Wurde meine Probezeit verlängert?
Hallo! Ich habe eine frage ich habe weil mein Fahrzeug nicht verkehrsicher war 3 Punkte und eine hohe geldstrafe bekommen. Die Geldstrafe habe ich sofort gezahlt. Das Problem ist ich war in der Probezeit. Wurde meine Probezeit jetzt verlängert? Die Sache ist im September letzen Jahres passiert und außer dem Bußgeld habe ich keine Post bekommen. Zu einem Aufbauseminar sollte ich auch nicht, bzw habe ich keine Aufforderung dazu bekommen. Wurde meine Probezeit villeicht nicht verlängert?
Es war ja eigentlich ein vergehen wofür ich wenig konnte ( das auto habe ich so gekauft und es hatte frischen tüv)
Oder bekommt man bei verlängerung der Probezeit einfach keinen Brief?
5 Antworten
Eine Probezeitverlängerung ist immer die Folge auf die Anordnung eines Aufbauseminars, ohne Seminar also keine Probezeitverlängerung.
Und wenn Du mal etwas genauer geschrieben hättest wofür das Bußgeld erhoben wurde dann könnte man auch eine korrekte Aussage treffen.
Denn nicht jede Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld ab 40€ und mehr ist auch gleich ein A-Verstoß - denn nur ein solcher wird auch mit Probezeitmaßnahmen sanktioniert.
Möglich wären auch die Tatbestände 123600, 122602 oder 319606, da wird auch von Verkehrssicherheit gesprochen.
Und in der Art wie hier manchmal Fragen verfasst werden wodurch man dann aufgrund der Unvollständigkeit oder des "Missbrauches" von Begriffen gezwungen wird zu raten ist es besser man fragt mal nach...
Am Ende sind es aber doch alles nur B-Verstöße...
Hi, also wenn es ein B-Verstoß ist bleibt meine Probezeit bei 2 Jahren?
Wenn das Dein erster B-Verstoß mit Punkten war dann JA.
Probezeitmaßnahmen werden nach einem A- oder dem 2. B-Verstoß angeordnet für den es Punkte gibt.
Danke! Jetzt bin ich erleichtert. Habe mir mittlerweile auch ein schickeres Auto gekauft und es von einer Werkstatt prüfen lassen, das passiert mir nicht nocheinmal.
Du kriegst ein Bescheid aber sie wird sehr wahrscheinlich erhöht. Kann auch gut sein, das du noch eine Nachschulung machen musst, da es in der Probezeit war und du Punkte bekommen hast. Aber auch "ohne Garantie".
Die Probezeit verlängert sich einmalig um zwei Jahre, wenn während der Probezeit durch den Fahranfänger ein erstmaliger bußgeldbewehrter Verkehrsverstoß (ab 40 Euro) mit anschließender Verpflichtung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF) begangen wird (§ 2a Abs. 2a StVG). Der Zeitpunkt der Tatbegehung ist hierbei ausschlaggebend, nicht der Zeitpunkt der Rechtskraft der Entscheidung.
Was bedeutet dies nun konkret?? Folgendes Beispiel sagt mehr als tausend Worte :-)
Berti K. ist Fahranfänger. Vor einem Jahr hat er die Klasse B erworben. Seitdem ist er stolzer Besitzer eines gebrauchten VW Golf GTI. Eines Tages wird er in einer Autobahnbaustelle im Rahmen einer Geschwindigkeitskontrolle gemessen - tatsächliche 121 km/h anstelle der dort zulässigen 100 km/h.
Berti erhält Wochen später einen Bußgeldbescheid zugesandt. Vorwurf: Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit mit PKW außerorts um 21 km/h. Berti zahlt das Bußgeld in Höhe von 40 Euro zzgl. rund 20 Euro Gebühren und Auslagen. Folge: Der Bußgeldbescheid ist rechtskräftig geworden. Zudem wird 1 Punkt im Flensburger Verkehrszentralregister (VZR) eingetragen. "Na ja, noch mal Glück gehabt", denkt Berti, "war ja gar nicht so schlimm!"...
"Denkste!" argumentiert (später) die Fahrerlaubnisbehörde. Die Daten der Führerscheinanfänger werden für drei Jahre beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) in einer zentralen Datenbank gespeichert. Nach dem Eintrag der Bußgeld-Entscheidung in das Verkehrszentralregister werden die Registerdaten miteinander abgeglichen. Die Fahrerlaubnisbehörde erhält daraufhin die Information, daß der Fahranfänger Berti K. einen bußgeldbewehrten Verkehrsverstoß begangen hat und das Verfahren rechtskräftig abgeschlossen wurde.
Monate später wird Berti von der Fahrerlaubnisbehörde angeschrieben. Diese fordert Berti zur Pflichtteilnahme an einem Aufbauseminar innerhalb einer Frist von zwei Monaten auf. Kommt Berti der Verpflichtung nicht nach, wird die Fahrerlaubnis entzogen. Außerdem wurde die Probezeit um zwei Jahre verlängert. Berti versteht die Welt nicht mehr, hätte er doch den § 2a des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) bereits vorher gekannt ...
hoffe du hast alles gelesen.
Gruß Soldier30
Jo habe ich danke, was mich wunderte ist halt das es im September passiert ist, den Brief mit dem Bußgeld habe ich ca. 2 Monate später gekriegt aber bis heute noch nichts wegen der Probezeit. Der Brief wird warscheinlich bald kommen, danke für die Antworten
Ich reiche mal die Quelle nach, das hast Du wohl vergessen...
http://www.verkehrsportal.de/fuehrerschein/probezeit.php?output=text
Die Probezeit verlängert sich einmalig um zwei Jahre, wenn während der Probezeit durch den Fahranfänger ein erstmaliger bußgeldbewehrter Verkehrsverstoß (ab 40 Euro) mit anschließender Verpflichtung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF) begangen wird (§ 2a Abs. 2a StVG).
Hier in diesem Fall liegt aber kein A-Verstoß vor, daher gibt es auch keine Verpflichtung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar.
Dieser B-Verstoß hat allein keine Auswirkung auf die Probezeit, erst bei einem weiteren B- oder einem A-Verstoß greifen die Maßnahmen.
Ich habe eine frage ich habe weil mein Fahrzeug nicht verkehrsicher war 3 Punkte und eine hohe geldstrafe bekommen
Da es sich dabei um einen B-Verstoß handelt, bekommst Du wenn dies dein bisheriger erster relevante Verstoß war keine weiteren probezeitrelevante Maßnahmen.
Erst bei einem weitern B- oder ein A-Verstoß innerhalb der Probezeit kommen Probezeitmaßnahmen auf dich zu.
In der Regel sollte sie verlängert sein. Soweit ich weiß. Du solltest noch bescheid bekommen. Angaben sind ohne Garantie.
Hat der Fragesteller das nicht? :-)
Ich kann aus dieser Angabe sogar ziemlich eindeutig Nr. 214.2 BKat rauslesen und die ist ja selbst sehr weit gefasst, ist aber ein B-Verstoß. Ein anderer Tatbestand kommt meines Erachtens für ein nicht verkehrssicheres Fahrzeug nicht in Betracht.