Muss ich als Einzelunternehmer immer den eigenen Namen im Firmennamen angeben oder reicht die Nähe zum Impressum?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Nicht ganz Megamorph.

Im Firmennamen eines Einzelunternehmers, sprich keine GbR, GmbH, CO KG und CO, muss immer der Name des Inhabers im Firmennamen erscheinen.

Z. B. Elektroinstalatinon Egon Mustermann.

Danke für die Antworten.

Im Impressum muss der Name sowieso stehen, das ist klar.

Die Frage ist, ob ich den Firmennamen auch mal ohne den eigenen Namen nennen darf. Beispielsweise die Firma heißt "123Gummibärchen", muss dann bei einer Einzelunternehmung immer "123Gummibärchen Max Mustermann" genannt werden? 

Z.B. muss die facebook-Seite "123Gummibärchen Max Mustermann" heißen oder reicht "123 Gummibärchen"

Ich sehe das halt aus Sicht der Kunden und in Bezug auf ein knackiges marketing. Die Kunden interessiert der Privatname ja erst mal nicht so und wenn doch, könnten sie ja im Impressum nachschauen.

Daher die Frage - wie verpflichtend ist es, dass mein eigener Name immer und ständig in Kombination mit dem Firmennamen verbunden wird?

Ich an deiner Stelle würde bei der allerersten Namensnennung im Werbetext den gesamten Namen inklusive deinem persönlichen Namen schreiben und dann in Klammern "nachstehend ...." ohne den persönlichen Namen. Dann kannst du im folgenden Text die Abkürzung verwenden.

Beispiel:

123Gummibärchen Max Mustermann (nachstehend "123Gummibärchen").

Das ist eine übliche Verfahrensweise. Damit kannst du nichts falsch machen.

Danke für das Kompliment! :-)

Nochmals: bei Einzelunternehmen MUSS neben dem Firmennamen auch immer der Name des Inhabers dabei stehen:

Also 123Gummibärchen, Inh. Max Mustermann.

So will es das Gesetz und es geht nicht danach wie du es siehst.

Lese einmal hier:

http://www.endlich-selbstaendig.info/2012/05/gruendung-eines-einzelunternehmens/

@Griesuh

Ja, auf der Seite steht viel ... Man schaue nur mal auf die Formulierung mit dem Widerrufsrecht.

Der Name muss bei der Firmierung mit drauf. Aber das heißt nicht, dass er, wie oben beschrieben, in einem Werbetext jedes Mal komplett wieder holt werden muss.

@tinalisatina

Ja aber woher weiß ich, wann genau der eigene Name erschenen muss. Wenn ich eine Printanzeige schalte mit nur 5 Wörtern, sollen nicht 2 davon der private Name sein, der aus Kundensicht auch keinen Bezug zum angebotenen Produkt hat

@paradisecity

Wo ist dein Problem?

Du schreibst:

Heute neue Gummibärchen bei 123 Gummibärchen - Max Mustermann, Musterstr xyz, xvwr Musterstadt.

@tinalisatina

tinalisatina, in diesem Kontext stimmt das so nicht.

Es ist auch neben dem Firmennahme der Nahme des Inhabers in einer Anzeige zu benennen.

Kannste mir glauben. Bis zu meiner Rente war ich als Einzelunternehmer Selbstständig.

@Griesuh

Muss die Webseite dann auch www 123gummibaerchen-max-mustermann.de heißen? 

Das Problem ist, dass der private Name nix mit dem Produkt zu tun hat und auch z.B. im Logo nix zu suchen hat

@Griesuh

Und ich bin selbstständig und noch nicht in Rente :-)

Nein, nochmal, damit das nicht missverstanden wird. Es muss auf jedes Werbemittel drauf. Das ist klar. Aber er muss, wenn der Name mehrmals genannt wird, nicht jedes Mal voll ausgeschrieben werden.

@paradisecity

Die URL hat nichts mit Deiner Firmierung zu tun. Du kannst Gummibärchen verkaufen und www.eisenknoedel.de als Internetadresse nehmen.

@paradisecity

Einmal muss "der Absender" der Anzeige genannt werden. Komplett.

Welche Nähe???

Dein Name muss im Impressum stehen. Eine vollständige, ladungsfähige Anschrift mit Mailadresse und Telefonnummer usw.

Deine Firma kann heissen, wie immer Du möchtest.

Deine Firma kann heissen, wie immer Du möchtest.

Da bin ich mir eben nicht so sicher. Haben Sie eine Quelle für diese Annahme?

Megamorph: lese einmal hier:

http://www.endlich-selbstaendig.info/2012/05/gruendung-eines-einzelunternehmens/

Bei Einzelunternehmen MUSS immer der Nahme des Inhabers bestandteil des Firmennamens sein wie. Z. B. 123Gummibärchen inh. max Mustermann.

@Griesuh

Es muss im Impressum der vollständige Name (Inhaber) deutlich zu erkennen sein und man darf als Einzelunternehmer sich nicht hinter einem Fantasienamen verschanzen. Es muss z.B. deutlich bleiben, dass man alleinverantwortlicher Einzelunternehmer ist, um  der Rechtslage gerecht zu werden. Idealerweise tut man dies im Impressum und auf den Rechnungen und schreibt dann nicht auf der Webseite Dinge wie "Wir, das Team von Gummibärchen123, kümmern uns..." 
Geht mal mit offenen Augen durch die Strassen und geht davon aus, dass die ganzen Firmenbezeichnungen rechtens sind.
Das ist noch nicht einmal Grauzone.

@ Megamorph


Deine Firma kann heissen, wie immer Du möchtest.

Nein, es gibt bestimmte Vorschriften für Firmennamen.

Bei einer im Handelsregister einzutragenden Firma muß die Handelskammer den Firmennamen autorisieren. Es muß sichergestellt sein, dass es den Firmennamen nur ein einziges Mal gibt. Wenn der Firmennamen keinen persönlichen Namen enthält, muß er sich auf den Zweck der Firma, also auf das Geschäftsfeld beziehen.

Bei Einzelunternehmen MUSS der persönliche Name Teil des Firmennamens sein.

@Mignon5

und kann man den eigenen Namen vielleicht irgendwie nach Eintragung ins sonstwasregister weglassen?

Man kann ja so kein vernünftiges Marketing machen, gerade wenn man einen langen ausländischen Namen hat.

@paradisecity

Nein! Du mußt immer den offiziellen und im Handelsregister eingetragenen Namen verwenden. Beispielsweise auf Briefbögen, Rechnungen, Auftragsbestätigungen usw.

Die Handelskammer gibt Existenzgründern gute Tipps und beantwortet solche Fragen. Rufe mal dort an!

Bei einem Einzelunternehmer muß immer der Name einer natürlichen Person Teil des Firmennamens sein. Beispiel: Bäckerei Max Müller, Spedition Thomas Mustermann usw. Eine natürliche Person ist ein Mensch wie du und ich. Im Gegensatz dazu gibt es noch "juristische Personen". Das sind beispielsweise GmbHs, Vereine, AGs usw.

Was du mit "Nähe zum Impressum" meinst, verstehe ich nicht. Für ein Impressum gibt es gesetzliche Vorschriften. Hältst du die nicht ein, wirst du irgendwann abgemahnt. Das kann teuer werden. Es gibt Rechsanwälte, die suchen den ganzen Tag nach unvollständigen Impressen und verdienen damit ihr Geld. Lies mal hier:

http://www.onlinemarketing-ihk.de/blog/2013/08/26/diese-angaben-mussen-im-impressum-stehen/