Stimmt es, das es keine Witwenrente gibt,wenn man bis 60 Jahre nicht verheiratet ist?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Quatsch, aber die Witwe muss mindestens ein Jahr mit dem Verstorbenen verheiratet gewesen sein.
Es wird noch unterschieden zwischen kleiner und großer Witwenrente. Bei klein gibt es nur begrenzte Zeit eine Rente und weniger.
Hängt vom Alter der Witwe, ob Kinder versorgt werden müssen oder ob sie erwerbsgemindert ist ab. siehe auch http://de.wikipedia.org/wiki/RentewegenTodes#WitwenrenteundWitwerrente

Wer hat denn den Schwachsinn erzählt?

Ähm, nicht erzählt, das war eine Frage meiner Schwester, die sowas zu hören bekommen hat! nach der Reaktion zu urteilen,gehe ich davon aus, das es nicht stimmt?!

@Ripcurl123

Richtig. Es stimmt nicht.

Nur wenn offensichtlich eine Versorgungsehe geschlossen wird (quasi auf dem Sterbebett) kann die RV die Zahlung einer Witwenrente verweigern. Diese steht dem Ehepartner zu der im Todeszeitpunkt mit dem Versicherten in gültiger Ehe lebt.