Rückzahlung von Lohn-Überzahlung nach 5 Monaten?

10 Antworten

Offenbar berufst du dich auf die §§ 812ff BGB, danach besteht zwar ein Recht des AG auf Rückerstattung wegen unberechtigter Bereicherung, diese kannst du aber entgegenwirken durch eine sogenannte Entreicherung. Die Ausgabe des Geldes für ein Kleiderschrank kann man als Entreicherung ansehen. Allerdings musst du dann auch den Kauf nachweisen, die Notwendigkeit und dich natürlich gegenüber dem AG auf die Einrede aufgrund Entreicherung berufen.

Ferner kann man sich auch darauf berufen, dass man nicht erkennen konnte, dass zuviel Geld überwiesen wurde. Dies trifft inbesondere dann zu, wenn du jeden Monat ein anders Gehalt bekommen hast wie du Schichtzuschläge, wegen unterschiedliche Stunden oder das Überstunden ausbezahlt wurden.

Zum Schluss: In etlichen Arbeits- und Tarifverträgen ist die Klausel, dass 3 Monate nach dem Ausscheiden sämtliche gegenseitige Forderungen erloschen sind. Sollte es so eine Klausel gegen, wäre eh die Forderung nicht mehr eintreibbar.

DerSchopenhauer  21.10.2018, 09:31

Soweit ist das richtig - nur bei einer Entreicherung muß man das Geld verbrauchen - ansonsten ist es lediglich eine Vermögensumwandlung (Geld --> Gegenstand).

Jewi14  21.10.2018, 09:40
@DerSchopenhauer

Richtig, über den Kleiderschrank kann man streiten, deswegen schrieb ich auch "kann". Die Rechtsprechung betrachtet aber bei Entreicherung schon den Fall, dass man davon ein Produkte kaufte, was man vorher nicht leisten konnte und ein Rechtsanwalt nannte ein Tablet als Beispiel.

Heißt also, es gibt unterschiedliche Ansichten und sofern die Sache vor Gericht geht, ist mal vom Richter abhändig.

Lesen..... https://anwaltauskunft.de/magazin/beruf/angestellt/zu-viel-gezahltes-gehalt-muss-man-das-geld-zurueckzahlen

Es ist aber besser, es zurück zu bezahlen, sonst bist Du ständig der Buhmann....
Willst Du da eh weggehen, dann evtl. nicht.

heyheymymy 
Fragesteller
 21.10.2018, 08:05

wie gesagt, das verhältnis ist seit 31.5. beendet, seitens des ag

grisu2101  21.10.2018, 08:06
@heyheymymy

Na dann soll er es doch einfordern ? :-) Würde ich nicht zurückzahlen.

heyheymymy 
Fragesteller
 21.10.2018, 08:18
@grisu2101

und dann?

grisu2101  21.10.2018, 08:19
@heyheymymy

Kann sein dass er es einklagt.... muss man halt schauen. Frage am besten mal einen Anwalt (bekannter, Verwandter ??) um Rat...

Aber meine Meinung ist: Ich persönlich würde es riskieren, weil ich glaube dass der AG vor Geriht kaum eine Chance hat..

Bin aber kein ANwalt, was Du machst musst Du ganz allein entscheiden.

heyheymymy 
Fragesteller
 21.10.2018, 08:21
@grisu2101

warum sollte er keine chance haben?

grisu2101  21.10.2018, 08:22
@heyheymymy

Weil er den Fehler gemacht hat und nicht Du. Und nach 5 Monaten.... bei der geringen Summe... ich weiss nicht...

Ist mal in unserer Firma passiert, da ging es um einige tausend Euro. Die Leute (2) mussten es nur zum Teil zurückzahlen, in Raten. Wenn ich mich recht erinnere war es die Hälfte.

heyheymymy 
Fragesteller
 21.10.2018, 08:38
@grisu2101

puh das ist happig....

Grundsätzlich sind überzahlte Gehälter zurückzuzahlen.

