Wieviel kostet eine notarielle Generalvollmacht und wo kann ich es machen lassen?

4 Antworten

Das bemisst sich, soweit ich weiß, nach dem Wert, den das entsprechende Vermögen hat.

Korrekt!

Wie der Name schon sagt beim Notar. Was es kostet ist regional verschieden aber  es ist nie günstig. Hängt von der Kompliziertheit ab. Ja, ich habe Erfahrung mit Vorbereitung und nur Unterschriften beim Notar begläubigen, ist natürlich günstig. 

Soweit ich gegoogelt habe, ist eine Beglaubigung der reinen Unterschrift der vollmacht beim z.b. Amtsgericht für eine Zwangsversteigerung nicht gültig. Bitte korrigiert mich, wenn ich falsch liege.

Kronschalk:

Die Gebühr für die  Beurkundung einer Generalvollmacht durch den Notar  richtet sich nach dem Geschäftswert, der mit höchstens 1 Mio € (§ 98 Abs. 4  GNotKG) angesetzt werden darf.

Die Gebühr beträgt mindestens 60 € (Nr. 21 200 Kostenverzeichnis)

Bei einem Wert von angenommen 1 Mio € beträgt die Gebühr 867,50 €, zuzüglich Dokumentenpauschale 15,-- € zuzüglich  Telekommunikations- und Postpauschale 20,-- € zuzüglich Umsatzsteuer 19 %. Insgesamt 1.073,98 €.

Ich würde mit allen zum Notar gehen und der setzt euch das so auf, für eure Ansprüche angepasst.

Lasst gleich beides aufsetzen, Eine Generalvollmacht und auch eine Patientenverfügung, dann bist du auf der sicheren Seite.

Normalerweise berechnet der Notar die Kosten von dem Vermögen, das bei euch ist.

Ich suche unsere beiden Dokumente heraus und stelle sie nachher ein.

@kronschalk

Hier habe dir mal unser Dokumente einkopiert, die wir beim Notar gemacht haben und wir waren in allen Belangen abgesichert.

Das kann sich jeder wenn er will kopieren und mitnehmen.

Die meisten denken nämlich nur an die Patientenverfügung. Auch was die medizinische Seite betrifft, sind viele Passagebn enthalten, wo keiner daran denkt. (sollten Schreibfehler da sein, dürft ihr die behalten).

   Generalvollmacht

Zur Vertretung in allen meinen persönlichen sowie meinen
Vermögens-, Renten-, Versorgungs-, Steuer- und sonstigen Rechtsangelegenheiten sowohl bei Gerichten, Behörden, Körperschaften, sonstigen juristischen Personen, Gesellschaften,
als auch gegenüber Privatpersonen.

Die Vollmacht erstreckt sich ohne jede Ausnahme auf alle
Rechtsgeschäfte, Rechtshandlungen und Erklärungen, die von einem Vollmachtgeber und ihm gegenüber vorgenommen werden können.

Die Vollmacht bezieht auch die Abgabe von Steuererklärungen
jeder Art sowie meine Vertretung gegenüber der Finanz- und Steuerverwaltung ein. Ebenso ist jeder Bevollmächtige befugt, in meinem Namen Rechtsstreite jeder Art vor allen Gerichten durch alle Rechtszüge zu führen, Bevollmächtigte hierzu aufzustellen, Vergleiche abzuschließen, Verzichte zu erklären und
Ansprüche anzuerkennen. Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand, einstweilige Verfügungen und Arrest zu erwirken sowie als Bevollmächtigter nach §13 Sozialgesetzbuch X aufzutreten.

Jeder Bevollmächtigte ist von den Beschränkungen des §181
BGB befreit, sodass er auch in meinem Nehmen mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vornehmen kann.

