Rettungswagen Kosten Haftpflicht

7 Antworten

Die Gebührenrechnung wird grundsätzlich demjenigen zugestellt, der hilfebedürftig war, unabhängig von Herkunft und Ursache des Notrufs.

Gehe mit der Rechnung zur Krankenkasse; zum Problem könnte werden, wenn der behandelnde Arzt die Notwendigkeit eines Rettungswageneinsatzes nicht mit Unterschrift bescheinigt hat.

In diesem Fall trägt der Patient die Kosten.

Nun hat man aber gegen Deinen Willen einen Rettungswagen gerufen - deshalb ist Widerspruch gegen den Gebührenbescheid einzulegen, falls die KK die Kosten nicht übernimmt, und ggf. ist das gerichtlich zu klären ob Du, das Museum oder die KK die Kosten übernehmen muß.

laclupi 
Fragesteller
 18.09.2013, 17:51

Danke für die Antwort!

user3096  19.09.2013, 06:40

Nun hat man aber gegen Deinen Willen einen Rettungswagen gerufen

Den tatsächlichen Willen des Hilfebedürftigen weiß aber keiner genau, da die Ablehnung auch aus einem Schockzustand heraus geäußert worden sein kann.

die entscheidende frage für die kostenträgerschaft ist die, WER schuld am sturz hat. bei einer stolperfalle,die dem museum zuzurechnen ist, muss der "eigentümer" die kosten tragen, bei selbstverschulden, sofern du nicht grob fahrlässig (z.b. volltrunken) warst, müssten die kosten von deiner kasse übernommen werden.

Hallo,

einen Haftpflichtfall kann ich hier nicht sehen. Bei Bewusstlosigkeit wäre es eindeutig, dass der Patient die Kosten zu tragen hat.

Vielleicht hilft ein Blick in die Gebührensatzung der Stadt oder des Kreises (in dem das Museum liegt), wer in welchen Fällen der Rechnungsempfänger ist. Evtl. gibt es bei der Verbraucherzentrale einen Rat.

ich gab irgendwann nach

Dann war es aber m.E. ein Transport auf eigenen Wunsch (ggf. nach längerem Überreden).

Gruß

RHW

Also diese Kosten wirst du wohl selbst zahlen müssen. Da du privat krankenversichert bist, hättest du eine entsprechende Selbstbeteiligung vereinbaren können, dass solche Kosten auch übernommen werden.

Wenn du deine Selbstbeteiligung hoch gewählt hast um entsprechende Beiträge zu sparen, so kannst du dies nicht anderen anlasten. Dies ist ganz einfach dein Problem.

Ich würde immer die Rettung rufen bei so einen Unfall -egal ob Jemand das will oder nicht, denn alles andere wäre unterlassene Hilfeleistung zumal ich vermuten müßte, dass eine Ablehnung eines Rettungswagen aus einem Schockzustand heraus geäußert wurde und dies nicht dem eigentlichen Willen des Verletzen entsprechen könnte.

Ich wäre nämlich der gelackmaierte wenn etwas schief geht, ich keinen Rettungswagen gerufen hätte. Post vom Anwalt oder Staatsanwalt bekäme nämlich ich dann, und darauf habe ich keine Lust.

Da du in so einem Unfall Ursache warst, hast du die Handlung hervorgerufen und bist somit ersatzpflichtig.

Angenommen wir wären auf irgend einer Almhütte in den Bergen in 2000 Meter Höhe und trinken uns einen. Du sagst ich gehe mir eben mal draußen eine rauchen... draußen aber nimmst du die nächste Gondel ins Tal und wir suchen wie verrückt nach dir und rufen die Bergwacht.

So ein Fall könnte tausende Euro kosten, welche du persönlich zu übernehmen hättest, da wir um dein Leben besorgt waren.

So, und nun zahle mal deinen Rettungseinsatz selbst, zumal du ja auch die Gelegenheit gehabt hättest deinen Krankenversicherungsvertrag auf NULL Euro SB abzustellen.

Mir ist aus der Schilderung nicht klar, wie Du krankenversichert bist. Ich gehe aber mal davon aus, dass Du die Rechnung Deiner Krankenkasse oder privaten Krankenversicherung zur Regulierung vorlegen kannst. Schließlich wurde eine Versorgung der Verletzung ja vorgenommen.

Das Personal hat meines Erachtens richtig gehandelt. Da es sich offensichtlich um eine blutende Wunde handelte, ist eine selbstständige Fahrt zum Krankenhaus oder Arzt nicht unbedingt ratsam. Was ist, wenn Dir unterwegs schwarz vor Augen wird?

laclupi 
Fragesteller
 18.09.2013, 17:50

Das Personal mag richtig gehandelt haben, sie haben mir allerdings den Rettungswagen mehr oder weniger aufgezwungen. Aber ich merk schon, entweder ich verweigere die Zahlung und gehe von Fahrlässigkeit des Museums aus, oder ich zahle halt. Ich habe einen so hohen Selbstbehalt, das meine Versicherung das nicht trägt. Danke für die Antwort