Aufenthaltsbestimmungsrecht welche Aspekte entscheidend?
Wenn ich das Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragen will, und das 4 jährige Kind sagt, es möchte zum Vater, ist das dann ein Grund es mir abzulehnen? Das Kind ist erst 4, heute sagt es vielleicht es möchte lieber zu Mama, morgen sagt es Papa. Und wie wirkt sich das Führungszeugnis aus? Wenn der Mann früher wegen Missachtung einer Ausreisepflicht für eine Zeit in Haft war? Und wenn der Vater weniger gut Deutsch kann als die Mutter? Arzttermine, Kita, etc. die Mutter übernommen hat? Inwieweit spielt auch der Bildungsabschluss eine Rolle? Und der Aspekt dass die Frau zur Zeit des Antrags schwanger ist. Der Vater besser verdient. Er das Kind aber auch mal ab und an schlägt. Das Kind den Vater aber grundsätzlich schon mag. Wer bekommt dann das Aufenthaltsbestimmungsrecht?
7 Antworten
Niemand, der schlägt. In dem Alter entscheidet das Kind nicht. Da entscheidet das Gericht auf Vorschlag des Jugendamtes. Aufenthaltsbestimmungsrecht ist nicht das Sorgerecht oder das Umgangsrecht.
Und regelt nur, bei wem Das Kind lebt, aber nicht jede Bewegung des Kindes und nicht das Umgangsrecht.
und trotzdem ist es teil des sorgerechtes.
Das Sorgerecht kann geteilt sein und trotzdem kann das Aufenthaltsbestimmungsrecht nur an eine Person gehen.
die regel ist, dass gemeinsames sorgerecht das gemeinsame abr beinhaltet. alleiniges abr kann nur von einem familiengericht festgelegt werden. also bleibt es falsch
Mit 4 Jahren kann das Kind zwar angehört werden, aber das fällt für gewöhnlich nicht allzu schwer ins Gewicht.
Du hast gute Chancen das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu bekommen, vor allem wenn es, Beweise dafür gibt, dass der Vater das Kind schlägt.
Welche Beweise wären ausreichend? Was bräuchte man als klaren Beweis? Reicht eine Zeugenaussage der Oma der ich vom Schlagen erzählt habe? Oder eine Aussage des Kindes? Ein Beweisfoto eines Körperteils wo die Auswirkung eines Schlages ersichtlich ist wobei man auf dem Foto nicht schließen kann wer den Schlag ausgeübt hat.
Das sind alles keine eindeutigen Beweise.
das sind keine beweise. beweise sind atteste eines kinderarztes mit verbundenen anzeigen gegen den vater.
Zeugen vin Hörensagen sind gar nichts wert und die Oma ist vermutlichh Deine Mutter - also pateiisch
was zählt sind richtige (!) Beweise .... ärztliche Feststellungen, Augenzeugen etc.
das abr ist teil des gemeinsamen sorgerechtes und haben in der regel dann beide eltern. nach der trennung behalten es in der regel auch beide eltern. welchen grund solltest du haben dies für dich allein zu beantragen? gibt es streit darüber wo das kind zukünftig leben wird?
lebt das kind dato bei dir, gibts keinen grund dir das abr zu entziehen. es sei denn der vater kann ein besseres betreuungskonzept vorweisen, erhält das gewohnte umfeld und hätte auch sonst einen besseren draht zum kind. im streitfall wird das durch ein gutachten festgestellt.
das kleine Kind wird vom Fam.Richter und vom Jugendamt gefragt, aber es entscheidet nicht. Das kann es gar nicht. Entscheiden tun das die Erwachsenen und die Aussage des Kindes geht unter Umständen in die Beurteilung des Gerichts mit ein.
Der- oder diejenige bekommt normalerweise das Aufenthaltsbestimmungsrecht, der oder die sich bis zu dem Zeitpunkt mehr um das Kind gekümmert hat. Meist, aber nicht immer, ist das die Mutter.
Ein Führungszeugnis spielt dabei keine Rolle, es sei denn, es geht um sex. Missbrauch oder langjährigen Knastaufenthalt, der dann ja natürgemäß die Zeit, wo sie oder er sich um das Kind kümmern konnten, beschnitten hätte. Die Sprache spielt dabei keine Rolle.
Du wirst das AbR zwar wahrscheinlich bekommen, aber der Vater hat natürlich volles Umgangsrecht, das du ihm auch nicht beschneiden darfst. Komm gar nicht erst auf die Idee, euer Kind als dein Eigentum zu betrachten.
Das tue ich nicht. Aber was soll man machen, wenn mit diesem Menschen nunmal keine Einigung möglich ist. Sie braucht natürlich ihren Vater. Aber, wenn weder er noch ich das Aufenthaltsbestimmungsrecht nicht dem anderen überlassen will, habe ich keine Wahl als um mein Kind zu kämpfen.
Habt ihr schon versucht euch alle gemeinsam an einen Tisch zu setzen, mit einer unabhängigen Person als Moderator, und euch außergerichtlich auf eine Lösung zu einigen mit der alle zufrieden sein können?
Ist sicherlich nicht einfach, aber zum Wohle des Kindes sollte man, sofern man eine Chance auf Einigung sieht, diese ergreifen.
Leider ist mein Mann sauer und aggressiv, weil ich mich trennen will. Und mit ihm ist kein Gespräch möglich. Er hat sich in den Kopf gesetzt, das Kind zu bekommen. Und es mir wegzunehmen. Und das, obwohl ER der Fremdgeher von uns beiden ist..
abr ist teil des sorgerechtes.