Diese Generalvollmacht erteile ich auch im Sinne einer

                                Vorsorgevollmacht

für die Zeit, in der ein Betreuungsbedürfnis auftreten
sollte. Jeder Bevollmächtigte ist ohne Einschränkungen befugt, mich im gesetzlich zulässigen Rahmen in allen meine Person betreffenden Angelegenheit zu vertreten.

Die Vorsorgevollmacht umfasst die Befugnis, alle Entscheidungen, die im weitersten Sinne persönliche Dinge oder medizinische
oder Pflegerische Maßnahmen im Rahmen der Gesundheitsfürsorge betreffen, zu treffen. Dies gilt insbesondere für

Ärztliche Maßnahmen

Nämlich die Befugnis zur Einwilligung in ärztliche Maßnahmen
(Untersuchung des Gesundheitszustandes, Heilbehandlung, ärztliche Eingriffe,

Unterbringungsmaßnahme nämlich meinen Aufenthalt zu
bestimmen, eingeschlossen sowohl eine mit Freiheitsentziehung verbundene Unterbringung in einem Pflegeheim, einem Krankenhaus oder einer geschlossenen Anstalt, als auch eine Freiheitsentziehung durch mechanische Einrichtungen, Medikamente oder
auf andere Weise,

sonstige Maßnahmen

nämlich meine Rechte gegenüber Ärzten, Krankenhäuser,
Pflegeheimen u.a. wahrzunehmen, alle nötigen Auskünfte und Informationen zu verlangen, Einsicht in die Krankenakten zu nehmen und Entscheidungen über Untersuchungen, Heilbehandlungen und ärztliche Eingriffe zu treffen. Die betroffenen Ärzte, das
Pflegepersonal und sonstige zur Berufsverschwiegenheit verpflichtete Personen werden dazu insoweit von ihrer Schweigepflicht entbunden.

Die Vollmacht umfasst die Aufhebung und Begründung meines Wohnsitzes, die Auflösung der Wohnung, den Abschluss eines Heimvertrags und das Öffnen der Post.

Die Vollmacht ist gerade auch für den Fall erteilt, dass ich
infolge körperlicher Gebrechen oder aufgrund einer psychischen Krankheit oder geistigen oder seelischen Behinderung nicht mehr in der Lage bin, diese Angelegenheit selbst zu regeln oder zu überwachen.

Mir ist bekannt, dass die Handlungen eines Bevollmächtigten
der gerichtlichen Kontrolle entzogen sind, ausgenommen ärztlichen Maßnahmen, die mit Lebensgefahr verbunden sind oder einen schweren und länger dauernden
gesundheitlichen Schaden befürchten lassen und eine mit Freiheitsentziehung verbundene Unterbringung.

                          
Schlussbestimmungen

Jeder Bevollmächtige kann seine Vertretungsbefugnis nur
durch Vorlage einer auf seinen Namen ausgefertigten Vollmachtsurkunde nachweisen.

Jeder Bevollmächtige ist berechtigt, im Einzelfall Untervollmacht
zu erteilen und diese zu widerrufen, nicht jedoch in persönlichen Angelegenheiten.

Die Vollmacht erlischt nicht durch meinen Tod oder meine
Geschäftsunfähigkeit. Sie dient der Vermeidung einer Betreuung und geht der Anordnung eine Betreuung vor. Der Bevollmächtigte unterliegt nicht den gesetzlichen Bestimmungen eines Betreuers. Wird für Aufgaben, für die der Bevollmächtigte keine Vertretungsvollmacht hat, ein Betreuer bestellt, so bleibt
die Vollmacht im Übrigen bestehen.

Ich bitte, mir eine beglaubigte Abschrift und jedem
Bevollmächtigten eine Ausfertigung zu erteilen. Die Ausfertigungen sind mir auszuhändigen.

Ich wurde vom Notar insbesondere auf folgendes hingewiesen:

Diese Niederschrift wurde vom Notar vorgelesen und von ………………
genehmigt und wie folgt eigenhändig unterschrieben.