Standesamt.com Gebühr zahlen?

5 Antworten

Ein Widerruf ist in Textform gegenüber dem Unternehmer zu erklären. Es sollte darauf geachtet werden, dass der Widerruf möglichst schriftlich mit entsprechendem Zugangsnachweis (also Einschreiben/Rückschein ) erfolgt. 

Sowohl der Widerruf wie auch die Belehrung des Unternehmers bedürfen der so genannten Textform. Die Textform ist in § 126b BGB geregelt. Die Erklärung muss somit in einer Urkunde oder auf eine andere, zur dauerhaften Wiedergabe in Schriftzeichen geeigneten Weise abgegeben werden, die Person des Erklärenden nennen und den Abschluss der Erklärung durch Nachbildung der Namensunterschrift oder anders erkennbar machen. Soweit der etwas umständliche Gesetzestext. Die Erklärung selbst muss letztlich so abgegeben sein, dass der Text dauerhaft wiedergegeben werden kann. Ausreichend ist hier eine am Computer abgefasste und per e-Mail zugeleitete Erklärung. Denkbar ist auch eine Diskette oder CD.

Der Lesbarkeitserfordernis ist genüge getan, wenn der Empfänger den Text auf seinem Bildschirm lesen kann. Die Erklärung kann auch per Post oder per Fax übermittelt werden. Bei einer Übermittlung durch Fax oder e- Mail muss jedoch ein Absender angegeben sein, dass heißt entweder die Faxnummer oder die e-Mailadresse. Ferner muss die Person des Erklärenden angegeben sein, also ein Absender. Eine mechanisch hergestellte Unterschrift ist ausreichend.

http://www.internetrecht-rostock.de/SNewsH/FernAbsG.htm

Widerrufsrecht

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 des EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:

Qdo Advertising UG
Dufourstr. 4
04107 Leipzig

Fax: 0341 39283169

http://www.standesamt.com/agb.php

Schnuggi1001 
Fragesteller
 16.02.2016, 00:35

Also per Email reicht das ? 

KeinenDunst  16.02.2016, 01:13
@Schnuggi1001

lt. BGB ja, lt. Anwalt evtl..
Aber e-Mail ist immer noch besser als gar nicht. Fax mit Sendejournal ist besser. Das gilt dann als Empfangsbestätigung. Selbst wenn das Fax vom Empfänger weiße schrift auf weißen Grund druckt (leerer Toner zum Beispiel) ist der Widerruf zugestellt wenn auf dem Faxjournal als Sendestaus OK steht, Du bist nicht für die technischen Probleme des Empfänger verantwortlich.
Wie beweist man aber die "Zustellung" einer email. In der AGB von dieser "Standesamt..." Seite steht keine Email Adresse aber eine Fax Nr.. Ich würde also empfehlen zu faxen.

Angebote, Auftragsbestätigungen, Bestellungen, Rechnungen oder Mahnungen kann man zwar auch per Mail versenden, doch wenn es darum geht, das auch beweisen zu können oder wenn eine manuelle Unterschrift erforderlich ist, dann greifen Büromitarbeiter oft lieber doch noch zum bewährten Fax beziehungsweise Fax-Gerät.

Ob die Forderung zu Recht besteht oder nicht, das ist jedenfalls reine Abzockerei!

hast du einen vetrag abgeschlossen? wenn nein, vergiss es!

Schnuggi1001 
Fragesteller
 16.02.2016, 00:11

Hab nur auf den Link geklickt aber noch nicht bezahlt !

KeinenDunst  16.02.2016, 01:14

Mit dem Klick hat er bereits einen Vertrag abgeschlossen, ist leider so.

Habe gerade mit dem Standesamt telefoniert,von welchem ich über standesamt.com unterlagen angefordert habe und nochmal nachgesehen beid standesamt.com,da steht ganz unten auch der Startseite folgendes:"Standesamt.com ist unabhängig und steht mit keinem Standesamt in Verbindung".Die Mitarbeiterin sagte,dass sie tägl. mehrere Hundert Anträge bekommen von Standesamt.com und jeder zahlt in gutem Glauben die 3,95 Euro,wie ich auch für mich und meinem Zukünftigen.Werde auch von meinem Widerruf gebrauch machen und das Geld zurückbuchen lassen.Echte Geldschneiderei,wenn man bedenkt,dass der beglaubtigte Geburtsregistereintrag Bundesweit inkl. Porot die 10 Euro kostet,welche Standesamt.com zusätzlich von den Brautleuten verlangt.und das nur für ein generiertes Fax.Die Dame vom Standesamt ist völlig gernervt gewesen von Standesamt.com,da sie extra eine Mitarbeiterin abstellen mussten,welche nun die Leute anruft,da Standesamt.com eben nur die Namen und Telnr. faxt und nicht die Email oder die weiteren Wünsche welche man angeben kann. ECHTE NEPPEREI! Werde berichten,ob ich meine 2x 3,99 Euro wieder bekommen habe. LG Izaisa Was sind das nur für Menschen,die sich sowas einfallen lassen,da bist Du schon zu Anfang der Vorbereitung gernervt! 5 Euro wiederbekommen habe.

Bitte so was direkt beim Geburtsstandesamt anfordern - geht wirklich ganz unproblematisch und zieht keinen solchen Rattenschwanz nach sich!