Schaden am Sondereigentum.Kostenübernahme durch WEG?

2 Antworten

Hallöchen,

Sie hat die Teppichböden entfernt und dabei die geklebten PVCFliesen mit rausgerissen

Dazu müsste man die Teilungserklärung kennen.

Bei Häusern diese Baujahrs kann man davon ausgehen, dass im Zuge der Erbfolge- oder auseinandersetzung das Haus in Wohneinheiten aufgeteilt wurde. Es kommt also darauf an, wie die Teilungserklärung verfasst wurde!

Des weiteren ist zu vermuten, war damals nicht unüblich, das die PVC Fliesen Asbest enthielten. Das kann aber nur durch Material Proben oder Raumluft Untersuchung fest gestellt werden! Wenn Asbest nachgewiesen wird, muss sie die Wohnung vor dem Verkauf sanieren. Solange die PVC Fliesen unbeschädigt sind besteht keine Gefahr.

Soweit mir bekannt ist, kann man einen Estrich auch durch entsprechende Fachleute reparieren lassen.

Grüße

Wenn der Schaden am Estrich dadruch entstanden ist, dass die Eigentümerin die Fliesen entfernt hat, dann ist sie selbst dafür zuständig, dass der Estrich saniert wird. Wenn der Schaden allerdings schon bestand, dann trifft es wohl die Eigentümergemeinschaft.