PTBS Private Unfallversicherung?

3 Antworten

Dies steht in den Versicherungsbedingungen:

Psychische Erkrankungen durch einen Unfall Abweichend von Ziffer 5.2.6 AUB 2013 wird für die Folgen psychischer und nervöser Störungen, die im Anschluss an einen Unfall eintreten, Versicherungsschutz gewährt, wenn und soweit diese Störungen auf eine durch den Unfall verursachte organische Erkrankung des Nervensystems oder eine durch den Unfall neu entstandene Epilepsie zurückzuführen sind. 3.10.

Psychische Folgeschäden sind durch die Gliedertaxe NICHT berücksichtigt.

Ergibt sich aber nachweislich eine Erwerbsminderung als Unfallfolge, KANN diese mit einem individuellen Gutachten in einen Invaliditätsgrad einberechnet werden.

Ja.

beste Grüße

Dickei59