Seehausen

Sicher? Ich hatte bezüglich meiner Regenrinne beim RA eine andere Auskunft erhalten.

@Schuhsohle

"Baurechtlicher Bestandsschutz" gibt es nur mit Baugenehmigung, nicht durch Gewohnheit. Auch Rechtsanwälte irren häufig!