kann man gegen ein Firma Strafanzeige stellen?

10 Antworten

In Deutschland kann eine juristische Person nicht Gegenstand eines Strafverfahrens sein. Es gibt Länder in denen das möglich ist, etwa Frankreich oder Italien, nicht aber Deutschland.

Sofern man konkrete Anhaltspunkte hat, kann man die Personen in ihrer Funktion direkt benennen - andernfalls richtet man die Strafanzeige gegen die "insoweit Veranwortlichen". Staatsanwaltschaft/Kripo werden dann ggfs. ermitteln um wen es sich dabei handelt.

Meines Wissens läuft es auch aktuell so in dem Fall der Strafanzeige "gegen Google" - der Verfasser hatte in einem Forum erklärt, dass die sich letztlich gegen "die insoweit Verantwortlichen" gerichtet hat (habe den Link nicht zur Hand): http://www.internet-strafrecht.com/?p=262

Du musst niemanden ausfindig machen sondern lediglich einen Sachverhalt darstellen bzw. einen solchen zur Anzeige bringen, welchem Du strafrechtliche Relevanz beimisst, so dass es durchaus genügen kann, wenn Du anonym die Ermittlungsbehörden dahingehend informierst, die Firma XY hinterziehe Steuern. Ist diese Anzeige hinreichend substantiiert, so wird die zuständige Stelle Ermittlungen einleiten, um die konkret verantwortlichen Personen ausfindig zu machen.

gegen eine juristische Person kann man zivilrechtlich klagen, nicht jedoch strafrechtlich. Wie sollte man eine Firma in ein Gefängnis stecken. Du kannst jedoch eine Strafanzeige gegen eine Firma bzw. die dir unbekannten Verantwortlichen einer Firma stellen. Die Staatsanwaltschaft ermittelt den möglichen Schuldigen, eröffnet das Verfahren oder stellt es ein. Du kannst dann als Nebenkläger auftreten bzw. bist sowieso Zeuge.

Selbstverständlich ist grundsätzlich eine Anzeige gegen eine unbekannte Person in einer Firma bzw. gegen "die Firma" möglich. Es ist ja sogar eine Anzeige gegen "Unbekannt" möglich. Das ist eigentlich völlig eindeutig und wird nur durch das viele Halbwissen, das manche Leute zum Besten geben irritiert. Was eine Anzeige gegen Unbekannt bringt, steht natürlich auf einem anderen Blatt. Es ist aber grundsätzlich die Aufgabe der Strafverfolgungsbehörden, aus dem in der Anzeige mitgeteilten Sachverhalt oder durch eigene Ermittlungen die notwendigen Informationen für das Strafverfahren, das sich nicht gegen die Firma richten kann, zu erlangen. MfG RA Dr. Leo Teuter

Also: Z.B. eine Anzahlung wird nicht zurückerstattet, die Arbeit nicht ausgeführt. Material nicht geliefert. Aber wenn man eine Anzeige stellt, gegen wen? Betrug setzt ja voraus, dass jemand sich wissentlich bereichert, aber das Gehalt der Leute ändert sich ja nicht. Also bleibt nur der Zivilprozess?