Privates Nagelstudio - Muss ich irgendwas anmelden?

1 Antwort

Sobald es eine dauernde Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht (unabhängig davon, ob tatsächlich ein Gewinn erwirtschaftet wird) ist, muss es als Gewerbe angemeldet werden. Da du aber anscheinend nur deine Selbstkosten erstattet haben möchtest, sehe ich keine solche Gewinnerzielungsabsicht und es dürfte unter Liebhaberei fallen. Somit ist kein Gewerbe anzumelden und auch keine Meldung ans Finanzamt erforderlich.