Solidaritätszuschlag verbuchen

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Der Solidaritätszuschlag ist ein Zuschlag zur Lohnsteuer, genau so wie die Kirchensteuer. Deshalb ist auch der Solidaritätszuschlag je nach Art de Buchung als Aufwand zu buchen, wenn Du Nettolohnbuchung machst, oder als "Verbindlichkeiten aus Solidaritätszuschlag", wenn Du die Brottolohnbuchung durchführst.

veraeva12  08.02.2012, 19:04

die brottobuchung finde ich gut.

Helmuthk  08.02.2012, 22:23
@veraeva12

Entschuldigung, ich meinte natürlich Bruttolohnbuchung. Wohl dem, der sich noch nie verschrieben hat!

Helmuthk  09.02.2012, 09:02
@Helmuthk

Hallo veraeva12, ich warte immer noch darauf, dass Du mir erklärst, was Du an meiner Antwort zum Thema "DATEV" lustig findest. Oder was sollten Deine Antworten one jede Begründung?

Helmuthk  22.02.2012, 14:02

Danke für den Stern Helmuthk

Hallo Mandle, das müßte doch irgendwie in die Steuern und Abgaben mit integriert werden als Zusatz sozusagen - Vielleicht das Steueramt direkt mal anrufen, ob die auskunftsfähig sind? Viel Erfolg, Katzina

Hallo Mandle, das gehört zur Lohnsteuer. Viele Grüße

Helmuthk hat absolut recht.