Privatstraße selber benennen?

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Natürlich ist das möglich. Wichtig ist aber, dass es sich tatsächlich um eine Privatstraße handelt - sowohl im straßenrechtlichen (Widmung) als auch im verkehrsrechtlichen Sinn. In dem Moment, in dem die Straße für den allegemeinen Verkehr nutzbar ist, spricht der Straßenbaulaststräger ein Wörtchen mit. Ich bin beruftlich in der Straßenverwaltung, u. a. widme ich Straßen, d. h. ich führe das Verwaltungsverfahren durch, damit eine Straße straßenrechtlich öffentlich wird.

kikkelchen  04.03.2011, 06:44

und nur weil einer schreibt dass er bei der Straßenverwaltung tätig sei kriegt er gleich einen Stern???

Sowas ist NICHT möglich, es sei denn man hat was für die Stadt geleistet bzw er/sie war eine geschichtliche Persönlichkeit oder berühmter Schriftsteller, Maler und so weiter.

Jeder X-beliebige Müller oder Mayer kann das nicht tun. Vielleicht gibt es eine Möglichkeit dass man sich einen Straßentitel mit viel Geld erkaufen kann, doch selbst das glaube ich kaum ;-)

miboki  04.03.2011, 08:12
@Ljubljanica

Zur Straßenverwaltung gehören natürlich auch Schadenersatzansprüche bei der beschädigung von städtischem Eigentum. Es werden oft auch Straßenschilder, LZA, Lichtmasten usw. beschädigt und da werden natürlich auch Ansprüche an die versicherungen gestellt.

miboki  04.03.2011, 08:38
@kikkelchen

Niemand kann Dir verbieten, Deiner Zufahrt einen Namen zu geben. Und um nichts anderes dürfte es sich handeln - wobei die Länge der Zufahrt ja unterschiedlich sein kann. In dem Moment, wo aber noch andere Verkehrsteilnehmer die Straße nutzen, hat sich das mit der privaten Namensgebung schon erledigt.

Genauso wie Du Dein Haus, Dein Auto, Deine Kinder und Dein Kuscheltier nach eigenem Ermessen selber benennen kannst, kannst Du auch Deine Privatstrasse selber benennen.
Interessiert nur niemanden und wird auch nirgendwo aufgeführt.

So einfach dürfte das nicht sein. Dein anliegendes Wohnhaus ist ja sicher einer öffentlichen Straße zugeordnet - und diese Adresse muss dann für jeden klar erkennbar sein (z.B. Post, Feuerwehr, Rettungsdienste...). Also solltest Du vor dem Aufstellen eines Schildes Dich bei der Gemeinde erkundigen.

Das kannst du halten, wie du willst.

Deine amtliche Anschrift wird das aber dadurch nicht werden. Die richtet sich nach dem Bebaungsplan, und da ist deine Straße ja nicht drauf. Wenn sie (als Privatstraße) drauf wäre, würde sie auch einen amtlichen Namen bekommen und den würde die Gemeinde festlegen.

So wird das jedenfalls in meiner Gegend gehandhabt...

Da bin ich mir recht sicher. Wenn jemandem eine komplette Straße gehört, warum sollte er sie nicht bennen können. Solange es sein eigentum ist. =)