Strafanzeige stellen auf Verdacht?

11 Antworten

Heißt die Strafanzeige dann Verdachtsstraßanzeige und wie kennzeichnet man die?

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Das kommt darauf was Du hier für Dich behalten hast.

  • wenn Du nicht weißt, ob es eine Straftat ist, wird man Dir bei der Polizei sagen ob es lediglich eine Einbildung ist
  • wenn es eine Straftat ist und Die den/die Täter nicht kennst, dann nennt man es Strafnzeige gegen Unbekannt.

Wenn Du den Täter nicht kennst, kannst Du Strafanzeige gegen unbekannt stellen. Wenn Du Dir bei einer Sache nicht sicher bist, ob das überhaupt eine strafbare Handlung ist, wird Dir die Polizei das schon erläutern und ggf. eine Strafanzeige erst garnicht aufnehmen. Eine Strafanzeige auf Verdacht gibt es nicht. Wenn Du jemanden einer Straftat beschuldigst und gegen ihn Strafanzeige erstattest, solltest Du auch Beweise haben und nicht einfach nur irgendwelche Vermutungen, Verdächtigungen oder Behauptungen. Andernfalls kann die beschuldigte Person Dich wegen Verleumdung anzeigen. Siehe hier: https://dejure.org/gesetze/StGB/187.html

Falsche Verdächtigung kommt da auch infrage: https://dejure.org/gesetze/StGB/164.html

Hallo, bei der Stellung einer Strafanzeige geht es um die Mitteilung eines Sachverhaltes an Polizei oder Staatsanwaltschaft;

viele Anzeigenerstatter meinen, zugleich den mitgeteilten Sachverhalt strafrechtlich beurteilen zu müssen; z.b. Anzeige wegen Diebstahl oder Betrug usw.;

das ist zum einen nicht erforderlich und zum anderen ist es Aufgabe der ermittelnden Behörden, den Sachverhalt strafrechtlich zu bewerten; einem Laien ist es meist nicht möglich;

nicht jeder "Diebstahl" ist ein solcher, sondern oft Unterschlagung oder auch gar nichts und nicht jeder "Betrug" ist ein Betrug, weil es manchmal an der Erregung eines Irrtumes fehlt oder an sonstwas;

wegen falscher Verdächtigung macht man sich im übrigen nur strafbar, wenn man jemanden "wider besseren Wissens" einer Straftat verdächtigt, man z.B. weiss, dass der A gestohlen hat und man den B anzeigt um vom A abzulenken usw.;

also: falls man etwas anzeigen will, immer mit dem Hinweis, die Staatsanwaltschaft möge den Sachverhalt in strafrechtlicher Hinsicht überprüfen;

die erledigen dann schon das Nötige;

OpaSteve 
Fragesteller
 03.07.2020, 11:25

Vielen Dank!

Du musst das Gesetz nicht kennen.

Etwas anzeigen bedeutet nichts weiter, als dass du den Behörden einen Sachverhalt zur Kenntnis bringst, den du für rechtlich nicht in Ordnung hältst. Die Behörden prüfen dann, ob tatsächlich ein Rechtsverstoß vorliegt.

Selbstverständlich... die Formulierung ist sogar sicherer "verdacht auf".... in kombination mit "alle in betracht kommende Delikte". Man muss nur davon ausgehen dass es eine hohe Warscheinlichkeit gibt dass es so ist, die entgültige Ermittlung ist sache der Polizei / Staatsanwaltschaft.