Probezeit bei Ferchau laut Manteltarifvertrag vom 31.5.2007

2 Antworten

Eine Probezeit muss im Arbeitsvertrag ausdrücklich vermerkt sein. Das ist hier mit dem Verweis auf den Manteltarifvertrag geschehen. Diesen musst du dir dann ansehen, um genau zu wissen was darin steht.

Wenn die neue Firma Wert auf deine Mitarbeit legt, wird sie gerne deine Kündigungsfrist abwarten. Kein seriöses Unternehmen möchte einen vertragsbrüchigen Mitarbeiter einstellen.

Ob Du eine Probezeit hast oder nicht, der AG kann in den ersten 6 Monaten jederzeit das Arbeitsverhältnis wieder lösen und brauch keinen Grund dafür.

Die Probezeit verkürzt nur die Kündigungsfrist auf meist 14 Tage.

Davon abgesehen ist in den TV meist eine Regelung zur Probezeit enthalten.

Maximilian112  29.01.2014, 18:46

tja, irgendwie bin ich wohl am Thema vorbeigeschlittert, Sorry.

Der Tarifvertrag wird Dir Auskunft geben. Ansonsten vergiss was ich geschrieben habe.