Scheidung beidseitig?

4 Antworten

Ja, auch bei einer noch so kurzen Ehe muss immer das Trennungsjahr eingehalten werden, bevor die Scheidung beantragt werden darf. Ob Ihr beide Euch einig seid oder nicht macht keinen Unterschied. Es gibt auch bei kurzen Ehen kein "Rückgaberecht".

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
BraazorHD 
Fragesteller
 25.11.2020, 04:49

Und wie ist es im Härtefall?

sassenach4u  25.11.2020, 07:33
@BraazorHD

Ein Härtefall liegt z.B. dann vor, wenn häusliche Gewalt im Spiel ist, die auch polizeibekannt ist, oder Alkoholismus eines Partners. Was sollte bei euch ein Härtefall sein?

BraazorHD 
Fragesteller
 25.11.2020, 12:24
@sassenach4u

Drohung das der Bruder mich schlagen soll (😅) - Aggressionsstörungen - Ritzt sich in den Arm (Dadurch Angst um mein eigenes Leben) - Drohung das ich nicht mehr ins Haus kommen darf - beleidigungen vom feinsten - hat schon 3mal für 1-2 Nächte das Haus verlassen ohne mir bescheid zu geben usw.

zählt das nicht dazu?

sassenach4u  25.11.2020, 14:35
@BraazorHD

Frag deinen Anwalt, der kann das einordnen. Sind die Sachen polizeibekannt?

Roland Sperling  25.11.2020, 17:30
@BraazorHD

Das ist alles nicht ausreichend für einen "Härtefall". Für eine Härtefallscheidung kommt es NICHT darauf an, wie sich der andere Ehegatte bislang verhalten hat. Es kommt vielmehr nur darauf an, ob es eine Härte darstellt, nach der Trennung noch ein Jahr mit der Scheidung warten zu müssen. Ein solcher Härtefall liegt so gut wie nie vor. Wenn Ihr getrennt seit, kann es ja keine Beleidigungen oder Aggressionen gegen Dich mehr geben. Das Problem mit der Benutzung der gemeinsamen Wohnung bzw. des gemeinsamen Hauses ist nach der Trennung auch erledigt. Es gibt also keinen Grund, warum Du das Trennungsjahr nicht abwarten kannst.

Es gibt kein Gesetz, was Euch davon abhält.

Ich nehme an, du wirst deinem Anwalt von diesen "heftigen Gründen" erzählt haben und das hat offenbar keine Relevanz für eine Aufhebung oder Härtefallscheidung und somit ist das Trennungsjahr abzuwarten.