Renteninfos wenn Arbeitgeber nicht mehr existiert und Beschäftigung in der DDR war.

5 Antworten

Die Rentenunterlagen der DDR sind komplett in das Materieal der Dutschen Rentenversicherung aufgegangen. Da ist nichts verloren gegangen. Sie muss über die damalige Krankenkasse nachweisen, dass sie beitragspflichtig gearbeitet hat. Auch wenn die Firma nicht mehr existiert, wird sie ja die Firma selbst kennen, Mit dem Firmennamen und der Anschrift ist das festzustellen. Ansonsten kann sie hilfsweise ehemalige Kollegen anschreiben, die ihr durch eidesstattliche Erklärung bestätigen können, dass sie dort tatsächlich gearbeitet hat.

Genau diese Ratschläge würde sie bei der rentenversicherung ebenfalls erhalten. Deswegen, wird ja der Versicherungsverlauf geschickt.

Oftmals werden die früheren Unterlagen über Beschäftigungen des Beitrittsgebietes (z.B. VEB) in zahlreichen nachfolgenden Archiven weitergeführt. Die Aufbewahrungsfristen hierfür enden dieses Jahr. Also schnellstens Zeit bei dem RV-Träger behaupten. Die können dann dieses Jahr noch an die o.g. Nachfolgearchive herantreten. Hierfür sollte nicht gewartet werden, da die RV-Träger mit derartigen Anfragen überhäuft werden und sonst die notwendigen Rückfragen evtl. nicht mehr dieses Jahr tätigen können.

Sollte sich dennoch die Zeit nicht mehr ermitteln lassen, wäre evtl. die Abgabe einer eidesstaatlichen Versicherung möglich. Dies würde auch der RV-Träger in die Wege leiten...

Ansprechpartner ist die Rentenversicherung. Man kann der Rentenversicherung auch eine Erklärung abgeben von wann bis wann man in dem und dem Betrieb gearbeitet hat. Um diese Beschäftigung zu beweisen, sollte man alle Schriftstücke im Zusammenhang mit dieser Beschäftigung der Rentenversicherung vorzeigen können. Das können z. B. Arbeitsverträge oder Zeugnisse, Entgeltabrechnungen usw. aus diesem geschlossenen Betrieb sein.

Hat sie bei der Deutschen Rentenversicherung angegeben, bei welchem Arbeitgeber sie in dieser Zeit gearbeitet hat?

Sonst sollte sie das dringend tun, denn die Aufbewahrungsfrist für Lohnunterlagen aus der ehemaligen DDR läuft Ende 2011 ab.

Dann wird üblicher Weise eine eidesstattliche Erklärung über den damaligen Verdienst erstellt und ein früherer Vorgesetzter oder ein ehemaliger Kollege müssen unterzeichnen. So kenne ich das.