Steuern absetzen Laminiergerät?

7 Antworten

Wenn du das Laminiergerät als Werbungskosten ansetzen willst, musst du natürlich den genauen Betrag angeben und die Rechnung beilegen.

Ich sammle halt die Rechnungen für Fachbücher, Stifte, Büromaterial etc. Im Laufe des Jahres, nummeriere die Rechnungen und liste die Beträge auf. So muss ich die Beträge nur noch schnell addieren, wenn ich die Einkommenssteuererklärung mache.

Mir wurde vorletzes Jahr vom Finazamt mitgeteilt, dass ich sie jetzt endlcih mit meinen Rechnungen für Bücher, Stifte etc. in Ruhe lassen soll ^^und diese bereithalten aber erstmal nicht beilegen. Habe das letztes Jahr dann auch so gehandhabt und alles wurde ohne Rechnungen so angenommen, musste also nichts nachreichen...

@Gugu77

Ah ja. Ich hab die Rechnungen bis jetzt einfach immer automatisch dazu gelegt.

und die Rechnung beilegen.

Der Steuererklärung werden keine Belege beigefügt, die verbleiben beim Steuerpflichtigen.

@kevin1905

Dann werde ich das wohl nächstes Mal auch so machen.

Anlage N, zweite Seite unter Werbungskosten.

Beachte aber, dass sich individuelle Angaben zu Werbungskosten erst auswirken, wenn diese in Summe > 1.000,- € pro Jahr sind.

Was Werbungskosten sind erfährst du in § 9 EStG.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Ich dachte der Pauschbetrag wäre 1250 €.

Zusammen mit den Fahrtkosten komme ich da immer locker drüber.

@adabei
Ich dachte der Pauschbetrag wäre 1250 €.

Wäre schön.

§ 9a, Nr. 1 EStG:

1Für Werbungskosten sind bei der Ermittlung der Einkünfte die folgenden Pauschbeträge abzuziehen, wenn nicht höhere Werbungskosten nachgewiesen werden:
1. a) von den Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit vorbehaltlich Buchstabe b: ein Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1 000 Euro

Wenn du selbständig bist, dann musst du eine Einnahme-Überschussrechnung machen. Das Gerät käme dann als Kosten in diese Rechnung. Musst aber vorher erst mal klären, wo deine Tätigkeit hingehört (Gewerbe, Freiberuf, Ehrenamt).

Rechnungen werden nicht zum FA eingereicht, sie müssen aber bei einer Außenprüfung vorgelegt werden.

Werbungskosten werden ohnehin als Pauschbetrag berücksichtigt

kommst Du insgesamt nicht drüber, kannst Du Dir das auch sparen

https://de.wikipedia.org/wiki/Werbungskostenpauschbetrag

Das verstehe ich jetzt nicht. Was heist das genau?

@Percontatio

Dass du dir die Auflistung sparen kannst, wenn du nicht über den Pauschbetrag kommst.

Da ich auch Fahrtkosten habe, komme ich persönlich da immer locker drüber. In dessen Fall lohntvsich die Auflistung dann.

@Percontatio

Es wird automatisch eine Pauschale von 1000,00 Euro berücksichtigt ....

die Angabe von einzelnen Werbungsksoten lohnt sich also nur wenn sie in der Summe mehr als 1000,00 Euro ausmachen

also z.B.

800,00 Euro Fahrtkosten

300,00 Euro für Fachlietratur

100,00 für das Laminiergerät

= 1200,00 Euro

--- mehr als 1000,00

...

hast du nur das Laminiergerät ist die Pauschale für Dich günstiger

@adabei

ok ich muss jeden tag 18km fahren. und habe gelesen das das 30cent pro km macht und nur eine fahrt also hin beispielsweise. da komme ich auf 1.114€ im Jahr nur für Fahrtkosten. richtig gerechnet? (Jemand meinte auch ein Monat hat 4,3 Wochen also 4*7 = 28 Tage aber sind ja 31 und 30.)

@Percontatio

Ja, da wirst du insgesamt über die Pauschale kommen. Ich fahre einschlafen auch 20km.

Wenn du mit dem Auto fährst, musst du sowieso nur die einfache Entfernung und die Anzahl der Tage pro Jahr angeben, die du gefahren bist.

@adabei

gut wenn ich von 190 Arbeitstagen ausgehe macht das beu 15,6km ( habe nochmal nachgeschaut) = 889,20€. In 3 Monaten haben sich schon kosten für die Arbeit bezüglich Materialien von 210€ gesammelt. Macht ja schon die 1100€ die ich brauche bis zum 31.12.2019. Denke komme dann so locker auf 1800€

Du gibt den Betrag bei Büromaterialien oder Büroausstattung deines Steuerprogramms mit ein und reichst die Rechnung ein.

Es werden keine Rechnungen eingereicht.

Das Finanzamt ist keine Versicherung, die den Rechnungsbetrag erstattet.