Nicht rückzahlbar wäre es grundsätzlich wenn

der Arbeitgeber zum Zeitpunkt der Zahlung bereits wußte, daß Dir das Geld nicht zustehen würde

Du zum Zeitpunkt der Auszahlung nicht erkennen konntest, daß die Auszahlung zu hoch ist (es ist bei Gehältern in monatlich unterschiedlichen Höhen bei Überstunden, Zuschlägen etc. oft so, daß man kleinere Beträge hier als Überzahlung nicht erkennen kann).

die tarifliche/arbeitsvertragliche Ausschlußfrist abgelaufen ist (Für den Beginn der Ausschlussfrist ist die Fälligkeit des Anspruchs maßgeblich = Zeitpunkt der Gehaltsüberzahlung) --> siehe Arbeits-/Tarifvertrag

Ansonsten ist man ungerechtfertigt bereichert. Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, daß weniger als zehn Prozent Überzahlung des Nettogehaltes nicht als Bereicherung gelten (Az. 5 AZR 497/99). Man muß hier nicht mehr beweisen können, daß man sich entreichert hat und muß die Überzahlung daher auch nicht zurückzahlen. In einem laufenden Arbeitsverhältnis sollte man davon aber keinen Gebrauch machen.

Die Entreicherung käme aber nur in Frage, wenn das Geld verbraucht wurde (z. B. für eine spontane nicht geplante und auch ansonsten nicht durchzuführende Urlaubsreise, es in einem Luxusrestaurant "verzecht" hätte etc.) - hier muß man nachweisen, daß man das ohne das Geld nicht gemacht hätte; es darf also kein Aufwandersatz sein, für etwas, was man auch so gemacht hätte); man muß sich zudem ausdrücklich auf die Entreicherung berufen.

Wenn man sich dafür allerdings etwas gekauft hat oder Schulden bezahlt hat, dann hat man sich nicht entreichert. Du hast durch den Kauf eines Kleiderschranks Vermögen lediglich umgeschichtet (Geld --> Kleiderschrank).

Wenn die 270 € keine 10% des Gahltes ausmacht, dann brauchst Du das Geld nicht zurückzahlen; wenn die Ausschlußfrist ansonsten weniger als 5 Monate betragen würde, dann schiede eine Rückzahlung auch aus (meist aber 6 Monate).

Wenn die angeführten Gründe für eine Nichtrückzahlung nicht erfüllt sind, mußt Du das überzahlte Gehalt zurückzahlen.

Abgesehen von der rechtlichen Seite, sollte man sich aber auch selbst fragen, ob das eigene Verhalten so in Ordnung wäre, wenn man Geld, das einem nicht zusteht, behält.

heyheymymy 
Fragesteller
 22.10.2018, 07:47

Du, was machen denn bitte die Zeitarbeitsfirmen mit den Leuten, da hab ich kein schlechtes Gewissen...

Die Frage ist doch erstmal: Hast Du bereits ein Schreiben bekommen, mit dem Du zurückzahlen musst? Oder ist die Überzahlung nur Dir aufgefallen? Wenn jemand es zurückfordert, wird Dir nichts anderes übrig bleiben, als Dich zu rechtfertigen. Ob der Schrank eine Rechtfertigung IST, kann ein Anwalt - oder gar ein Richter - Dir sagen. Ansonsten bleibt Dir nur, nach einer Raten-Rückzahlung zu fragen. Und wenn Du noch kein Schreiben bekommen hast, musst Du - im Moment - auch nix zurückzahlen.

heyheymymy 
Fragesteller
 21.10.2018, 07:56

doch die Forderung kam ja, sonst wüsste ich immer noch nichts davon....

AriZona04  21.10.2018, 07:56
@heyheymymy

Tja dann ... bleibt Dir nur der Weg zum Anwalt. Wenn Du ein geringes Einkommen hast, frag mal im Rathaus Deiner Stadt nach, ob es dort eine Rechtsberatung für Arme gibt. Da zahlst Du 5 Euro für eine Auskunft, ob sich der Weg zum Anwalt lohnt.

heyheymymy 
Fragesteller
 21.10.2018, 08:17
@AriZona04

momentan bekomme ich krankengeld....durchschnittlich 1100 €..

AriZona04  21.10.2018, 08:24
@heyheymymy

Ich entscheide die Grenze nicht. Lass das vor Ort prüfen.