Einzelunternehmer leiht Geld bei Verwandten

4 Antworten

Das Finanzamt kann Nachweise erwarten.

Darum empfiehlt es sich, einen Schuldschein auszustellen. Dabei müssen ja keine Zinsen vereinbart sein. Hauptsache es gibt ein formal korrektes von beiden Seiten unterschriebenes Schriftstück.

Danke für die schnelle Antwort!

Also das Geld würde überwiesen werden. Die Buchung auf dem Konto reicht dann aber vermutlich nicht aus!? Aber Eingang auf dem Konto, dazu der Schuldschein, den ich dann zu meinen Unterlagen heften würde, würde dann schon ausreichen?

Das ist dann eine "Einlage" des Verwandten in Deine Firma. Das geht auch zinslos. Kann man sich je nach Bilanz aussuchen, was man macht. Zahlst Du Zinsen für das Darlehen, muss Dein Verwandter dafür Steuern zahlen.

Ich bilanziere nicht; ich führe eine Einnahmen-Ausgaben-Liste und ermittel den Gewinn nach EÜR.

Gut, dass Buchung schon direkt angesprochen wird. Wie würde ich das dann eigentlich in einer Einn.-Ausg.-Liste buchen? Muss da überhaupt eine Buchung erfolgen? Oder ist das einfach ein privater Kredit an mich und dieses Geld nutze ich widerum für meine geschäftl. Tätigkeit?

@kauser

Musst Du schon über das Geschäft verbuchen. Es sei denn, Du meinst Dein Kassenbuch, da geht es ja nur um Barbeträge.

@FlyingCarpet

also bisher hatte ich nie etwas mit krediten zu tun. daher neuland :-)

bei der EÜR ist es doch so, dass ich nur einnahmen und ausgaben gegenüberstelle und die differenz (einnahmen minus ausgaben) bildet dann meinen gewinn (umsatzsteuer und vorsteuer sind natürlich noch zu berücksichtigen). ich weiß jetzt nicht, wie ich einen kredit eintragen soll. dieser würde den gewinn ja weder erhöhen noch mindern.

@kauser

stimmt, Bestandsveränderungen bleiben ja da unberücksichtigt. Evtl. legst Du zu den Quittungen einen schriftlichen Vermerk über Einlage bei. Damit das Finanzamt nicht auf die Idee kommt, du hättest was aus der "Schwarzarbeitersocke" gezogen. Lass Dich auf alle Fälle mal von Deinem Steuerberater beraten.

finanzamt wird dir da keine Probleme machen. Allerdings solltest du Buchhalterisch schon zwischen Geschäfts und Privatvermögen trennen. Auch wenn du mit beidem haftest.

ist richtig, das hatte ich unglücklich formuliert.

Eigentlich reicht eine Buchung aus, Dein Steuerberater macht dann die Zuordnung.