Punkte durch Falschparken
Kann ich durch Falschparken Punkte bekommen und so meine Probezeit verlängert werden?
z.B. Wenn ich auf einer freien Fläche die nicht als Parkplatz gekennzeichnet ist parke
Oder im Halteverbot Parke?
3 Antworten
Welche Verstöße mit Punkten bewertet werden, steht abschließend in der Anlage 13 zur Fahrerlaubnisverordnung - FeV (
http://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/anlage_13.html). Dort findet sich bei Nr. 3.2.7, dass Zuwiderhandlungen gegen "Park- oder Halteverbote mit Behinderung von Rettungsfahrzeugen" mit einem Punkt bewertet werden. Gewöhnliche Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr werden in dieser Anlage nicht genannt und werden daher auch im Wiederholungsfall nicht mit Punkten belegt.
Übrigens führt nicht jeder Verstoß mit Punkten zu einer Verlängerung der Probezeit. Relevant dafür ist die Einordnung in Abschnitt A oder B der Anlage 12 zur FeV (
http://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/anlage_12.html), daher auch die Bezeichnung A- und B-Verstoß. A bedeutet eine schwerwiegende Zuwiderhandlung, für die schon nach dem ersten Mal das Aufbauseminar angeordnet wird. B steht für weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen, von denen man sich zwei vor einem Aufbauseminar erlauben darf. Da das Beispiel "Parken mit Behinderung eines Rettungsfahrzeugs" nicht im Abschnitt A aufgeführt ist, ist es ein B-Verstoß ("soweit nicht in Abschnitt A aufgeführt") und ein gutes Beispiel dafür, dass nicht alles, wofür es Punkte gibt, auch zu einem Aufbauseminar führt.
Laut Google:
In der Probezeit das Haltverbot missachtetWenn Sie in der Probezeit ein absolutes oder eingeschränktes Halteverbot missachtet haben, brauchen Sie sich bezüglich einer Verlängerung der Probezeit zunächst keine weiteren Gedanken mache: mit Maßnahmen diesbezüglich ist nicht zu rechnen. Allerdings sieht es beim Halten im Halteverbot anders aus. Wird das Auto mindestens eine Viertelstunde in zweiter Reihe oder auf Kraftfahrstraßen geparkt, handelt es sich beim Parken im absoluten Halteverbot um einen Verstoß der Kategorie B. Bei zwei Verstößen dieser Kategorie verlängert sich die Probezeit!
Aber wenn ich mich einfach nur auf einen Schotterplatz (innerorts) stelle, wo absolutes Halteverbot ist, behindere ich niemanden und habe auch nur eine Geldstrafe zu befürchten?
Allerdings sieht es beim Halten im Halteverbot anders aus. Wird das Auto mindestens eine Viertelstunde in zweiter Reihe oder auf Kraftfahrstraßen geparkt, handelt es sich beim Parken im absoluten Halteverbot um einen Verstoß der Kategorie B. Bei zwei Verstößen dieser Kategorie verlängert sich die Probezeit!
Nur dann wenn es auch Punkte gibt.
Nein, gibt keine Punkte.
Außer du blockierst einen Rettungsweg
Hab meine Antwort grade abgeändert. Hab selbst nochmal nachgelesen.
Man kann höchstens den Führerschein verlieren.
https://anwaltauskunft.de/magazin/mobilitaet/auto/655/haeufiges-falschparken-welche-strafen-drohen/
Ab wann gilt man als Wiederholungstäter? ;)