6000 Aufwendungen für Waren was hat das Konto für einen Zweck?

2 Antworten

Grundsätzliches

Warenkonten gibt es hauptsächlich in Groß- und Einzelhandelsbetrieben. Wenn Industriebetriebe Fertigprodukte von anderen Unternehmen beziehen, diese ohne Bearbeitung weiterverkaufen, spricht man von Handelswaren. In diesem Fall werden auch im Industriebetrieb Warenkonten geführt.

Die Abgabenordnung hat für die Aufzeichnung des Wareneingangs und die Aufzeichnung des Warenausgangs einige Anforderungen.

Bestandsorientierte Buchung oder aufwandsorientierte Buchung

Bei einer bestandsorientierten Buchung (Skontrationsmethode) werden die Zugänge (Lieferscheine) und die Abgänge (Materialentnahmescheine) im Lager (Bestand) fortgeschrieben.

Bei einer aufwandsorientierten Buchung (Just-in-time-Buchung) werden die Wareneinkäufe auf dem Konto "Aufwendungen für Waren" gebucht.

Auf dem Konto "Waren" werden lediglich der Warenanfangsbestand und der Warenschlussbestand (durch Inventur ermittelt) erfasst.

Aufwandsorientierte Buchung (Just-in-time-Buchung)

In der Praxis wird dieses Verfahren am häufigsten angewendet.

Würde man sowohl Wareneinkäufe als auch Warenverkäufe auf einem Konto buchen, so würde ein gemischtes Konto vorliegen. Das Konto wäre eine Mischung aus einem Bestandskonto und einem Erfolgskonto. In der Praxis hat sich die Trennung in drei Konten durchgesetzt.

  • Waren (Bestand) = aktives Bestandskonto
  • Wareneingang = Aufwandskonto
  • Erlöse (Warenverkauf) = Ertragskonto

Für den Abschluss der getrennten Warenkonten gibt es zwei Methoden:

  • Nettomethode
  • Bei dieser Methode wird das Wareneingangskonto über das Warenverkaufskonto abgeschlossen. Auf dem Warenverkaufskonto ergibt sich der Rohgewinn bzw. -verlust. Dieser wird vom Warenverkaufskonto auf das Gewinn- und Verlustkonto gebucht.
  • Bruttomethode
  • Bei dieser Methode werden das Wareneingangskonto und das Warenverkaufskonto direkt über das Gewinn- und Verlustkonto abgeschlossen. Der Wareneinsatz erscheint als Aufwand im Soll des Gewinn- und Verlustkontos, die Warenerlöse als Ertrag im Haben des Gewinn- und Verlustkontos.

Nur die Bruttomethode entspricht den Grundsätzen der Bilanzklarheit. Der § 246 Abs. 2 HGB schreibt vor:

Posten der Aktivseite dürfen nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet werden.

Die Nettomethode verrechnet aber Aufwendungen mit Erträgen.

Quelle: https://www.rechnungswesen-info.de/buchungen_waren.html

Top beschrieben, danke vielmals

"Aufwendungen für Waren" sind meines Erachtens Kosten, die bei der Beschaffung von Waren entstehen, also z.B. Versandgebühren