Solidaritätszuschlag verbuchen
Wir sollen eine Lohnabrechnung aus der Sicht des Unternehmers buchen. Nur leider haben wir absolut keine Ahnung wie wir den Solidaritätszuschlag verbuchen sollen. Kann uns jmd weiterhelfen?
4 Antworten
Der Solidaritätszuschlag ist ein Zuschlag zur Lohnsteuer, genau so wie die Kirchensteuer. Deshalb ist auch der Solidaritätszuschlag je nach Art de Buchung als Aufwand zu buchen, wenn Du Nettolohnbuchung machst, oder als "Verbindlichkeiten aus Solidaritätszuschlag", wenn Du die Brottolohnbuchung durchführst.
Entschuldigung, ich meinte natürlich Bruttolohnbuchung. Wohl dem, der sich noch nie verschrieben hat!
Hallo veraeva12, ich warte immer noch darauf, dass Du mir erklärst, was Du an meiner Antwort zum Thema "DATEV" lustig findest. Oder was sollten Deine Antworten one jede Begründung?
Danke für den Stern Helmuthk
Hallo Mandle, das müßte doch irgendwie in die Steuern und Abgaben mit integriert werden als Zusatz sozusagen - Vielleicht das Steueramt direkt mal anrufen, ob die auskunftsfähig sind? Viel Erfolg, Katzina
Hallo Mandle, das gehört zur Lohnsteuer. Viele Grüße
Helmuthk hat absolut recht.
die brottobuchung finde ich gut.